Rösler reformiert den Hausärzten die Honorare runter, die Ausgaben für Gesundheit steigen trotz aller Bemühungen immer mehr, die Akteure werden nervös – und die Ärztezeitung freut sich in der Rubrik “Praxis und Wirtschaft” über das neue Scheidungsrecht und schämt sich dann noch nicht mal, tumbe Geschlechterklischees zu bedienen? Die kriegen wohl doch zu viel Kohle…(Zi)
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AOK Bayern: Noch schnellere Bearbeitung von Reha-Anträgen
Die AOK Bayern setzt auf Digitalisierung, um die Versorgung der Versicherten zu verbessern. So wird durch eine neue Internetschnittstelle die Bearbeitung der Anträge für eine Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt deutlich beschleunigt. Kliniken können jetzt direkt die Anträge online erfassen – der langwierige Postweg wird überflüssig. Als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland hat die AOK Bayern eine entsprechende Software (ARGuS) entwickelt. „Wir können unseren Versicherten damit noch schneller eine Reha-Maßnahme vermitteln. Unnötige und belastende Wartezeiten werden vermieden“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Im Schnitt dauert es bisher drei Tage, bis der Reha-Antrag vom Krankenhaus bei der AOK Bayern eingeht und erfasst wird. Künftig können die von den Kliniken übermittelten Anträge sofort bearbeitet werden. „Die neue KrankenhausSchnittstelle vermeidet Medienbrüche und minimiert den Zeitaufwand der Antragsbearbeitung – sowohl für die Krankenhäuser als auch für die AOK Bayern“, so Platzer. Damit Kliniken die neue Internet-Schnittstelle nutzen können, ist eine Beitrittserklärung notwendig. Die AOK Bayern hat daher eine Rahmenvereinbarung mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) und dem Verband der Privatkran- AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ansprechpartner: Michael Leonhart, Pressesprecher Carl-Wery-Straße 28, 81739 München Telefon 089 62730-146, Telefax 089 62730-650099 www.aok.de, presse@by.aok.de 2 kenhausanstalten in Bayern (VPKA) abgeschlossen. Auch BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein begrüßt das neue Verfahren: „ARGuS vereint zwei Verbesserungen: Die Wartezeit für die Patienten wird verkürzt und der Arbeitsaufwand des Klinikpersonals wird verringert.“ Knapp 68.000 Anträge für eine Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt bearbeitete die AOK Bayern im vergangenen Jahr. Dies entspricht etwa 270 Anträgen pro Werktag. Insgesamt finanzierte die AOK Bayern 2015 Anschlussrehabilitationen in Höhe von 160 Millionen Euro. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Isabell Hallertz ist neue Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege
Der Arbeitgeberverbandes Pflege (AGVP) in Berlin hat eine neue Geschäftsführerin: Isabell Halletz. Die 31jährige diplomiert Betriebswirtin ist ab 1. April 2016 neue Geschäftsführerin und tritt damit die Nachfolge des Juristen Dr. Florian Bauckhage-Hoffer an, der im vergangenen Jahr seinen Posten geräumt hatte. Die Potsdamerin arbeitete nach dem Studium als Leitende Referentin beim Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg sowie für die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation Brandenburg. Dabei gehörten Verhandlungen mit Kassen und Politik zu ihrem Geschäft. Zuletzt arbeitete sie für die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ). Schwerpunkte waren hier die Zusammenarbeit mit der Politik, der Gesundheitswirtschaft und die Koordination der Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern und Organisationen – national und international. „Wir freuen uns, dass wir als Arbeitgeberverband Pflege mit Frau Halletz als neue Geschäftsführerin, der ansonsten stark männerdominierten Verbandslandschaft ein weibliches Gesicht hinzufügen können.“ erklärte Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege. „Ihre fachliche Expertise und ihre vielfältigen Verbindungen in der Pflegewirtschaft und in der Politik sind für unseren Verband ein Gewinn. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.“ so Greiner weiter. Frau Halletz kommentiert ihre neue Aufgabe mit den Worten: ,,Ich freue mich, als Geschäftsführerin meine Erfahrungen in der strategischen Verbandsarbeit für die weitere gute Entwicklung des Arbeitgeberverbandes Pflege und des Pflegemarktes in Deutschland einbringen zu können. Altenpflege ist das große Thema der nächsten Jahre.“
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Schiedsspruch unwirksam: AOK bietet Hausarztverband konstruktive Lösung an
Im Streit um die hausarztzentrierte Versorgung hat die AOK Bayern dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) jetzt ein neues Angebot gemacht. Die größte Krankenkasse im Freistaat ist bereit, die Zusatzhonorare der Hausärzte deutlich zu erhöhen. Der AOK-Vorschlag sieht insbesondere vor, dass interessierte Versicherte und Hausärzte ab sofort neu in die hausarztzentrierte Versorgung eingeschrieben werden können. Bereits teilnehmende Versicherte bleiben eingeschrieben. Mit ihrem Angebot reagiert die AOK auf den aktuellen Schiedsspruch, der ihrer Auffassung nach nicht umsetzbar und daher unwirksam ist. Das Unternehmen hat deshalb Klage eingereicht. Das Angebot bezeichnete die Kasse als eine pragmatische und konstruktive Lösung. Das Angebot an den Hausärzteverband ist für die AOK Bayern ein wichtiges Signal. „Wir wollen damit zeigen, dass wir ohne Wenn und Aber zur hausarztzentrierten Versorgung stehen“, so Ivor Parvanov, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern und Geschäftsführer Sozial- und Gesellschaftspolitik der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Das Angebot ermögliche trotz des fehlerhaften Schiedsspruchs die lückenlose Fortsetzung der besonderen hausärztlichen Versorgung. Die nicht abgestimmte Auslegung des Schiedsspruchs durch den Bayerischen Hausärzteverband würde zu einer so massiven Anhebung der Vergütung hausärztlicher Leistungen führen, dass diese nach Auffassung der AOK mit dem Sozialgesetzbuch nicht vereinbar wäre. Für einen eingeschriebenen Versicherten allein im Hausarztvertrag zahlt die AOK Bayern im Quartal derzeit über 85 Euro. Hinzu kommt noch Honorar aus der Regelversorgung. In anderen Bundesländern fällt die Vergütung weit geringer aus. So liegt die vergleichbare Vergütung für die hausarztzentrierte Versorgung in Nordrhein-Westfalen nach einem Schiedsspruch bei lediglich 65 Euro. Obwohl dies rund 25 Prozent unter den Honorarzahlungen der AOK Bayern liegt, feierte der dortige Hausärzteverband dieses Ergebnis medienwirksam als Erfolg. Seit 2008 hat die AOK den bayerischen Hausärzten im Rahmen der Hausarztverträge zusätzliche Vergütungen in Höhe von annähernd 1,2 Milliarden Euro überwiesen. Bei durchschnittlich 5.000 teilnehmenden Hausärzten entspricht dies gegenüber der Regelversorgung einem zusätzlichen jährlichen Honorar von 40.000 Euro je Arzt. Parvanov wie auch der alternierende Vorsitzende des AOK-Verwaltungsrats Fritz Schösser bezeichneten die BHÄV-Auslegung des Schiedsspruchs übereinstimmend als „nicht nachvollziehbar“. Insbesondere sei wegen der kontaktunabhängigen Pauschale mit einer Explosion der Einschreibungen zu rechnen, was die Ausgaben unkalkulierbar mache. Bei dieser Pauschale kann der Arzt auch für Patienten abrechnen, die gar keine Versorgung in Anspruch genommen haben. Die Spitze der Selbstverwaltung betonte, dass der Gesetzgeber bei Einführung der hausarztzentrierten Versorgung nicht Einkommensverbesserungen für Ärzte, sondern Versorgungsverbesserungen für Patienten im Blick hatte. Im Gegensatz zur bereits erbrachten finanziellen Vorleistung der Kasse müsse ein belastbarer Nachweis für die bessere hausärztliche Versorgung erst noch erbracht werden. Trotz der finanziellen Spitzenposition der bayerischen Hausärzte ist die AOK Bayern im Rahmen eines Kompromisses bereit, die Vergütung zu erhöhen, sieht jedoch eine klar definierte Obergrenze als unverzichtbar an. Der Schiedsspruch ist nach Auffassung der AOK unter anderem deshalb rechtswidrig, weil die Schiedsperson es unterlassen hat, zentrale Vertragsbestandteile festzulegen. So ist insbesondere die Anlage zur Vergütung unvollständig. Dadurch ist völlig unklar, welche Leistungen der Hausärzte von der Vergütung erfasst sein sollen. Ein Vertrag, der zwar eine unbestimmte Zahlungspflicht vorsieht, aber nicht regelt, wofür diese Zahlung erfolgen soll, ist nicht umsetzbar. In einem Schreiben hat die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml zugestanden, dass der Schiedsspruch hier völlig unterschiedliche Interpretationen zulässt. Auch dies ist eine Bestätigung dafür, dass die Schiedsperson ihrer Aufgabe nicht nachgekommen ist. Aus diesem Grund hat die AOK Klage beim Sozialgericht München erhoben. „Diese Klage richtet sich nicht gegen Hausärzte und hausarztzentrierte Versorgung“, so Parvanov. Ein rechtswidriger Schiedsspruch könne aber von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne gerichtliche Klärung nicht akzeptiert werden. „Wichtig ist jetzt, dass keine Lücke in der hausarztzentrierten Versorgung entsteht“, so Schösser. Das Angebot an den BHÄV ermögliche sowohl die Behandlung bereits eingeschriebener Patienten wie auch die Neueinschreibung interessierter Versicherter und Ärzte. Pressemitteilung der AOK Bayern
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