Der klaeui vom klauiblog hat einen Brief bekommen von seiner Krankenkasse, in dem sie ihm anbietet, seine Medikamente per Versand zu beziehen. Originaltext siehe hier. Offensichtlich haben sie den nächsten Werbeblock gestartet und ich nehme an, dass noch einige mehr Kunden diesen Brief bekommen werden.
Das ist meine Antwort:
Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde,
Sie beziehen regelmässig Medikamente bei uns und wir möchten uns für Ihre Treue sehr bedanken. Wir tun alles, um Ihnen alle Produkte und Dienstleistungen zu Ihrer Zufriedenheit anbieten zu können. Sie wissen auch, dass wir Sie viel besser beraten können, wenn wir den Überblick über alle von Ihnen eingenommenen Medikamente haben. Dies ist am besten gewährleistet, wenn Sie nach Möglichkeit alle Ihre Arzneimittel bei uns beziehen. Als auf Arzneimittel spezialisierte Medizinalpersonen können wir so rasch feststellen, wenn etwas nicht stimmt.
Wir haben erfahren, dass unsere Patienten vermehrt Briefe von ihrer Krankenversicherung bekommen haben. Sie werden ermuntert, Ihre Medikamente zu einem verbilligten Preis per Post über eine Versandapotheke zu beziehen!
Diese Aktion Ihres Versicherers finden wir aus mehreren Gründen stossend:
1. Ihr Versicherer benutzt die transparente Information Ihres Arztes und Ihres Apothekers, um Sie mit gezielter Werbung zu belästigen. Sind Sie damit einverstanden, dass der Marketing-Mitarbeiter Ihres Versicherers Ihre Krankheiten kennt? Wenn nicht, dann lassen Sie es ihn wissen, möglichst mit Kopie an Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Feldeggweg 1, 3003 Bern.
2. So ein Werbe-Coup für Versandapotheken verschweigt die gravierenden Nachteile. Diese Vertriebsart lässt Sie jedes Mal im Stich, wenn es eilt oder in Notfällen. Eine notwendige Beratung müssen Sie selber organisieren oder fragen Sie den Postbeamten oder ihren Versicherer?
3. Ihr Versicherer opfert die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen und die Sicherheit, die nur ein vollständiges Arzneimitteldossier bietet, für einen einmaligen Preisrabatt.
4. Die Versicherer sind von Gesetzes wegen beauftragt, ihre Versicherten über ihre Rechte gemäss Krankenversicherungsgesetz zu informieren. Diese Aufgabe nimmt Ihr Versicherer nicht richtig wahr: Art. 41 Abs. 1 KVG garantiert den Versicherten ausdrücklich die freie Wahl des Leistungserbringers, und dazu gehört auch Ihre Apotheke. Zwingen zu wechseln kann Sie niemand.
6. Es gibt wirksamere Sparmöglichkeiten als Rabatte. Es gibt günstige Generika die wir Ihnen an Stelle eines teuren Originalprodukts abgeben können. Gerne beraten wir Sie darüber.
Auch die Schweizerische Patientenorganisation insistiert darauf, dass Sie als Versicherte und Patient Rechte haben. Lassen Sie nie Ihren Versicherer über Ihre Therapie, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke bestimmen!
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Brief geholfen zu haben, und würden uns auch sehr darüber freuen, wenn wir Sie trotz der Einflussnahme seitens Ihres Versicherers auf die Wahl Ihrer Apotheke zu unserer treuen und zufriedenen Kundschaft weiterhin zählen dürfen.
Mit freundlichen Grüssen
Pharmama
Danke dem Herr Klaeui, dass er mich auf die Aktion aufmerksam gemacht hat – und dass er auch weiterhin seine Medikamente in seiner Apotheke bezieht!
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