Das einzig intelligente Fußballspiel, das wir je sahen, bescherten uns die Jungs von Monty_PythonW. Drum möchten wir dies als unseren ersten und letzten Beitrag zum WM2010 Horror mit Euch teilen und lassen uns von dem meist mehr als weniger besoffenen Gegröle der Fußballfans aller Orten auch nicht ärgern, sondern schmunzeln…. Eine Spielalternative zu Griechenland wäre […]
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HPV-Impfquote trotz offizieller Empfehlung niedrig – Nur jede dritte 20-Jährige gegen Gebärmutterhalskrebs geimpft
Die AOK Baden-Württemberg macht im Vorfeld der Europäischen Impfwoche vom 24. bis 30. April 2016 darauf aufmerksam, dass nur jede dritte 20-Jährige gegen Gebärmutterhalskrebs geimpft ist (37 Prozent). Dies zeigt eine aktuelle Analyse* der Versichertendaten der Gesundheitskasse. Auch bundesweit sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) weniger als die Hälfte der Mädchen in Deutschland geschützt. Damit wird die Standardimpfung – trotz offizieller Empfehlung – deutlich seltener durchgeführt als andere: Bei Mumps und Röteln liegt die Quote bei 92 Prozent (RKI). Mit einer Entscheidungshilfe will die AOK jungen Frauen und ihren Eltern dabei helfen, mögliche Vor- und Nachteile abzuwägen (www.aok-bw.de/hpv). Rund 4.700 Frauen erkranken jährlich in Deutschland an Gebärmutterhalskrebs. 1.500 bis 1.600 Frauen sterben an der Krankheit (RKI). Für die Entdeckung, dass Gebärmutterhalskrebs durch eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) ausgelöst werden kann, erhielt Professor Harald zur Hausen 2008 den Nobelpreis. Laut Weltgesundheitsorganisation werden der Krebs und dessen Vorstufen in 70 Prozent der Fälle durch die Infektion mit jenen Viren ausgelöst, vor denen die Impfung schützt. Auch Rauchen ist ein entscheidender Risikofaktor für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs. Die Übertragung der Viren geschieht am häufigsten beim Geschlechtsverkehr. Kondome schützen laut Aussage der Deutschen Krebsgesellschaft nur unzureichend. Eine Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr ist Bestandteil der Vorbeugung und wird in Deutschland für Mädchen und junge Frauen zwischen neun und 14 Jahren empfohlen. In mehr als 90 Prozent der Fälle ist die Impfung gegen jene HP-Viren erfolgreich, gegen die überhaupt geimpft werden kann. Wie viele Fälle von Gebärmutterhalskrebs durch die Impfung tatsächlich verhindert werden können, wird aber erst in einigen Jahren feststehen. Da es noch weitere HP-Viren gibt, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können, ist es wichtig, auch nach einer Impfung die Krebsfrüherkennungstermine wahrzunehmen: Der sogenannte PAP-Abstrich wird jungen Frauen ab 20 Jahren einmal jährlich angeboten. Die Impfstoffe werden als sicher und verträglich eingestuft. Dennoch kann es zu Nebenwirkungen wie beispielsweise Übelkeit, Fieber, Schwindel, Muskelschmerz oder Überempfindlichkeitsreaktionen (unter anderem mit Atemnot) kommen. Um seltene Nebenwirkungen und eventuelle Langzeitschäden zu entdecken, muss die Sicherheit der Impfung noch über viele Jahre weiter beobachtet werden. Die Entscheidungshilfe der AOK hilft dabei, mögliche Vor- und Nachteile der HPV-Impfung abzuwägen (www.aok-bw.de/hpv). * Die Analyse wurde exemplarisch am Geburtsjahrgang 1996 durchgeführt. Dieser sollte laut STIKO-Impfempfehlung in den Jahren 2008-2014 gegen HPV geimpft werden. Von 2008-2014 waren bei der AOK Baden-Württemberg 10.595 junge Frauen des Geburtsahrganges 1996 durchgängig bei der AOK versichert. Davon haben 3.902 junge Frauen die letzte Impfdosis erhalten, sind also vollständig geimpft. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Selbstverarschung in Vollendung
Oh weia, hab ich mich grad selbst verarscht… ich bin aufgewacht und dachte, der Wecker hat geklingelt, und jetzt habe ich geduscht, gefrühstückt und Kaffee getrunken, um nun festzustellen dass es JETZT erst halb sechs ist statt halb sieben. Da hätte ich wohl noch eine Stunde schlafen können. Argh. Mir ist das überhaupt nicht aufgefallen… […]
Erstes Etappenziel bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans erreicht
Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest. Pünktlich unter Dach und Fach gebracht haben KBV, DAV und BÄK die dafür notwendige Rahmenvereinbarung. Zusammen haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt. „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält“, so Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Mit dem Medikationsplan können zukünftig Verordnungen aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation auf einem einheitlichen Medikationsplan erfasst werden. In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert. Aktualisierungen durch mitbehandelnde Ärzte sind ebenfalls möglich. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. „Der beste Weg zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufsübergreifenden Blick auf die Gesamtmedikation“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Ob Rabattverträge oder Selbstmedikation – ein Medikationsplan ohne Apotheker kann kaum aktuell und vollständig sein. Mit der elektronischen Gesundheitskarte müssen und wollen wir uns so schnell wie möglich den digitalen Herausforderungen stellen.“ Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform ausgefertigt. Ziel ist jedoch, ihn spätestens 2019 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren. „Der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Damit ist der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Bis zum 30. Juni 2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern. Gemeinsame Pressemitteilung von KBV, BÄK und DAV
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