Geniale Umsetzung von RSAnimate – Querdenker Jeremy_RifkinW (Autor von zb “Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft) über die empathische Gesellschaft:
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Arztbesuche: Doppeluntersuchungen vermeiden
Ärztliche Behandlungen sind in Deutschland viel zu oft nicht sinnvoll aufeinander abgestimmt. Diese Einschätzung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen teilt auch die KKH Kaufmännische Krankenkasse. „Patienten müssen besser durch den Gesundheitsdschungel gelotst werden“, sagt KKH-Chef Ingo Kailuweit. „Doppeluntersuchungen und nicht aufeinander abgestimmte Therapien belasten nicht nur die Beitragszahler sondern auch die betroffenen Patienten. “Die Lösung des Problems sieht die KKH allerdings in anderen Bereichen als der Ärztevertreter: Eine von oben angeordnete Steuerung der Patienten ist aus Sicht der Krankenkasse nicht der richtige Weg. Stattdessen wird es für Kassenchef Kailuweit höchste Zeit, die elektronische Gesundheitskarte mit weiteren Funktionen auszustatten. „Wenn auf der Gesundheitskarte alle wichtigen Patientendaten genauso wie nicht aufeinander abgestimmte Medikamente gespeichert sind, gehören unnötige Untersuchungen der Vergangenheit an. Wichtig dabei ist, dass ausschließlich der Patient selber über die Verwendungen der Daten entscheiden darf“, so Kailuweit. Ferner müsste sich die Ärzteschaft fragen lassen, weshalb es in Deutschland die beklagten häufigen Arztwechsel gäbe: „Sicherlich spielen bei Patienten auch eine gewisse Unzufriedenheit mit der Qualität der Behandlung einschließlich der Ergebnisse sowie lange Wartezeiten eine Rolle“, sagt Kailuweit. Pressemitteilung der KKH
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Onlineportal für Arzt- und Kliniksuche modernisiert
Einfachere Suchfunktionen, übersichtlichere Darstellungen der Ergebnisse auch auf mobilen Geräten und ein angepasstes Design. Die BARMER GEK hat ihre Arzt- und Krankenhausnavis grundsätzlich überarbeitet. Beide Online-Portale basieren auf der „Weissen Liste“ und bieten Patienten wertvolle Orientierung bei der Suche nach einem geeigneten Arzt oder Krankenhaus. „Mit nur wenigen Klicks sind die Patienten umfassend über den passenden Arzt oder die passende Klinik informiert. Schließlich sind die Portale nach den aktuellen Ansprüchen der Internetnutzer überarbeitet worden“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Zentrale Grundlage des Arztnavis sind Bewertungen der Patienten, die auf einem wissenschaftlich entwickelten Fragebogen beruhen. Bis heute wurden fast 300.000 Arztbewertungen abgegeben. „Versicherte, die ihren Arztbesuch bewerten, helfen anderen bei der Suche und geben ihrem Arzt eine faire und verlässliche Rückmeldung“, so Straub. Das gelte auch für das Krankenhausnavi. Das Portal vereint die Ergebnisse der von BARMER GEK, AOK und Weisser Liste durchgeführten größten Befragung in Europa zur Patientenzufriedenheit. Diese enthält zudem fundierte Informationen aus den gesetzlich verpflichtenden Qualitätsberichten der rund 2.000 deutschen Kliniken. Mehr als 1,4 Millionen der rund drei Millionen kurz nach ihrem Krankenhausaufenthalt befragten Versicherten sendeten ihren Fragebogen bisher zurück. Die Krankenhäuser erhielten laut Straub mit den Ergebnissen wichtige Anregungen für ihr Qualitätsmanagement. Dies unterstütze zugleich die in der geplanten Krankenhausreform geforderte stärkere Qualitätsorientierung in der Krankenhausversorgung. Zur besseren Ergebnisauswahl tragen in beiden Portalen neue Filterfunktionen bei, die beispielsweise die Eingrenzung auf überdurchschnittlich bewertete Ärzte oder Krankenhäuser mit überdurchschnittlich vielen Behandlungsfällen ermöglichen. Der Wechsel zwischen beiden Portalen ist jetzt mit einem einfachen Klick möglich. Das BARMER GEK Arzt- und Krankenhausnavi finden Sie unter: https://arztnavi.barmer-gek.de https://krankenhausnavi.barmer-gek.de Pressemitteilung der BARMER GEK
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ABDA: SPD-Vorschlag ist keine Alternative zu Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel
Zum Vorschlag der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar und Edgar Franke, die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arzneimittelpreisbindung vom Oktober 2016 durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) abzufangen, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Der einsame Vorstoß, den die beiden SPD-Parlamentarier unternehmen, taugt überhaupt nicht zur Lösung der Probleme, die durch das EuGH-Urteil entstanden sind. Die Beiden bestätigen zwar, dass inakzeptable Wettbewerbsvorteile für ausländische Versandapotheken geschaffen wurden und Handlungsbedarf besteht. Aber die richtigen Konsequenzen ziehen sie trotzdem nicht. Stattdessen wird eine Scheinlösung präsentiert, mit der man sich offensichtlich über das Ende der Wahlperiode retten will. Der Vorschlag, Boni von Versandhändlern für Rezepte auf einen Euro zu begrenzen, hilft niemandem: Erstens ist er europarechtlich nicht zu halten. Der EuGH hat doch die Geltung der Festpreise für ausländische Versender verneint. Es ist naiv zu glauben, man könne sie einfach über eine Paragrafenänderung im SGB V wieder einführen. Zweitens würde auch die Begrenzung der Boni nichts daran ändern, dass ein destruktiver Preiswettbewerb entsteht, Krankenkassen ihre Versicherten zu Versendern dirigieren und viele Apotheken vor Ort auf der Strecke bleiben. Hier fehlt es offensichtlich an Mut, eine saubere Lösung zu unterstützen und den Weg des Gesundheitsministeriums hin zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneien mitzugehen. Dass der europarechtlich in Ordnung ist, beweisen 21 EU-Staaten, in denen dieses Verbot gilt. Die Behauptung von Dittmar und Franke, die Notifizierungsfristen bei der EU würden die Verabschiedung eines Verbotes vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr erlauben, ist falsch. Wenn die SPD nicht länger blockiert, kann der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die Verabschiedung im Bundesrat und die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können auch später erfolgen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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