Duisburg/Loveparade: 21 Tote durch Brustkorbquetschung Auch unsere Mitglieder auf coliquio beschäftigt die Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg. 21 Tote auf Grund von Brustkorbquetschungen. Die Bilder, die durch die Medien mehr…
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Pflegekammer in Niedersachsen in der ersten Lesung
(HANNOVER) Heute geht der Antrag der SPD und der Grünen in die erste Lesung im niedersächsischen Landtag – ein Ereignis mit historischer Dimension. Die Entscheidung der zwei Oppositionsparteien hat schon für Diskussionen gesorgt. So hat sich der Hartmannbund in der Öffentlichkeit erwartungsgemäß ablehnend geäußert. Heute berichtet die Ärzte-Zeitung Online über die Anträge und kommentiert zudem […]
Belastung durch Bürokratie: Ärzte brauchen mehr Zeit für Patientenbehandlung
„An den Ergebnissen können wir sehen: Es gibt nicht nur eine gefühlte Belastung durch ein Zuviel an Bürokratie. Es gibt sie wirklich!“, kommentierte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), den Abschlussbericht des Projektes „Mehr Zeit für Behandlung“ des Nationalen Kontrollrates (NKR). Er wurde heute im Bundeskanzleramt in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Feldmanns Fazit: „Wir müssen den Fokus wieder stärker auf die Behandlung der Patienten richten.“ In dem aufwendigen Projekt wurden Arzt-, Psychotherapie- und Zahnarztpraxen nach der zeitlichen Belastung durch Informationspflichten befragt, um den konkreten bürokratischen Aufwand zu erfassen. Die erfassten Bürokratiekosten in Höhe von 4,33 Milliarden Euro lassen sich auch anders ausdrücken: In jeder Praxis ist durchschnittlich eine Person etwa 100 Tage lang mit dem Abarbeiten von Informationspflichten beschäftigt. Dabei entsteht die größte Belastung nicht durch die medizinische Dokumentation oder durch Maßnahmen der Qualitätssicherung. Es sind vielmehr die Bereiche, in denen Kostensteuerung eine große Rolle spielt – bei Verordnungen und Bescheinigungen sowie Anfragen von Kostenträgern. Die am Projekt beteiligten Organisationen haben aus der Analyse der Praxisdaten nun konkrete Änderungen und Handlungsempfehlungen abgeleitet und der Öffentlichkeit präsentiert. Dazu gehört beispielsweise die Vereinfachung der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und der Verordnung der medizinischen Rehabilitation. Hier soll zukünftig das Muster zur Einleitung, der sogenannte „Antrag zum Antrag“, entfallen. Das NKR-Projekt ist eine Gemeinschaftsleistung zahlreicher Akteure. Beteiligt waren die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen von Bayern, Niedersachsen, Nordrhein und Westfalen-Lippe. Außerdem auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer, der GKV-Spitzenverband, der Gemeinsame Bundesausschuss und das Bundesministerium für Gesundheit. Zuständig für die methodische Umsetzung war das Statistische Bundesamt. Koordiniert wurde das umfangreiche Projekt durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats, Wolf-Michael Catenhusen. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Entlassrezept: Mehr Klarheit für Apotheken bei Versorgung von Patienten nach Klinikaufenthalt
Eine neue vertragliche Regelung zwischen Apothekern und Krankenkassen schafft Abhilfe, um bislang offene Fragen bei der Einlösung von Entlassrezepten aus Krankenhäusern zu beantworten. Klarheit herrscht nun beispielsweise darüber, welche Packungsgröße des verordneten Arzneimittels abgegeben werden soll und welche fehlenden Angaben von der Apotheke auf dem Entlassrezept ergänzt werden können. Auf entsprechende „Ergänzende Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V“ haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) mit Wirkung seit dem 1. Mai 2018 geeinigt. Im Einzelnen heißt das, dass bei den rosa Rezepten mit dem Aufdruck „Entlassmanagement“ nun jede Packung bis zum kleinsten definierten Packungsgrößenkennzeichen abgegeben werden kann. Apotheken können das für die Abrechnung wichtige Kennzeichen „4“ im Statusfeld auf dem Rezept selbständig ergänzen. Auch bei vielen anderen kleinen Korrekturen kann künftig auf eine Rücksprache mit Krankenhausärzten verzichtet werden, die wegen des Schichtbetriebs oft nur schwer telefonisch zu erreichen sind. „Die Einführung des Entlassrezepts im vorigen Jahr war ein Schritt hin zu einer besseren Arzneimittelversorgung von Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden“, sagt Thomas Dittrich, Mitglied des Geschäftsführenden DAV-Vorstands. „Allerdings war das Instrument leider in einigen Punkten nicht wirklich alltagstauglich. Mit dem neuen Vertrag gibt es nun klare Regeln und vor allem bürokratische Entlastung für die Apotheken. Es kann ja nicht sein, dass eine Apotheke einen Patienten wieder in die Klinik zurückschicken muss, weil zum Beispiel eine Ziffer auf dem Vordruck fehlt und der betreffende Arzt gerade telefonisch nicht erreichbar ist.“ Dittrich weiter: „In jüngster Zeit waren Verhandlungen mit den Krankenkassen oft schwierig. Aber dieser Vertrag zeigt, dass gute Kompromisse, die an erster Stelle den Patienten helfen, möglich sind.“ Zum Hintergrund: Seit dem 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten ein Rezept ausstellen, das die Anschlussversorgung mit Medikamenten für die ersten Tage nach der Klinik sichert. Allerdings waren dabei formale Fragen offen geblieben. Neben dem Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband hat der DAV deshalb zum 1. Mai 2018 auch eine darüber hinausgehende Vereinbarung mit dem Ersatzkassenverband vdek geschlossen. Er sieht eine Friedenspflicht rückwirkend zum 1. Oktober 2017 vor, die Apotheker bei bestimmten Fehlern im Rezept vor Honorarstreichungen („Retaxationen“) schützen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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