Das einzig intelligente Fußballspiel, das wir je sahen, bescherten uns die Jungs von Monty_PythonW. Drum möchten wir dies als unseren ersten und letzten Beitrag zum WM2010 Horror mit Euch teilen und lassen uns von dem meist mehr als weniger besoffenen Gegröle der Fußballfans aller Orten auch nicht ärgern, sondern schmunzeln…. Eine Spielalternative zu Griechenland wäre […]
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Versorgungsstärkungsgesetz: Wichtige Hürden beseitigt – Ausbau der Selektivverträge wird im Südwesten konsequent fortgesetzt
Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gibt der Gesetzgeber trotz der Streichung des § 73c SGB V auch ein Zeichen dafür ab, dass er in der ambulanten Arztversorgung weiterhin zu den Direktverträgen zwischen Krankenkassen und der Arztseite (sogenannte Selektivverträgen) steht. Baden-Württemberg ist in diesem Feld mit den Hausarzt- und Facharztverträgen von AOK, Bosch BKK und Arztverbänden (MEDI und Hausärzteverband) bundesweit seit Jahren führend. Das Gesetz werten die Südwest-Partner jetzt als sichere, belastbare Basis für die weitere Ausweitung solcher Verträge. „Wir hatten zwar an den Gesetzgeber weitere, berechtigte Wünsche, können aber jetzt feststellen, dass im Gesetz die zwingend notwendigen Änderungen im Vergleich zu den Entwurfsfassungen enthalten sind. Die AOK Baden-Württemberg geht mit den Arztpartnern im Land den erfolgreichen Weg konsequent weiter und wird die Direktverträge auf weitere Bereiche ausdehnen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (11.06.2015) in Stuttgart. Positiv sehen die Partner im Südwesten auch die weiterhin verantwortliche Rolle der Krankenkassen bei solchen Selektivverträgen. Laut Hermann verbleibt der sogenannte Sicherstellungsauftrag bei den Kassen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, bekräftigt: „Die in Baden-Württemberg erfolgreich praktizierte ambulante Selektivversorgung beweist, dass eine Alternative zur KV-Versorgung dauerhaft möglich und von allen Beteiligten erwünscht ist.“ Eine weitere Regelung des Gesetzes betrifft die notwendige Bereinigung der Gesamtvergütung für Selektivverträge. Diese war in der Vergangenheit ein fortwährendes Ärgernis, weil das komplexe Verfahren unpraktikabel oder anfällig für Missbrauch war. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll jetzt ausgeschlossen sein, dass Ärzte, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, bei der Honorarbereinigung benachteiligt werden. Das sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so die Vertragspartner. Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, fordert jetzt konsequentes Handeln: „Bei der Umsetzung des Gesetzes durch den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen muss sichergestellt werden, dass kein Arzt oder Psychotherapeut, der an einem Selektivvertrag teilnimmt, durch die Bereinigung finanziell benachteiligt wird.“ Aktuell nehmen rund 1,4 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch-BKK am Hausarztvertrag und mehr als 400.000 Versicherte beider Kassen am Facharztprogramm teil. Im zweiten Halbjahr soll mit dem Urologie-Vertrag bereits der fünfte Facharztvertrag starten. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Bundessozialgericht: elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Pflicht
Das Bundessozialgericht hat die Revision eines Klägers zurück gewiesen, der statt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sog. „Nachweisberechtigung“ analog der bisherigen Krankenversichertenkarte ohne Foto und eGK-Chip zur Verfügung gestellt bekommen wollte. Das BSG stellte fest, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen keine Ausnahmetatbestände vorsehen und auch keinen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellen. BSG – B 1 KR 35/13 R – Die vollständige Begründung finden Sie hier…
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Impfmanagement für Praxissoftware medatixx
Für die Praxissoftware medatixx gibt es mit x.impfen jetzt ein professionelles Impfmanagement. „Viele unserer Anwender haben sich dieses Modul gewünscht. Ab sofort steht es zur Verfügung“, so medatixx-Geschäftsführer Jens Naumann. Über eine Schnittstelle ist x.impfen tief in die Software medatixx integriert. Im Krankenblatt des Patienten wird hier sowie in der App medatixx mobile unter anderem nun auch der Impfstatus angezeigt. Mit x.impfen lässt sich der Impfstatus nach den Indikationen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts prüfen. Impfpläne sowie die Terminierung von Auffrischungsimpfungen werden automatisch erstellt. Ein integriertes Informationssystem hält Merkblätter, Aufklärungsbögen, Atteste und weitere Informationen für Patienten bereit. Alle marktgängigen Impfstoffe sowie impfrelevante Gefährdungsgrößen sind mit einem komplexen Warn- und Informationssystem für den Arzt verbunden. Das neue Modul enthält Reiseimpfungen und Länderinformationen sowie ein Recall-System. Ebenso ist es möglich, in x.impfen die vorrätigen Impfstoffe in der Lagerhaltung zu verwalten. Geht ein Impfstoff zur Neige, kann er rechtzeitig nachbestellt werden. Darüber hinaus bietet das neue Modul eine integrierte Rezeptschreibung sowie Vorschläge für Abrechnungsziffern. Wie bei der Praxissoftware medatixx brauchen sich die Anwender auch bei x.impfen nicht um Updates zu kümmern. Diese erfolgen automatisch über ein Selbst-Update. Neben dem Impfmanagement haben die medatixx-Entwickler weitere Neuerungen umgesetzt. Für Medikamente werden Teilbarkeitsinformationen und besondere Verabreichungsformen angezeigt, zum Beispiel ob Tabletten auch gemörsert werden können. Ebenso können sich die Anwender über die Möglichkeit freuen, andere Packungsgrößen desselben Medikaments direkt aus einem Workflow heraus zu verordnen. Damit entfällt die erneute Suche nach dem Medikament und einem weiteren neuen Verordnungsschritt. Ein weiterer umgesetzter Anwenderwunsch betrifft die Ansicht des Wartezimmers. Ab sofort wird der im Termin hinterlegte Bemerkungstext automatisch auch im Wartezimmer angezeigt. So lassen sich die anwesenden Patienten noch besser in der Praxis organisieren. Nochmals erweitert wurden die Perzentilen. Hier können nun die Werte zur Wachstumsgeschwindigkeit erfasst und grafisch dargestellt werden. Die Praxissoftware medatixx zeichnet sich durch eine zweigeteilte Datenspeicherung aus: Medizinische und persönliche Daten werden auf dem Rechner in der Praxis abgelegt. Öffentliche Listen und Kataloge wie EBM-Stammdaten, Blankoformularvorlagen oder Medikamentendatenbank liegen in der Cloud. So verschlankt man das Datenvolumen auf dem Praxisserver und beschleunigt die Prozesse. Ein automatisches Selbst-Update sorgt für die Aktualität der Kataloge, Listen und Software. Pressemitteilung der medatixx GmbH & Co. KG
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