Nachdenkenswerte Animation: The Dog Who Was A Cat Inside von Siri Melchior – mit einem lieben Gruß an alle Gendernauts ( Film von Monika Treut ). Und überhaupt alle Wesen, die nicht blind der Masse folgen
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AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH startet Kooperation mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Als eines der ersten deutschen Unternehmen hat die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, ein Tochterunternehmen von TÜV Rheinland, eine Kooperation mit dem Arbeitsprogramm „Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA unterzeichnet. Die GDA ist eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern, Unfallversicherungsträgern und Unternehmen, die sich die Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zur Aufgabe gemacht haben. Arbeitsschutz mit Methode zahlt sich aus Als Kooperationspartner der GDA will das Tochterunternehmen von TÜV Rheinland einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland leisten und mit seinem Expertenwissen die Umsetzung an den Arbeitsplätzen nachhaltig vorantreiben, um die Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu senken. Dabei orientieren sich die Sicherheitsexperten eng am jeweiligen Bedarf des einzelnen Betriebs, informieren über gesetzliche Regeln und bieten zeitgemäße Beratungskonzepte an. Hierzu greifen sie auch auf den GDA-ORGAcheck zurück, mit dem insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen die Organisation ihres betrieblichen Arbeitsschutzes methodisch überprüfen, Schwachstellen im Arbeitsschutz erkennen und Verbesserungen vornehmen können. Auf diese Weise lässt sich ein störungsfreier Arbeitsablauf fördern sowie die Produktqualität und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Betriebes nachweislich steigern. Kurz, präzise und praxisorientiert Der GDA-ORGAcheck bereitet die zentralen organisatorischen Aufgaben des Arbeitsschutzes für die Umsetzung im Betrieb kompakt und leicht verständlich auf. Dabei werden Themen wie die Verantwortung und Aufgabenübertragung, die Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, die vorhandenen Kompetenzen für den Arbeitsschutz, die Gefährdungsbeurteilung oder die Unterweisung der Beschäftigten aufgegriffen. Der ORGAcheck ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Kooperation mit der GDA und wird bei Beratungen sowie im Rahmen von Schulungs- und Informationsveranstaltungen, insbesondere für Führungskräfte der Betriebe, eingesetzt. Mit dem ORGAcheck können die TÜV Rheinland Berater Unternehmen gezielt auf Prüfungen, die auf Grundlage der GDA Leitlinie „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ durchgeführt werden, vorbereiten. Der GDA-ORGAcheck ist als Broschüre und als interaktiv bearbeitbare Online-Version kostenlos unter www.tuv.com/gda im Internet verfügbar.
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Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2017
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2017 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche Abrechnungsgrundlage für über 18 Millionen stationäre Fälle und steuert ein Finanzierungsvolumen von ca. 70 Milliarden Euro. Ebenfalls wurde eine Verständigung über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2017) erzielt. Der PEPP-Katalog kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Ein Schwerpunkt der Weiterentwicklung des DRG-Systems sind Verfeinerungen zur besseren Erfassung von Schweregraden bei der Krankenhausbehandlung. In die Überarbeitung des DRG-Kataloges für das Jahr 2017 sind wesentliche Umsetzungsvorgaben aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeflossen. Fast eine Milliarde Euro sind im jetzt verabschiedeten DRG-Katalog durch die Abwertung von Sachkostenanteilen und durch die gezielte Absenkung bzw. Abstufung einzelner Fallpauschalen auf die Personalkosten umgewichtet worden. Darüber hinaus haben die Selbstverwaltungspartner weitere KHSG-Regelungen umgesetzt und sich auf ein Konzept zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation verständigt. Außerdem haben sie Regelungen getroffen, wie Mengensteigerungen bei den Verhandlungen zwischen einzelnen Krankenhäusern und Krankenkassen berücksichtigt werden (Fixkostendegressionsabschlag). Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte: „Die jetzt verabschiedeten Entgeltkataloge bilden die entsprechenden Leistungen der Krankenhäuser noch ein Stück besser ab. Die Umsetzung der aus Krankenhaussicht nicht einfachen Vorgaben aus dem KHSG zeigt, dass die Selbstverwaltung auch unter erschwerten Bedingungen handlungsfähig ist.“ Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die Finanzierung abrechenbarer Leistungen über Fallpauschalen wird auch in 2017 auf Basis neuer Kalkulationen sachgerecht gelingen. Die Umverteilung von Sachkosten hin zu Personalkosten ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Vergütungsgerechtigkeit.“ Der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßt die Einigung auf die neuen DRG-Kataloge, mit denen die originäre und regelmäßige Weiterentwicklung des DRG-Systems fachgerecht mit den gesetzlichen Anforderungen verbunden wurde. Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2017 im Vergleich zu 2016 eine Vielzahl von Detailverbesserungen. Hierzu hat das InEK auf einer, dank der Unterstützung durch die Kalkulationskrankenhäuser, nochmals erweiterten Datenbasis sämtliche zur Verfügung stehenden Merkmale überprüft. Hintergrund Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Höhe der Vergütung wird maßgeblich durch die auf Ebene der Bundesländer vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Der PEPP-Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem, das über Relativgewichte und einen zunächst krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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BARMER GEK Pflegereport 2014: Pflegebedürftige sind zahnmedizinisch schlecht versorgt
Bei der Zahngesundheit pflegebedürftiger Menschen liegt einiges im Argen. Sie werden deutlich seltener zahnmedizinisch versorgt als nicht Pflegebedürftige. Das ist das zentrale Ergebnis des neuen BARMER GEK Pflegereports, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Während nicht Pflegebedürftige zum Beispiel konservierende, chirurgische und Röntgenleistungen zu 30,4 Prozent je Quartal im Jahr 2012 nutzten, waren es bei Pflegebedürftigen 9,8 Prozentpunkte weniger. Dieser Unterschied variiert noch nach Versorgungsart und Pflegestufe. Mit Pflegestufe I bei familiärer Pflege beträgt der Unterschied lediglich 5,1 Prozentpunkte. Pflegeheimbewohner mit Pflegestufe III haben hingegen eine um 16,5 Prozentpunkte verringerte Behandlungshäufigkeit. „Vor allem Menschen in Pflegeheimen benötigen einen noch leichteren Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung, gerade weil ihnen die Mitwirkung insbesondere wegen ihrer Bedürftigkeit schwer fällt“, forderte Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Hilfreich seien zum Beispiel mehr Schwerpunktpraxen für Pflegebedürftige. Außerdem müsse die aufsuchende Behandlung ausgebaut werden. Schlenker begrüßte, dass der Gesetzgeber im Versorgungsstärkungsgesetz Verbesserungen der zahnmedizinischen Prävention für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen plane. Der Pflegereport vergleicht erstmals anhand von Routinedaten die zahnmedizinischen Leistungen für Pflegebedürftige mit denen Nicht-Pflegebedürftiger gleichen Alters, Geschlechts und gleicher Morbidität. Auch bei Erkrankungen des Zahnhalteapparates, sogenannten Parodontopathien, sind Pflegebedürftige offenbar schlechter versorgt. Während 0,35 Prozent der nicht pflegebedürftigen Versicherten deswegen behandelt werden, liegt bei den Pflegebedürftigen die Inanspruchnahme um mehr als zwei Drittel niedriger (- 0,25 Prozentpunkte). Auch unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Region und Morbidität bleibt noch eine Differenz von – 0,14 Prozentpunkten bestehen. In der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen schneiden vor allem Menschen in der Pflegestufe III schlechter ab. Bekommen unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Morbidität und Region 3,2 Prozent der Nicht-Pflegebedürftigen diese Leistungen, so verringert sich die Behandlungsquote für Schwerstpflegebedürftige unter gleichen Maßstäben um 2,8 Prozentpunkte. Im Pflegeheim sinkt der Anteil noch weiter. Zahnmedizinische Leitlinien blenden Pflegebedürftige aus Vor allem die Pflegebedürftigen in Heimen sind laut Reportergebnissen zahnmedizinisch unterversorgt. „Aus Studien wissen wir, dass für einige Pflegebedürftige der letzte Zahnarztbesuch schon Jahrzehnte zurückliegt“, betonte Studienautor Professor Heinz Rothgang vom Zentrum für Sozialpolitik der Uni Bremen. Für mehr als 50 Prozent der Betroffenen liegt der letzte Gang zum Zahnarzt knapp zwei Jahre oder länger zurück. Eine mögliche Ursache der Unterversorgung könne sein, dass die aktuellen zahnmedizinischen Behandlungsleitlinien kaum auf ältere und pflegebedürftige Menschen eingingen. „Auch häufige psychische Störungen, insbesondere Demenz, werden nicht erwähnt“, so der Versorgungsforscher. Zudem sei die Möglichkeit der Patienten zur Mitarbeit gerade bei Pflegebedürftigen eingeschränkt. „Umso wichtiger ist sicherzustellen, dass bei diesen Menschen die Zahngesundheit stetig beobachtet wird“, forderte Rothgang. Routinedaten des aktuellen Pflegereports Die Zahl der Pflegebedürftigen ist auch im Jahr 2013 gestiegen und zwar um weitere 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Inzwischen sind somit 2,5 Millionen Versicherte pflegebedürftig. Diese Zahl wird laut Rothgangs Schätzung bis zum Jahr 2050 auf mehr als 4,5 Millionen ansteigen. Die Prognosen je Region seien jedoch sehr unterschiedlich. Während sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den Jahren 2010 bis 2050 in Sachsen-Anhalt um 57 Prozent erhöhen werde, liege diese Steigerungsrate in Baden-Württemberg knapp doppelt so hoch (113 Prozent). Pflegestärkungsgesetz verbessert Bedingungen BARMER GEK Vorstandsvize Schlenker verwies auf die ab 2015 deutlich verbesserten Leistungen für Pflegebedürftige. So werde durch das vom Bundesrat Anfang November gebilligte erste Pflegestärkungsgesetz der Zuschuss für barrierefreies Wohnen für Pflegebedürftige auf 4.000 Euro steigen. Zuvor waren es lediglich rund 2.500 Euro. Schlenker begrüßte es, dass ab 2015 zudem sogenannte Alltagsbegleiter durch die Pflegekassen finanziert werden. Sie sollen zum Beispiel bei Behördengängen oder beim Einkaufen helfen. „Diese praktische Lebenshilfe verhindert, dass Menschen zu früh aus ihrer Wohnung ins Heim wechseln müssen.“ Daten aus dem BARMER GEK Pflegereport 2014 Regionale Unterschiede Die maximale Zahl der Pflegebedürftigen wird in den einzelnen Bundesländern bis 2060 zu unterschiedlichen Zeitabschnitten erreicht. Während in Bayern und Baden-Württemberg sowie den Städten Berlin, Hamburg und Bremen es zwischen 2050 und 2060 noch zu einer Erhöhung der Zahl der Pflegebedürftigen kommen wird, sind in den ostdeutschen Bundesländern ausnahmslos deutliche Rückgänge zu verzeichnen, so etwa minus 12,4 Prozent in Brandenburg (Report S. 72 ff.). Spezifische Leistungen Die spezifischen Leistungen im Sozialgesetzbuch XI, die Pflegebedürftigen beim selbständigen Wohnen zuhause helfen sollen, werden immer noch selten genutzt. So haben 2,8 Prozent der Pflegebedürftigen im Jahr 2013 bundesweit knapp 72.000 Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes erhalten. Nur 0,48 Prozent – das entspricht rund 12.000 Pflegebedürftigen – wurden für das Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe unterstützt (S. 140 ff.). Geriatrische Reha Der Report berichtet über starke regionale Unterschiede bei der geriatrischen Rehabilitation. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern gibt es besonders ausgeprägte Angebote. Zugleich erhalten Patienten mehr Reha, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg. In diesen Ländern kann die Pflegebedürftigkeit verzögert werden – ein Hinweis auf die Wirksamkeit der geriatrischen Reha (S. 186 ff.). Pflegekapazitäten Regionale Unterschiede kennzeichnen die Kapazitäten ambulanter Pflegedienste. Sie liegen in Berlin, Hamburg und Bremen sowie in Ostdeutschland höher als der Bundesschnitt von 7,5 Vollzeitkräften je 100 Pflegebedürftigen. Der Westen liegt darunter. Die Kapazitäten der Heime sind im Norden und Süden besonders ausgeprägt, die höchste Kapazität weist Schleswig-Holstein auf, die geringste Hessen (S. 92 ff.). Ähnliche regionale Unterschiede gibt es auch im stationären Bereich. Dabei zeigt sich, dass eine höhere Kapazität zu einer häufigeren Inanspruchnahme der vollstationären Pflege im Vergleich zu ambulanter Pflege führt (S. 98ff.). Pressemitteilung der BARMER GEK
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