Blogleser Steven fragt (und ich gebe das hier so weiter, weil es mich auch interessiert):
„Was mich persönlich interessieren würde:
Ich nehme an, dass in der CH Ärzte ebenfalls wie Apotheken verpflichtet sind, ein Patientendossier zu führen. Ist sowohl beim Arzt als auch in der Apo sinnvoll, keine Diskussion.
Wie sieht das eigentlich in D aus? Sind Ärzte gesetzlich verpflichtet, ein Patientendossier zu führen oder tun sie das einfach (illegalerweise), weil es halt sinnvoll ist?
Persönlich hab ich noch nie bei nem deutschen Arzt eine Einwilligung zur Speicherung persönlicher Daten unterzeichnen müssen. Wenn der Arzt nicht ausdrücklich die Verpflichtung hat, müsste er doch auch erstmal eine Einwilligungserklärung über die Speicherung persönlicher Daten von seinen Patienten einfordern, oder?
Kann mir das ein deutscher Arzt beantworten?“
Und: Wenn in der CH ein Patientendossier auch vom Arzt geführt werden muss … warum ist es dann so, wenn ich wegen einem unleserlichen Rezept dort anrufe die Praxisassistentin mir sagt, der Arzt habe nichts aufgeschrieben? Dossier noch nicht nachgeführt?