Der Vertragsarzt als Exekutivbeamter der Sozialversicherung

Aus gegebenem Anlass habe ich gerade mal nachgesehen, was die Kollegen in Österreich mit ihrer Karte so alles erleben dürfen:

Mit dem neuen Release R10a, faktisch ein Update, das die Sozialversicherung in das e-card-System einspielt, gibt es die Möglichkeit den Vertragsärzten Informationen über Personen automatisiert zukommen zu lassen. Wird die e-card ins Lesegerät gesteckt erscheint am Bildschirm die Aufforderung an den Vertragsarzt, er möge eine Identitäsprüfung durchführen, heißt eine Ausweiskontrolle. Eine zweite Nachricht könnte sich auf den Medikamentenverbrauch des Patienten beziehen. Beide elektronische Zeichen eines Missbrauchsverdachtes gehen ausschließlich die Versicherung und ihren Kunden an. Es ist eine Zumutung uns da zu Versicherungspolizisten zu machen. Die Erklärung man müßte uns alle Informationen erteilen, die wir für die Erbringung von Leistungen am Patienten benötigen ist ein Witz, wir brauchen diese Informationen nicht.

Der Sachverhalt beweist, dass die Gesundheitsdaten zur Patientenkontrolle ebenso verwendet werden, wie zur Vertragspartnerkontrolle.

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