… jedenfalls dann, wenn die katholische Kirche auf Arbeitgeberseite steht. Diese Erfahrung musste auch der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf machen: Ihm war gekündigt worden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hatte, während das kirchliche Annulierungsverfahren hinsichtlich der … Weiterlesen
Related Posts
Bundeskabinett beschließt den E-Health Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe : “Viel zu lang wurde schon gestritten. Jetzt gehört endlich der Patient und der konkrete Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Mittelpunkt. Deshalb machen wir Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch Sanktionen, wenn blockiert wird. Es gibt also viele gute Gründe, künftig Termine einzuhalten, aber keine Ausreden mehr – weder für die Selbstverwaltung noch für die Industrie. Der Nutzen für die Patienten ist enorm: Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt überlebenswichtige Notfalldaten sofort von der Gesundheitskarte abrufen können. Und wir wollen, dass ein Arzt direkt sehen kann, welche Medikamente sein Patient gerade einnimmt. So können gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden. Erweiterte Möglichkeiten der Gesundheitskarte und höchste Datensicherheit müssen immer Hand in Hand gehen. Denn hier geht es um sehr persönliche Informationen. Ich freue mich deshalb, dass gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein System entwickelt werden konnte, das bestmöglichen Schutz der höchstpersönlichen Patientendaten bietet.” Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Michael Hange, erklärte: “Das E-Health-Gesetz stellt auch einen Meilenstein für die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen dar. Die Telematik-Infrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte tragen dazu bei, die Sicherheit sensibler Patienten-Daten weiter zu verbessern. Damit profitieren die Patienten von einem Plus an Datenschutz im Gesundheitswesen.” Um ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, waren die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Anfang eng einbezogen. Die Sicherheitsanforderungen an die elektronische Gesundheitskarte werden unter Berücksichtigung der Entwicklung der technischen Möglichkeiten kontinuierlich fortgeschrieben. Das Gesetz enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards. Zudem sollen den Patienten konkrete Anwendungen zugute kommen, für die ein klarer Zeitplan gilt. Die wichtigsten Regelungen des E-Health-Gesetzes: Ein modernes Stammdatenmanagement (Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) soll nach einer bundesweiten Erprobung in Testregionen ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Damit werden die Voraussetzungen für medizinische Anwendungen wie z.B. eine elektronische Patientenakte geschaffen. Sobald die Anwendung zur Verfügung steht, erhalten Ärzte und Zahnärzte, die diese Anwendung nutzen, einen Vergütungszuschlag. Ab 1. Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen. Mit Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt sofort über alle wichtigen Daten, wie z.B. Allergien oder Vorerkrankungen informiert. Ab 2018 sollen diese Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn der Patient dies wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, sollen eine Vergütung erhalten. Noch immer sterben mehr Menschen an unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen als im Straßenverkehr. Ein Medikationsplan, der alle Informationen über die vom Patienten angewendeten Arzneimittel enthält, sorgt für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan dann über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. Bislang geht noch immer wertvolle Zeit verloren, weil Arztbriefe per Post versendet werden und somit wichtige Informationen nicht rechtzeitig vorliegen. Ärzte, die Arztbriefe sicher elektronisch übermitteln, sollen 2016 und 2017 eine Vergütung von 55 Cent pro Brief erhalten. Krankenhäuser, die ab dem 1. Juli 2016 Entlassbriefe elektronisch verschicken, sollen eine Vergütung von 1 Euro pro Brief erhalten. Ärzten soll das Einlesen des elektronischen Entlassbriefes mit 50 Cent vergütet werden. Spätestens ab 2018 werden elektronische Briefe nur noch vergütet, wenn für die Übermittlung die Telematikinfrastruktur genutzt wird. Um die Nutzung der Telemedizin voranzutreiben, sollen ab 1. April 2017 Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen vergütet werden. Die Selbstverwaltung hat weiterhin den Auftrag, zu prüfen, welche weiteren Leistungen telemedizinisch erbracht und vergütet werden können. Ein Interoperabilitätsverzeichnis soll die von den verschiedenen IT-Systeme im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent machen und auf freiwilliger Basis für mehr Standardisierung sorgen. Das Verzeichnis soll auch ein Informationsportal für telemedizinische Anwendungen enthalten. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen richten sich insbesondere an die mit der Umsetzung beauftragten Organisationen der Selbstverwaltung, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung . So erhält die von der Selbstverwaltung getragene Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte Fristen und klare Vorgaben für den Abschluss ihrer Arbeiten. Es gibt Haushaltskürzungen bei den genannten Gesellschaftern, wenn die Frist nicht gehalten wird. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmg.bund.de. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
The post Bundeskabinett beschließt den E-Health Gesetzentwurf appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
AOK Baden-Württemberg: „AOK Baden-Württemberg fördert 2016 Ausbildung für Gesundheitsberufe mit mehr als 105 Millionen Euro“
Für die Ausbildung von rund 11.300 Auszubildenden in der Krankenpflege, der Geburtshilfe und weiteren Gesundheitsberufen im Südwesten zahlt die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2016 mehr als 105 Millionen Euro. Insgesamt beläuft sich der Ausbildungsfonds für nichtärztliche Heilberufe auf mehr als 231 Millionen Euro. „Wir tragen damit weiterhin den Löwenanteil an der Finanzierung der Ausbildung für 2016“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Der Ausbildungsfonds steigt in seiner Höhe auch, weil die Vergütung für die Hebammenausbildung verbessert wird und insgesamt wesentlich mehr Ausbildungsstellen gefördert werden.“ Für das Jahr 2016 wurden ca. 300 zusätzliche Ausbildungsstellen in den nichtärztlichen Heilberufen vereinbart. Der Chef der Südwest-AOK erkennt darin eine sinnvolle Investition in die Zukunft: „Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften im Gesundheitswesen wird in den kommenden Jahren weiter steigen.“ Die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg finanzieren zwölf verschiedene Ausbildungsgänge nichtärztlicher Heilberufe. So bilden die Krankenhäuser im Südwesten neben Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern beispielsweise auch in der Diätassistenz und in der Physiotherapie aus. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg
The post AOK Baden-Württemberg: „AOK Baden-Württemberg fördert 2016 Ausbildung für Gesundheitsberufe mit mehr als 105 Millionen Euro“ appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Schlechtere Zahnmedizinstudenten durch Bachelorabschluss?
Von der Entwicklung des Bologna-Prozesses sind auch nun die Zahnmediziner betroffen. Bei der Kultusministerkonferenz ist sich die Bundeszahnärztekammer sicher, dass die Approbationsordnung für Zahnärzte nach 50 Jahren dringend einer Reform bedarf, um sich dem stetigen Wandel sowohl in der Gesundheitsvorsorge als auch in der Zahnmedizin anzupassen […]