Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes begrüßt die Zielsetzung des kürzlich verabschiedeten Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz), den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung konkreter Telematik¬anwendungen endlich voranzubringen. Der hierfür vorgesehene Ansatz, dem Prozess durch konkrete Fristen und Sanktionsmechanismen die nötige Dynamik zu verleihen, ist grundsätzlich richtig. Nicht zuletzt durch eine Sperre der Zuweisungen an die gematik und eine Verwaltungsratserklärung im Januar 2015 hat der GKV-Spitzenverband nachdrücklich auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Einige der vorgesehenen Sanktionsmechanismen orientieren sich jedoch an unrealistischen Terminen und sind zudem nicht verursachergerecht. Dies zeigt sich besonders deutlich an der Fristsetzung für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Die Lieferung und Erprobung der für das VSDM erforderlichen Dienste und Komponenten für die Arztpraxen und Krankenhäuser als Voraussetzung für deren flächendeckende Einführung wurde bereits vor mehr als zwei Jahren nach einer europaweiten Ausschreibung an zwei Industriekonsortien vergeben. Während die Dienste der Krankenkassen und die zentrale Telematikinfrastruktur bereits weitgehend verfügbar sind, verzögert sich die Lieferung von Konnektoren und Kartenterminals für die Arztpraxen und Krankenhäuser wieder und wieder. Die Gesellschafter der gematik haben alle Möglichkeiten, die Industrie bei der Termineinhaltung zu unterstützen, vollständig ausgeschöpft und verfügen über keine weiteren Steuerungs- oder Einflussmöglichkeiten. Ein undifferenziertes Abstrafen von drei Gesellschaftern der gematik durch Haushaltskürzungen wegen Säumigkeiten oder technischer Probleme der Hersteller der Hard- und Softwareprodukte ist nicht gerechtfertigt. Die derzeitige Nichteinhaltung zugesagter Termine liegt ausschließlich bei der Industrie. Darüber hinaus wird der Haushalt des GKV-Spitzen¬verbandes ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben verwendet, deren Umfang in der Vergangenheit stetig zugenommen hat. Eine Kürzung, aber auch das Einfrieren des Haushalts kann somit nur dazu führen, dass die vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang erfüllt werden können. Diese Bestrafung ist aus Sicht der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung nicht hinnehmbar. Die Krankenkassen haben als alleinige Kostenträger in der gematik bereits heute Projektinvestitionen von über einer Milliarde Euro aus Versichertenbeiträgen aufgebracht, um den seit 2003 bestehenden gesetzlichen Auftrag umzusetzen. Der GKV-Spitzenverband hat, nicht zuletzt durch die bereits entwickelten und vorgehaltenen technischen Systeme der Kassen zur Online-Prüfung der eGK, die weiterhin laufende Kosten verursachen, eine mehr als ausreichende Motivation für eine zügige Umsetzung. Nach den aktuellen Zeitplänen der Auftragnehmer ist die Erprobung des Versichertenstammdatendienstes, inklusive der notwendigen Evaluierung, im Jahre 2016 nicht abzuschließen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Gesetz- bzw. den Verordnungsgeber daher dringend auf, die Sanktionsmechanismen verursachergerecht auszugestalten und die Termine für den Wirkbetrieb der einzelnen Anwendungen entsprechend der Verfügbarkeit der notwendigen Komponenten anzupassen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
The post Sanktionen im eGK-Projekt verursachergerecht gestalten appeared first on Healthcare Netzwerk.