Der Bundesgerichtshof hatte heute (29.06.2010) mal wieder über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit so genannten «Schrottimmobilien» zu entscheiden. Die Klägerin hatte von Vermittlern im Jahr 1996 zu Steuersparzwecken eine Eigentumswohnung in Hamburg erworben. Die Finanzierung erfolgte über ein tilgungsfreies … Weiterlesen
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Keine ambulanten Mittel für unzeitgemäße Kliniklandschaft
Jüngste Äußerungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur „ambulanten Öffnung“ kleiner Krankenhäuser stoßen auf Widerspruch der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Das BMG will Kliniken mit weniger als 150 Betten umfassend in die vertragsärztliche Versorgung einbeziehen – und dies unabhängig von der örtlichen ambulanten Versorgungssituation. So äußerte sich jüngst Ulrich Orlowski, der im BMG für die Gesetzliche Krankenversicherung zuständige Abteilungsleiter. „Gerade aus einer sektorenübergreifenden Perspektive ist dies der falsche Ansatz“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Offenkundig lässt sich das BMG vor allem von der Sorge um die wirtschaftliche Zukunft kleiner Häuser leiten. Es ist aber nicht Aufgabe der Vertragsärzte, finanziell nicht wirtschaftliche Kliniken durch das Umverteilen vertragsärztlicher Honorare am Leben zu erhalten.“ Vielmehr, so Bergmann, legt der Vorstoß schonungslos die Versäumnisse der Politik offen, nicht längst flächendeckend eine bedarfsgerechte und dabei wirtschaftlich tragfähige Kliniklandschaft etabliert zu haben. Keine Rettungsschirme für überzählige Kliniken Bergmann: „Es kann nicht sein, dass stationäre Überkapazitäten stets mit dem Hinweis auf die Erfordernisse der Sicherstellung perpetuiert werden. Für diese Fälle hat die Politik gerade erst die Sicherstellungszuschläge etabliert. Der weit größere Anteil an kleinen, unrentablen Häusern liegt jedoch in städtischen und verdichteten Räumen. Hier bedarf es ganz sicher keiner von den Vertragsärzten bezahlter Rettungsschirme.“ Wenn das BMG auf die hierzulande geringeren Raten ambulant durchgeführter Operationen verweist – etwa im Vergleich zu Dänemark – so kann nach Meinung Bergmanns die einzige Schlussfolgerung nur darin liegen, die vertragsärztlichen Strukturen finanziell so auszustatten, dass sie das ambulante Versorgungspotenzial in Gänze ausschöpfen können. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrein
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oscare® GKV-FI ZERTIFIZIERT
oscare® GKV-FI ist ordnungsgemäß entwickelt, qualitätsgesichert und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Diese Feststellung steht am Ende der Zertifizierung IDW PS 880, einem Wirtschaftsprüfungsstandard für Softwareprodukte. Die Bescheinigung entlastet oscare®-Kunden im externen Prüfungsumfang bei Jahresabschlüssen. Die Zertifizierung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG in Gummersbach im April 2015 für die Jahresrechnung 2014. Software und Entwicklungsprozess bilden Prüfgegenstände An eine Software zur Rechnungslegung werden durch Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung zwingende Anforderungen gestellt. Diese betreffen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat Prüfkriterien für eine Zertifizierung definiert und im Prüfstandard PS 880 für Softwareprodukte festgelegt. Prüfgegenstand für eine Zertifizierung bilden zum einen die Softwarebestandteile, die bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung unterstützen. Für AOK Systems Kunden handelt es sich hier um das Produkt „GKV-FI“ mit Stand Release oscare® 4.01, inklusive aller Support Packages und relevanten Change Requests sowie Weiterentwicklungen für die Jahresrechnung 2014. Zum anderen setzt die Erteilung des Zertifikats auch eine erfolgreiche Verfahrensprüfung des Softwareentwicklungsprozesses voraus. Sie bestätigt z.B., dass gesetzliche Änderungen in der Software durchgeführt, getestet und qualitätsgesichert den Kunden zur Verfügung gestellt werden. „Wir haben mit den Auditoren knapp 400 Dokumente zu unserem Produkt und dem Softwareentwicklungsprozess durchgearbeitet. Bei der Produktprüfung blieb kein Stein auf dem anderen. Die durchgängige Dokumentation der Testfälle und das Abnahmeverfahren der AOK Systems haben bei der Prüfung geholfen. Beides wurde auch bei den praktischen Tests durch die Prüfer der DHPG bestätigt“, berichtet Tanja Willeke von der AOK Systems, Teamleiterin Quality Assurance und Projektverantwortliche des sechsköpfigen Projektteams. „Das von uns geprüfte Softwareprodukt GKV-FI ermöglicht in der oscare® Version 4.01 bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung“, erläutert Geschäftsführer Markus Müller von der DHPG und Mitglied im Projektteam. Er überreichte den AOK Systems Geschäftsführern Klaus Schmitt und Rüdiger Bräuling am 06.05.2015 das Zertifikat. „Wir freuen uns sehr über das Ergebnis. Es bestätigt unseren Kunden, dass mit oscare® eine nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung möglich sind“, so Rüdiger Bräuling. Kunden der AOK Systems können das Prüfergebnis für Ordnungsmäßigkeitsprüfungen verwenden und damit z.B. den Prüfungsumfang von Jahresabschlussprüfung, Betriebsprüfungen und internen Revisionen verringern. Pressemitteilung der AOK Systems
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Lehrgang zum zertifizierten Material Compliance Beauftragten (TÜV)
SPECTARIS veranstaltet vom 17.-20. Oktober 2016 in Berlin einen Lehrgang zum zertifizierten Material Compliance Beauftragten (TÜV). Bislang fehlte es an einer umfassenden Schulung zu den internationalen Gesetzen, Normen und Richtlinien zur Erfüllung und Sicherstellung der Vorgaben der Material-Compliance im Unternehmen. Um diese Lücke zu schließen, führt SPECTARIS gemeinsam mit der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH und der tec4U-Solutions GmbH diesen Lehrgang durch. Dieser vermittelt umfassendes Fachwissen und Methodenkompetenz, um die Funktion eines/einer Material Compliance Beauftragten ausüben zu können und schließt mit einem TÜV-Zertifikat als Nachweis der erworbenen Qualifikation ab. Unternehmen sind heutzutage weltweit mit unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben konfrontiert, welche Materialien im Rahmen der Produktion eingesetzt werden dürfen. Komplexe material- und umweltspezifische Anforderungen aus branchenübergreifenden Regelwerken wie beispielsweise REACH, RoHS oder Konfliktmineralien sowie branchenspezifische Kunden- und Marktanforderungen sorgen für Unsicherheit hinsichtlich der konformen Umsetzung (Material-Compliance). Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen drohen den Unternehmen Konsequenzen wie Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren, Produktrückrufe sowie Kunden- und Marktverluste. Der Lehrgang findet vom 17. bis zum 20. Oktober 2016 in Berlin in der SPECTARIS-Geschäftsstelle statt. Im Fokus steht dabei die operative Umsetzung der Anforderung der Material Compliance im eigenen Unternehmen wie auch die entsprechende Integration in die Unternehmensprozesse. Auf Grund seines interaktiven Aufbaus bietet der Lehrgang den Teilnehmern neben der Wissensvermittlung eine wertvolle Arbeits- und Austauschplattform für Informationen und Erfahrungen zu regulatorischen Fragen der Material Compliance. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter von Unternehmen, die bereits heute oder zukünftig im Themenumfeld Material Compliance tätig sind beziehungsweise die Beauftragtenfunktion wahrnehmen sollen. Die Teilnehmerzahl für diesen Lehrgang ist auf 14 Plätze begrenzt. Eine Anmeldemöglichkeit sowie weitere Informationen finden sich auf der SPECTARIS-Webseite: http://www.spectaris.de/verband/veranstaltungen/wissensraum/artikel/seite/tuev-seminar-material-compliance-beauftragter/veranstaltungen-3.html Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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