Komitee für Grundrechte und Demokratie – Pressemitteilung
Keine heimliche Änderung der gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte!
Am Freitag, 18. Juni 2010, soll der Bundestag über ein “Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften” abstimmen. Klammheimlich soll über einen Änderungsantrag, über den der “Ausschuss für Gesundheit” beim Deutschen Bundestag erst am Mittwoch, 16. Juni 2010, beraten hat, eine neue Regelung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschlossen werden. Bisher ist in dem Gesetz nicht vorgesehen, dass die “Stammdaten” der Patienten beim Arztbesuch online mit den bei den Krankenkassen gespeicherten Daten abgeglichen werden. Über diese bisher nicht geregelte Funktion soll nun aber die Einführung der eGK, gegen die es vielfältige Proteste und gute Argumente gibt, protegiert werden. Schnell und möglichst ohne öffentliche Aufmerksamkeit soll also das Sozialgesetzbuch geändert werden.
Im Sozialgesetzbuch V ist schon seit langem die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geregelt. Aufgrund vieler technischer Probleme und aufgrund vielseitiger Widerstände ist die Karte, die es seit Januar 2006 geben soll, noch immer nicht eingeführt. Immer wieder hat auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie vor dieser riesigen Datensammlung gewarnt. “Mit der eGK ist der Umbau des Gesundheitssystems zu einem Kontrollsystem geplant.” Wir äußerten die Befürchtung, dass auch die gesetzlich geregelte Freiwilligkeit vieler Anwendungen schnell ausgehebelt werden könnte. Jetzt zeigt sich, wie schnell und ohne öffentliche Aufmerksamkeit das Sozialgesetzbuch geändert werden kann. Und dies geschieht, obwohl sich der Deutsche Ärztetag im Mai 2010 zum vierten Mal mehrheitlich gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen hat. In diesem Jahr ist explizit die Einführung des Stammdatenabgleichs durch die Ärzte für die Krankenkassen abgelehnt worden.
Mit dem Stammdatenabgleich, den der Bundestag am Freitag beschließen soll, soll der Aufbau eines zentralen Informationsnetzes mit Gesundheitsdaten aller Kassen-Patienten befördert werden. Der Protest von Patienten und Ärzten soll ausgehebelt werden. Die Möglichkeit der Patienten, selbst zu bestimmen, welche Daten zentral zugänglich gespeichert werden, wird missachtet. Denn zu den Stammdaten gehören auch medizinische Informationen, so etwa die Teilnahme an “Chronikerprogrammen” mit der Information, aufgrund welcher Krankheit diese Zuordnung gegeben ist.
Aktuelle Informationen zum währenden Streit um die elektronische Gesundheitskarte in den INFORMATIONEN 2/2010 (des Komitee für Grundrechte und Demokratie), Seite 4.
Elke Steven
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