Unter bestimmten Bedingungen bekommen behinderte Menschen in Deutschland einen „Parkausweis für Behinderte“. Dabei handelt es sich nicht um den grün-orangen Schwerbehindertenausweis, sondern einen extra Ausweis. Dieser wird von der Straßenverkehrsstelle oder dem Ordnungsamt ausgestellt. Voraussetzungen sind in der Regel ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG” für “außergewöhnlich gehbehindert” oder “BL” für “Blind”.
Am 1. Januar 2001 wurde dieser Parkausweis nach europäischem Muster eingeführt. Diese sind nun blau und haben ein Lichtbild.
Die bis dahin in Deutschland ausgestellten Parkausweise blieben allerdings weiterhin gültig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass diese Gültigkeit nun am 31.12.2010 endgültig endet. Wer also noch einen alten, vor dem 01.01.2001 ausgestellten Parkausweis für Behinderte besitzt, sollte sich noch in diesem Jahr um die Beantragung eines europäischen Ausweises kümmern. Zuständig sind dieselben Behörden wie bisher.