BGH: Präimplantationsdiagnostik bei extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar

Mit Spannung erwartet wurde die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob durch künstliche Befruchtung entstandene Embryonen vor dem Einsetzen in den Mutterleib auf schwere Krankheiten untersucht werden dürfen. 
Vorausgegangen war die Selbstanzeige eines Gynäkologen, um die Rechtslage zu klären.

Der BGH hat erklärt, dass die vorgenommene Präimplantationsdiagnostik nicht strafbar sei. Der BGH warnte jedoch davor, nun jegliche Selektion von Embryonen für zulässig zu erachten. Das Gericht betont, dass Gegenstand seiner Entscheidung nur die Untersuchung von Zellen auf schwerwiegende genetische Schäden zur Verminderung der genannten Gefahren im Rahmen der PID sei. Einer unbegrenzten Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale, etwa die Auswahl von Embryonen, um die Geburt einer “Wunschtochter” oder eines “Wunschsohnes” herbeizuführen, wäre damit nicht der Weg geöffnet.

Pressemitteilung

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