Einen Schritt vor, einen Schritt zurück: Diese Gesundheitspolitik zerstört Vertrauen und Zukunftsperspektive

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kämpft seit Jahren mit Finanzierungsproblemen bei einnahmeorientierter Ausgabenpolitik. Kontinuierlich folgten Kostendämpfungsgesetze, so auch jetzt bei einem erwarteten Defizit der GKV von ca. 11 Milliarden Euro.

Mit der gesetzlichen Möglichkeit zu Selektivverträgen, bei der hausarztzentrierten Versorgung sogar verpflichtend für die Krankenkassen, wurde ein Weg gewiesen, verbesserte Leistungsangebote für die Versicherten neben dem Kollektivvertrag entsprechend zu honorieren. Die Chance nach dem Prinzip Pay for Perfomance wurde in Direktverträgen genutzt, selbst für die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73 b SGB V von einigen Kassen freiwillig – mit etlichen Kassen leider über Schiedsverfahren.

Wenn schon nicht für die gesamte niedergelassene Ärzteschaft ein ausreichend finanzierter Kollektivvertrag zur Verfügung steht und die gesamtvertragliche Finanzierung nachvollziehbare Grenzen hat, so sind strukturwahrende oder verbessernde Selektivverträge ein Angebot im Wettbewerb der Kassen, ein Angebot für bessere Versorgung der Patienten und Versicherten, ein Angebot für Haus- und Fachärzte, die mit ihrem Engagement individuell Kostenverantwortung im Gesundheitssystem übernehmen, mit Lotsenfunktion und
Zuwendung.

Ein Gesetzgeber, der strukturelle Reformen im System wünscht, dies auch in einem Eckpunktepapier der Koalition in diesen Tagen schriftlich niederlegt, verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn bei verständlichen Einsparbemühungen neue, im Sozialgesetzbuch verankerte Versorgungsformen ohne Evaluation und objektive Erprobung abgeblockt werden. Mit welcher Verlässlichkeit können Leistungsanbietergemeinschaften und Krankenkassen innovative Verträge schließen, wenn diese neben dem Kollektivvertrag für die Beteiligten weder Anreiz noch Motivation beinhalten?

Der Umgang der jetzigen Regierungskoalition mit den Hausarztverträgen erschüttert nicht nur die „Mangelware“ Hausarzt, sondern erschüttert auch alle ärztlichen Gruppierungen, die mühsam fach- und sektorenübergreifende Vertragskonzepte realisieren wollen.

Selektivverträge mit Qualitäts- und Versorgungsverbesserung, mit oder ohne Kassenärztliche Vereinigung, sind auch finanziell zu fördern – wie sonst sollte die Effizienz in einem wettbewerblichen Gesundheitssystem erreicht werden?

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