… jedenfalls dann, wenn die katholische Kirche auf Arbeitgeberseite steht. Diese Erfahrung musste auch der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf machen: Ihm war gekündigt worden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hatte, während das kirchliche Annulierungsverfahren hinsichtlich der … Weiterlesen
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SPECTARIS: eHealth-Gesetz greift zu kurz
Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) vorgelegt. Der Branchenverband SPECTARIS kritisiert, dass der Kabinettsentwurf nach wie vor zu kurz greift. „Wir bedauern, dass der Gesetzgeber die dringende Notwendigkeit einer Öffnung der aufzubauenden Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen nicht bereits jetzt mit dem vorgelegten eHealth-Gesetzentwurf aufgegriffen hat. So bleiben die großen Potenziale, die die Telemedizin bietet, weiter unausgeschöpft. Das Gesetz ist in dieser Form nicht mehr als ein Anschubgesetz für Telemedizin“, so Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS. Man habe zwar ein Stück weit Verständnis dafür, dass die Bundesregierung prioritär auf das noch immer ausstehende Commitment der Ärzteschaft zu eHealth und Gesundheitskarte hofft, denn ohne die Ärzteschaft brauche es auch keine Telemedizin. Dennoch verliere man an wertvoller Zeit, wenn man jetzt ein derart restriktives Gesetz verabschieden würde, welches zudem viele Fragen unbeantwortet lässt. Ein Beispiel wäre die Frage, wer bestimmte telemedizinische Leistungen künftig übernehmen soll. Hierzu bedarf es der nichtärztlichen Leistungserbringer. Dies setzt aber voraus, dass auch sie in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden. Eine entsprechende Vergütung der Leistungen muss dann selbstverständlich erfolgen. In Berlin macht zudem das Gerücht die Runde, dass nach der Verabschiedung dieses ersten eHealth-Gesetzes ein zweites unmittelbar nachgeschoben werden soll, das dann insbesondere auch die Einbindung der nichtärztlichen Leistungserbringer zum Ziel haben soll. Somit müssen sowohl Patienten als auch Ärzte und andere Mitspieler im Gesundheitswesen weiter darauf warten, dass sämtliche Vorteile, die die Telemedizin für Patienten und medizinisches Personal bringen, zur Geltung kommen können. Bedauerlich ist außerdem, dass auch eine zweite elementare Forderung, das Gesetz nicht nur auf einzelne Anwendungen einer Telematikinfrastruktur zu begrenzen, nicht aufgegriffen wurde. Bereits heute würden jedoch wichtige Konsiliarleistungen für andere telemedizinische Leistungen angeboten. Es braucht daher einen offenen Katalog von zu vergütenden eHealth-Einsatzgebieten „Wir fordern den Gesetzgeber auf, schon mit dem jetzt vorgelegten Gesetz die Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer zu öffnen sowie einen Katalog weiterer, bereits heute angewandter eHealth-Einsatzgebiete zu erstellen. Sollte dies nicht mit diesem eHealth-Gesetz erfolgen, müsste zumindest unverzüglich ein zweites eHealth-Gesetz nachgeschoben werden. Die Ärzteschaft ihrerseits sollte erkennen, dass auch sie von einer Öffnung der Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer profitiert“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung des SPECTARIS – Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Bundesapothekerkammer bestätigt Kiefer als Präsidenten
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat heute Dr. Andreas Kiefer (55) einstimmig als Präsidenten bestätigt. Die nächste Amtsperiode beginnt im Januar 2017 und dauert vier Jahre. Kiefer: „Die Bundesapothekerkammer wird den Apothekerberuf zukunftssicher in allen Tätigkeitsfelder weiterentwickeln. Die wohnortnahen öffentlichen Apotheken sind und bleiben eine eigenständige Säule des Gesundheitswesens. Wir kämpfen dafür, dass jeder Patient uneingeschränkten Zugang zu einer Apotheke seiner Wahl hat.“ Kiefer ist 2006 Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der BAK und seit 2013 Präsident. Außerdem ist er seit 2006 Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Vizepräsident der Bundesapothekerkammer bleibt Thomas Benkert (60), der zudem Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer ist. Auch für ihn beginnt 2017 die zweite Amtsperiode. Ebenfalls im fünfköpfigen Geschäftsführenden Vorstand der BAK bleibt Dr. Georg Engel (57), Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern und Krankenhausapotheker. Er ist seit Juni 2015 Mitglied des Gremiums. Wiedergewählt wurde als nicht selbstständiger Apotheker auch Wolfgang Pfeil (50), Vorstandsmitglied der Apothekerkammer Nordrhein. Neu im Geschäftsführenden Vorstand ist Ursula Funke (54) Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Sie folgt auf Gabriele Overwiening, die nicht mehr kandidiert hat. Die Bundesapothekerkammer befasst sich als berufspolitische Interessenvertretung mit Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, mit dem Berufsrecht und Fragen der Arzneimittelsicherheit und der pharmazeutischen Qualität. Mitglieder der BAK sind die 17 Landesapothekerkammern. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Zufriedene Kunden bei der Knappschaft
Auch im Jahr 2016 zählt die Knappschaft zu den Krankenkassen mit besonders zufriedenen Kunden. Im Bereich der Globalzufriedenheit platziert sich die Knappschaft mit der Gesamtnote 2,04 weiterhin unter den Top 5 Krankenkassen. Mit 66,5 Prozent überzeugter Kunden kann sich die Knappschaft weiterhin vom Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherungen abheben. Bei der Wiederwahlabsicht belegt die Knappschaft Platz 2 und konnte die Gesamtnote im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 2 Basispunkte erhöhen, was insgesamt zu der Note 1,42 führt. Die Kunden äußerten sich auch positiv zum Preis-/Leistungsverhältnis, ihrer Weiterempfehlungsabsicht und den wahrgenommenen Wettbewerbsvorteilen. In allen drei Kategorien findet sich die Knappschaft ebenfalls unter den Top 5 Krankenkassen des diesjährigen Kundenmonitor Deutschland wieder. Seit Jahren untersucht die ServiceBarometer AG mit einer repräsentativen Benchmarkstudie, dem Kundenmonitor Deutschland, die Kundenbeziehung sowie die Kundenzufriedenheit und -orientierung für Unternehmen und öffentliche Dienstleister in Deutschland. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 6.391 Kunden von gesetzlichen Krankenkassen zur Kundenzufriedenheit und Kundenorientierung befragt. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See
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