Duisburg/Loveparade: 21 Tote durch Brustkorbquetschung Auch unsere Mitglieder auf coliquio beschäftigt die Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg. 21 Tote auf Grund von Brustkorbquetschungen. Die Bilder, die durch die Medien mehr…
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Geburtshilfe braucht effektive Sicherstellungszuschläge
„Der Internationale Hebammentag rückt wieder einmal das gesamte Bild der Geburtshilfe in Deutschland in den Mittelpunkt der Diskussion. Dabei wird deutlich, dass die Arbeit der Hebammen, sowohl der freiberuflichen als auch der in den Kliniken angestellten, von immenser Bedeutung ist. Gleichzeitig nimmt aber der Personalbestand ab und Entbindungsabteilungen schließen. Es muss dringend gegengesteuert werden, wenn wir die wohnortnahe Geburtshilfe dauerhaft sicherstellen wollen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen hat sich seit 2006 von 880 auf 690 reduziert. Trotz dieser deutlichen Abnahmen, haben wir heute noch weiter viele Abteilungen, die aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet sind. Dies ist besonders in der Fläche für viele Frauen problematisch, aber auch in Ballungsgebieten, da die Geburtenzahl wieder deutlich zunimmt. „Ein wesentlicher Grund ist die Kalkulationsmethodik der Fallpauschalen. Kostendeckungen können nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben. Dies liegt daran, dass die Fallpauschalen Durchschnittspreise sind. Der Schnittpunkt für die Kostendeckung liegt etwa bei 500 Geburten. Kleine Geburtsabteilungen machen automatisch Verluste, was dann häufig zu Schließungen führt. Die Politik hat zur Vermeidung solche Negativeffekte Sicherstellungszuschläge ins Gesetz geschrieben“, sagte Baum. Die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im April festgelegten Bedingungen zur Geltendmachung des Sicherstellungszuschlags bei Geburten sind derart restriktiv, dass deutschlandweit voraussichtlich nur sehr wenige Kliniken mit den Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag erreichen können. Hintergrund dafür ist die als wenig verantwortungsvoll zu bezeichnende Strategie der Krankenkassen zur Zentralisierung der Krankenhausversorgung in Deutschland. So wurde z.B. festgelegt, dass nur Krankenhäuser in einem Unterbesiedlungsgebiet mit maximal 20 Frauen im gebärfähigen Alter pro km² den Sicherstellungszuschlag beantragen können. Dieses Maß führt dazu, dass der Sicherstellungzuschlag für Geburten in nur ganz wenigen Regionen von Relevanz sein kann. Belegabteilungen werden gänzlich ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass nur Krankenhäuser in den Genuss von Sicherstellungszuschlägen kommen können, die insgesamt ein Minus aufweisen. Mit einer Vielzahl weiterer Kriterien wird das Instrument des Sicherstellungszuschlages an die Wand gefahren. „Die DKG appelliert an den Gesetzgeber, für die Sicherstellung der Geburtsabteilungen eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle Geburtsabteilungen, die aufgrund der systematischen Unterfinanzierung über das Fallpauschalensystem in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen das Recht haben, einen Zuschlag mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Hier kann und muss die Politik jetzt ein Zeichen setzen“, so Baum. Ein weiteres Hemmnis für die Leistungsmöglichkeiten der Hebammen ist die von den Krankenkassen durchgesetzte Begrenzung auf maximal 2 Betreuungsfälle pro Tag. Dies führt zu einer der Praxis nicht gerecht werdende Verknappung der Geburtshilfe. „Hier findet überzogene Qualitätssicherung zu Lasten der Versorgung statt“, erklärte Georg Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Krankenhauserlöse steigen deutlich geringer als die Kosten
Zum Finanzergebnis der GKV für das erste Halbjahr 2016 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Mit 2,4 Prozent sind die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen deutlich weniger als die Gesamtausgaben (3,1 Prozent je Versicherten) gestiegen und decken somit nicht die hohen Kostensteigerungen, die die Krankenhäuser insbesondere aufgrund der Tarifabschlüsse haben. Die begrenzten Zuwächse machen deutlich, dass für Tarifordnungen von drei und mehr Prozent überhaupt keine Finanzierungsspielräume bestehen. Mit 4,5 Prozent steigen die Verwaltungskosten der Krankenkassen deutlich überproportional. Bei allem Verständnis für die Erwartungen der Mitarbeiter der Krankenkassen für eine gute Altersversorgung steht dies im krassen Widerspruch zur Bereitschaft der Krankenkassen in den Kliniken für das Personal ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Erneut zeigen die Zahlen, dass die jährlichen Schätzungen des Schätzerkreises, bei dem die Leistungserbringer ausgeschlossen sind, von Seiten der Krankenkassen instrumentalisiert werden. Die Tatsache, dass die Schätzungen immer höher als die Realitäten sind, muss endlich Anlass sein, die Leistungserbringer in den Schätzerkeis aufzunehmen.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Zusatzversicherungen: AOK Baden-Württemberg und Allianz kooperieren
Die AOK Baden-Württemberg hat mit der Allianz Private Krankenversicherung und der Allianz Leben einen Kooperationsvertrag zur privaten Krankenzusatzversorgung geschlossen. Ab Januar 2016 können Versicherte der größten Krankenkasse in Baden-Württemberg die Leistungen des Solidarsystems mit sinnvollen Produkten und speziellen Angeboten der Allianz aufstocken. „Wir haben ein Angebot geschaffen, das die sehr guten und umfassenden Leistungen unserer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ergänzt. Dabei haben wir uns für einen Partner entschieden, der uns durch seinen hervorragenden Service überzeugt“, sagt Siegmar Nesch, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Unsere Versicherten werden von Vorteilen profitieren, die nur möglich sind, wenn zwei große Partner zusammenarbeiten.“ In die Kooperation bringt die Allianz zu den 230 KundenCentern der AOK im Land ihr flächendeckendes Agenturnetz ein: „Wir sind in Baden-Württemberg mit rund 1000 Agenturen vertreten“, erklärt Dr. Birgit König, Vorstandsvorsitzende der Allianz Private Krankenversicherung (APKV), „können damit gemeinsam einen persönlichen Service und eine individuelle Beratung vor Ort sicherstellen und sind so unseren Kunden noch näher.“ Dr. Markus Faulhaber, Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherung, ergänzt: „Wir werden die Kunden der AOK mit den Allianz-Produkten überzeugen.“ Zum Portfolio der Kooperation werden Versicherungsmodule zur Zahnversorgung, zum Reiseschutz, zur Pflege, zur medizinischen Betreuung ambulant und im Krankenhaus sowie eine Sterbegeldversicherung mit Assistanceleistungen gehören. Außerdem werden die Partner für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern ein exklusives Zusatzpaket anbieten. „Wir sind uns sicher, dass wir mit der Allianz eine gute Allianz für unsere Kunden eingehen“, pointiert AOK-Vorstandsvize Siegmar Nesch. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg
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