… jedenfalls dann, wenn die katholische Kirche auf Arbeitgeberseite steht. Diese Erfahrung musste auch der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf machen: Ihm war gekündigt worden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hatte, während das kirchliche Annulierungsverfahren hinsichtlich der … Weiterlesen
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AOK Bayern: Zusatzbeitrag bleibt stabil
Für die über 4,5 Millionen Versicherten der AOK Bayern bleibt der Zusatzbeitrag auch 2018 stabil. Dies hat der Verwaltungsrat der größten Krankenkasse im Freistaat heute in München beschlossen. Seit 2016 liegt der Zusatzbeitrag unverändert bei 1,1 Prozent. „Wir wollen keine Beitragsachterbahn, sondern ein verlässlicher und berechenbarer Partner für die Beitragszahler sein“, so Ivor Parvanov, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats (Arbeitgeber). Damit schließt sich die AOK Bayern dem GKV-Spitzenverband an, der bislang keine Luft für Beitragssenkungen sieht. Vielmehr sind 2018 erhebliche Steigerungen der Ausgaben zu befürchten, die auch durch bereits verabschiedete Gesetze verursacht werden. Der Verwaltungsrat fordert eine rasche Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen. „Noch immer liegen die Zuweisungen für Kranke unter dem Versorgungsbedarf, während die Zuweisungen für gesunde Versicherte über dem Bedarf liegen“, so Parvanov. Für eine zielgenauere Finanzierung seien alle Krankheiten in den Finanzausgleich einzubeziehen. Dies ist auch eine Empfehlung des Sondergutachtens des Bundesversicherungsamts zu den Wirkungen des Risikostrukturausgleichs. Der Haushaltsplan 2018 der AOK Bayern sieht Ausgaben in Höhe von über 15 Milliarden Euro vor. Krankenhausbehandlung, ärztliche Behandlung und Arzneimittel sind mit insgesamt über zehn Milliarden Euro die größten Ausgabenblöcke. Das Ausgabenvolumen der Pflegeversicherung der AOK Bayern liegt laut Haushaltsplan 2018 bei über 2,3 Milliarden Euro. Fast 900 Millionen Euro entfallen auf die Versorgung in Pflegeheimen. Knapp 600 Millionen Euro werden für die Pflege zu Hause als Pflegegeld ausbezahlt. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Strukturierter Behandlungsprozess für Schmerzpatienten
Strukturierter Behandlungsprozess bei der Behandlung chronischer Schmerzpatienten? „Die Versorgung von Schmerzpatienten ist nicht ausreichend“, schreibt Erk Scheel, Mitautor des Buches „Markenmedizin für informierte Patienten“. „Millionen Bundesbürger leiden an chronischen Schmerzen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts steigt die … Read more →
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DKG klagt gegen Entscheidung zum Entlassmanagement: Schiedsspruch nicht im Sinne des Gesetzgebers
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung zum Entlassmanagement des erweiterten Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung Klage eingereicht. „Die Entscheidung des Bundeschiedsamtes vom 13. Oktober 2016 halten wir in zentralen Teilen für rechtswidrig, weil sie nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht. Statt Versorgungslücken für bestimmte Patientengruppen zu schließen, sollte Bürokratie pur aufgebaut werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Klage schiebt die geplante Umsetzung im Juli 2017 bis zum Abschluss des Rechtsstreits auf. Unberührt davon bleibt aber der Rechtsanspruch des Patienten auf ein ordnungsgemäßes Entlassmanagement erhalten, das die Krankenhäuser weiter in bewährten Verfahren fortführen. „Das Ansinnen des Gesetzgebers, den Übergang von der stationären Versorgung für bestimmte Patienten deutlich leichter zu gestalten, war und ist unser Anspruch. Aber das von Kassen und niedergelassenen Ärzten vorgesehene System ist ein bürokratisches Monster, das den Krankenhausärzten Zeit stiehlt, die sie zur Versorgung von Menschen benötigen. Jeder Patient aus teil- und vollstationärer Behandlung müsste, egal ob er es bräuchte oder nicht, einem Entlassmanagement unterzogen werden. Zu diesem formalen Prozess gehören Informationsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern, mit der Möglichkeit des Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben – und das bei 19 Millionen Patienten. Dies würde mindestens 50 Millionen Minuten Arbeitszeit binden, also rund 100.000 Arbeitstage, die zum Wohl des Patienten effektiver eingesetzt werden könnten. Hinzu kommt die aufwändige Zwangsregistrierung von mindestens 50.000 am Entlassmanagement beteiligten Krankenhausärzten zur Zuweisung einer lebenslangen Arztnummer (LANR) durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). „Ein absoluter Widerspruch zur Ausgestaltung des Entlassmanagements, das ausschließlich vom Krankenhaus als Institution verantwortet wird. Die persönliche Verantwortung des einzelnen Krankenhausarztes tritt hierbei in den Hintergrund, weshalb es einer persönlichen Registrierung nicht bedarf“, kommentierte Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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