Rösler reformiert den Hausärzten die Honorare runter, die Ausgaben für Gesundheit steigen trotz aller Bemühungen immer mehr, die Akteure werden nervös – und die Ärztezeitung freut sich in der Rubrik “Praxis und Wirtschaft” über das neue Scheidungsrecht und schämt sich dann noch nicht mal, tumbe Geschlechterklischees zu bedienen? Die kriegen wohl doch zu viel Kohle…(Zi)
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Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach zur neuen Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung berufen
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach in das Amt der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung berufen. Sie übernimmt das Amt von Karl-Josef Laumann, der in Nordrhein-Westfalen zum Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ernannt worden ist. Die 60-jährige Fischbach gilt als ausgewiesene Gesundheits- und Sozialpolitikerin und ist seit fast 20 Jahren Bundestagsabgeordnete im Deutschen Bundestag. Fischbach wird die neue Aufgabe mit viel Erfahrung und Leidenschaft angehen: „Das Amt der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten ist eine wichtige und spannende Aufgabe. Aufgrund meiner Erfahrungen in den unterschiedlichen Bereichen werde ich mich dafür einsetzen, die Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu stärken. Wir brauchen informierte Patienten und dafür vor allem mehr Transparenz in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung. Selbstverständlich muss der gesetzlich verankerte Leistungszugang für alle gesichert sein: Es kann nicht sein, dass präventive Maßnahmen wie beispielsweise Mutter-Vater-Kind-Kuren nicht so wie vom Gesetzgeber gewollt genehmigt, sondern viel zu häufig abgelehnt werden. Die kürzlich veröffentlichte IGES-Studie zu den Leistungsbewilligungen und Leistungsablehnungen durch die Krankenkassen hat erschreckenderweise gezeigt, dass 72 Prozent der Mütter und Väter mit ihrem Widerspruch erfolgreich waren. Der Großteil der Anträge wird also zunächst einmal abgelehnt, obwohl der Anspruch berechtigt ist. Dies gilt ebenso bei der Verordnung von Rehabilitation für ältere Menschen. Frühzeitige Rehabilitation kann Pflegebedürftigkeit verhindern oder hinauszögern. Eindeutig ausbaufähig sind Reha-Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei der Pflegebedürftigkeitsbegutachtung. Derzeit bekommen hier nur zwei von 100 Pflegebedürftigen eine Empfehlung für Rehabilitation. Erstaunlich ist, dass laut der bereits erwähnten IGES-Studie die Krankenkassen bis zu zwei Drittel aller Reha-Anträge erst nach Widerspruch genehmigen. Hinzu kommt, dass jeder in der Lage sein muss, seinen Anspruch auf Reha oder andere Gesundheitsleistungen ohne fremde Hilfe durchzusetzen – unabhängig von Bildung oder individueller Gesundheitskompetenz. Deshalb möchte ich in einer Studie die Tätigkeit von Lotsen untersuchen lassen, die bestimmte Patienten durch unser kompliziertes Gesundheitssystem begleiten. Wir sollten überlegen, wie solche Patientenlotsen für bestimmte Personengruppen fest im GKV-System verankert werden können. Auch macht mir die Heilmittelversorgung zunehmend große Sorgen. Denn vielerorts werden in Deutschland nicht nur Fachärzte und Pflegekräfte knapp, sondern auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. In meinem Heimatland NRW kommen auf einen Physiotherapeuten schon rund zweieinhalb Stellenangebote. Und die Schülerzahlen für einige Heilmittelberufe gehen deutlich zurück. Damit Patienten auch künftig gut versorgt sind, sollten wir die Gesundheitsfachberufe dringend attraktiver machen und aufwerten. Heilmitteltherapeuten sind keine Handlanger, sondern qualifizierte Fachkräfte, die fair bezahlt werden und mit Ärzten auf Augenhöhe arbeiten müssen.“ Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ich freue mich, dass mit Ingrid Fischbach eine erfahrene Gesundheits- und Sozialpolitikerin die wichtige Aufgabe der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigen übernimmt und die gemeinsam erreichten Verbesserungen für Patienten und Pflegebedürftige weiter kraftvoll vorantreiben wird. Mit Ingrid Fischbach erhalten die Patienten, Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine starke Stimme. Karl-Josef Laumann danke ich für seine herausragende Arbeit in den letzten Jahren.“ Der bisherige Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, begrüßt die Ernennung von Fischbach ebenfalls: „Ich wünsche Ingrid Fischbach viel Freude und vor allem Durchsetzungskraft in diesem wichtigen Amt für die Belange der Patienten und Pflegebedürftigen. Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht, aber es gibt an vielen Stellen unseres Gesundheitssystems noch Luft nach oben, wenn man das Ziel, dass die Patienten in unserem Gesundheitssystem im Mittelpunkt stehen sollen, wirklich umsetzen möchte.“ Fischbach, 1957 in Wanne-Eickel geboren, ist seit 2013 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit. Seit 1998 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 2001 bis 2005 war sie stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 2005 bis 2009 Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 2007 bis 2009 war sie Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 2009 bis 2013 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Fischbach ist verheiratet und hat eine Tochter. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.patientenbeauftragte.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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SIQ! und AOK: Gemeinsamer Einsatz für bessere Behandlungsqualität im Krankenhaus
Das Thema „Qualität im Krankenhaus“ steht im Mittelpunkt einer gemeinsamen Tagung der Stiftung Initiative Qualitätskliniken (SIQ!) und des AOK-Bundesverbandes, die am 18. und 19. Mai in Berlin stattfindet. „Es kommt nicht alle Tage vor, dass Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsame Sache machen“, betont Dr. Jens Schick, Geschäftsführer der SIQ!. „Aber beim Thema Qualität ziehen wir im Sinne der Patienten an einem Strang. Gemeinsam verfolgen wir das Anliegen, die Qualität der Versorgung im Krankenhaus für die Patienten zu verbessern und transparenter zu machen.“ Rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kliniken und Krankenkassen, aber auch Vertreter von Politik, Wissenschaft, Fachgesellschaften und Patientenorganisationen diskutieren auf dem SIQ! Kongress unter anderem über Verfahren zur Messung der Behandlungsqualität und zur Verbesserung der Patientensicherheit in Kliniken, über Qualitätsmanagement und qualitätsorientierte Vergütung. Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Frage, wie die Qualitätsagenda des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) bisher in die Praxis umgesetzt wurde. Der qualitätsbasierte Umbau der Krankenhauslandschaft als erklärtes Ziel des KHSG sei aus Sicht der AOK „noch nicht richtig in Fahrt gekommen“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zur Eröffnung des Kongresses. Zwar sei die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren inzwischen in Kraft getreten. „Das große Manko ist aus unserer Sicht aber die mangelnde Verbindlichkeit. Mehrere Länder haben bereits angekündigt, dass sie die bundesweit gültigen Qualitätsvorgaben nicht umsetzen wollen. So zerfasert dieser Teil der Reform schon, bevor er überhaupt gestartet ist.“ Umso wichtiger seien die Aktivitäten der Marktakteure zur Messung und Verbesserung der Behandlungsqualität im Krankenhaus, betont Litsch. Beim Thema Qualitätsmessung sind die Kliniken der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und der Qualitätskliniken.de GmbH, die sich unter dem Dach der SIQ! zusammengeschlossen haben, ebenso aktiv wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO). So hat das WIdO ein Verfahren zur Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR) entwickelt, das eine Langzeit-Betrachtung von Behandlungsergebnissen bei Patienten ermöglicht – auch nach dem eigentlichen Krankenhaus-Aufenthalt. „Das QSR-Verfahren geht weit über die derzeitigen Möglichkeiten der gesetzlichen Qualitätssicherung hinaus und ist damit einzigartig“, so Martin Litsch. Inzwischen nutzen zahlreiche Kliniken dieses Angebot für ihr Qualitätsmanagement. Das Potenzial von Routinedaten betont auch SIQ!-Geschäftsführer Prof. Ralf Kuhlen: „Diese Daten können uns trotz aller Limitationen wichtige Erkenntnisse für eine bessere Versorgung der Patienten liefern. Sie können zum Beispiel helfen zu erkennen, ob nach bestimmten Eingriffen häufig Komplikationen bei den Patienten auftreten.“ Ein besonders erfolgreicher Ansatz sei die Verbindung von Qualitätsmessung auf Basis von Routinedaten mit der praktischen Erfahrung der behandelnden Ärzte und der Expertise unabhängiger Fachleute in sogenannten Peer-Review-Verfahren. „Durch diese Kombination lässt sich die Qualität der Behandlung nachweislich verbessern, weil aus den Daten ganz konkrete Konsequenzen für die Arbeit der Klinik gezogen werden“, berichtet Kuhlen. Die SIQ! ist die gemeinsame Dachorganisation von Qualitätskliniken.de und der Initiative Qualitätsmedizin (IQM), zwei unabhängigen Organisationen, die sich seit Jahren mit der Messung, Verbesserung und Darstellung von Qualität in deutschen Kliniken beschäftigen. Der SIQ! gehören über die beiden Mitgliedsorganisationen IQM und Qualitätskliniken.de mehr als 650 Krankenhäuser und Rehakliniken aus Deutschland und der Schweiz an. Der SIQ! Kongress wird heute mit einem Grußwort von Bundesminister Hermann Gröhe eröffnet und schließt morgen mit einer Podiumsdiskussion zum aktuellen Stand der Umsetzung des Krankenhaus-Strukturgesetzes. Nähere Informationen zum Kongress und zum Programm gibt es unter www.siq-kongress.de und unter www.aok-bv.de. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Hebammen können Ausgleich bei Haftpflichtversicherung beantragen – Formular ist online
Per Mausklick können sich freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe nun ein Formular herunterladen, um den Ausgleich für die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung beim GKV-Spitzenverband zu beantragen. Nachdem der Deutsche Hebammenverband (DHV) sich Anfang Dezember verweigert hatte, gemeinsam ein solches Formular abzustimmen, hat der GKV-Spitzenverband selbst ein unbürokratisches Verfahren angestoßen. „Wir wollen, dass die Hebammen vor Ort schnell und unbürokratisch den Ausgleich für die gestiegenen Kosten der Haftpflichtversicherung erhalten. Es darf nicht sein, dass die einzelne Hebamme unter dem Versagen ihrer Interessensvertretung leidet“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Um das Geld für die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung zu erhalten, muss die einzelne Hebamme künftig lediglich das im Internet angebotene neue Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit den Unterlagen des Anbieters der Berufshaftpflichtversicherung beim GKV-Spitzenverband einreichen. Der GKV-Spitzenverband wird zeitnah prüfen, ob der Antrag vollständig ist, und bei positivem Ausgang schnell das Geld anweisen. Hebammenverband hat Versicherungsunterlagen nicht weitergegeben Der DHV hatte bereits dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt, ihm sämtliche Versicherungsunterlagen für alle seine geburtshilflich tätigen Mitglieder zur Verfügung zu stellen, um den bürokratischen Aufwand für die einzelne Hebamme so gering wie möglich zu halten. Alternativ müsste sonst jede der ca. 2.300 DHV-Hebamme selbst die Unterlagen bei ihrer Versicherung, der Bayerischen Versicherungskammer, anfordern und weitergeben. Leider sind der Ankündigung des DHV bisher jedoch noch keine Taten gefolgt. Verweigert der Hebammenverband an dieser Stelle die Zusammenarbeit wie in der Vergangenheit auch, bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand für jede Hebamme. Schlimmstenfalls läuft die einzelne Hebamme sogar Gefahr, nur einen gekürzten Ausgleich für die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung zu bekommen. Hintergrund ist die Entscheidung der Schiedsstelle von Ende September, dass freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe ihrem Antrag auf Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung sämtliche Versicherungsunterlagen beifügen müssen. Erfolgt das nicht, muss der GKV-Spitzenverband 250 Euro pro Jahr vom Betrag zum Ausgleich der gestiegenen Prämien abziehen, so die Entscheidung der Schiedsstelle. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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