Häufig werden im Rahmen einer Diskussion um genetische Untersuchungen von Embryonen Parallelen zu Aldous Huxley’s “Brave New World” gezogen. Kritiker befürchten, dass durch genetische Voruntersuchungen “Designer-Babys” entstehen könnten, bei denen die Eltern letztlich über Haar- und Augenfarbe, Größe, im Extremfall … Weiterlesen
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Staatssekretär Laumann veröffentlicht UPD-Jahresbericht 2015
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat heute den Jahresbericht „Monitor Patientenberatung 2015“ der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) veröffentlicht. Dieser gibt Jahr für Jahr wichtige Hinweise, wo aus Sicht der Versicherten der Schuh im deutschen Gesundheitswesen drückt. Häufig gesucht wurde die Beratung der UPD im aktuellen Berichtszeitraum (April 2014 bis März 2015) demnach u. a. bei Fragen zu den Patientenrechten, den Krankenversicherungsbeiträgen und den Leistungsansprüchen gegenüber den Krankenversicherungen. Der Bericht ist auf der Internetseite des Patientenbeauftragten abrufbar unter www.patientenbeauftragter.de. „Ich nehme diese Hinweise sehr ernst und schaue genau, wo evtl. Handlungsbedarf besteht. Die Probleme beim Krankengeldbezug, beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung oder hinsichtlich der Wartezeiten auf einen Arzttermin sind wir mit dem Versorgungsstärkungsgesetz angegangen. Wir haben wesentliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Das zeigt: Die UPD wirkt. Und wo es noch Defizite gibt, müssen wir diese beseitigen. Wir brauchen starke Patienten in einem starken Gesundheitssystem“, erklärt Staatssekretär Laumann. Laut UPD-Monitor gibt es beim Arzt-Patienten-Verhältnis zum Beispiel Probleme beim Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen und beim Umgang mit den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherungen weist der Bericht u. a. auf Probleme beim Krankengeldfallmanagement und bei der Versorgung mit Hilfsmitteln hin. Laumann: „Gerade die offenbar vorhandenen Probleme bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel was die Qualität der Inkontinenzhilfsmittel angeht, machen mir derzeit Sorge. Hier muss schnellstmöglich etwas geschehen. Die Kassen müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung ohne Wenn und Aber nachkommen. Ich will hier nicht länger nur beschwichtigende Worte hören, sondern eine angemessene Versorgung in diesem sensiblen Bereich. Und ich will ganz genau wissen, wie das vor gut zwei Jahren in Kraft getretene Patientenrechtegesetz wirkt. Deshalb habe ich vor kurzem den Auftrag für eine Studie vergeben, die genau untersucht, ob und wie das Patientenrechtgesetz greift – natürlich auch im Hinblick auf das Arzt-Patienten-Verhältnis.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hofft nun, dass der UPD-Monitor zu weiteren Verbesserungen im deutschen Gesundheitswesen führt: „Der Bericht der UPD ist kein Instrument, jemanden an den Pranger zu stellen, sondern ein gutes Instrument für mehr Transparenz und eine bessere Qualitätssicherung im Sinne einer funktionierenden Fehlerkultur. Es darf hier nicht um Schuldzuweisungen gehen. Ich appelliere daher an alle Beteiligten im Gesundheitswesen und in der Politik, nicht in automatisierte Abwehrhaltungen zu verfallen und auf den jeweils anderen zu zeigen. Vielmehr hoffe ich, dass wir offen und ehrlich darüber debattieren und jeder das zur Verbesserung beiträgt, was in seiner Verantwortung und in seinen Möglichkeiten liegt.“ Weitere Informationen zur Beratung der UPD finden Sie auf der Internetseite der UPD unter www.patientenberatung.de. Pressemitteilung des Bundesministeriums für gesundheit
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Gröhe: „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen“
Heute hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen.“ Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege: „Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren. In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter abgebildet werden. Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten.“ Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Darmkrebsmonat März: Zu Hause und im Alltag Darmkrebs vorbeugen
Pro Jahr erkranken in Deutschland rund 70.000 Menschen an Darmkrebs, ungefähr 27.000 sterben an den Folgen. Darmkrebs ist bei Männern die dritthäufigste, bei Frauen sogar die zweithäufigste Krebsart. Mit steigendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung von Darmkrebs zu. Erfreulicherweise sinkt die Zahl der Neuerkrankungen und Todesfälle in Deutschland aber seit Jahren. Dazu beigetragen hat unter anderem das Engagement der gesetzlichen Krankenkassen. Sie bieten ihren Versicherten verschiedene Maßnahmen, um Darmkrebs oder dessen Vorstufen möglichst früh zu erkennen und zu behandeln. So auch die Schwenninger Krankenkasse, die ihre Versicherten ab 50 Jahren mit einem Einladungsschreiben und ohne Arztbesuch zur Vorsorge bewegen möchte. Dadurch konnte bisher bei 44 Versicherten Darmkrebs verhindert werden. „Der zu Hause durchführbare immunologische Stuhltest ist für uns ein wichtiger Baustein der Darmkrebsfrüherkennung. Mit ihm erreichen wir auch Versicherte, die zunächst keine Darmspiegelung durchführen lassen möchten“, sagt Dr. Tanja Katrin Hantke, Ärztin bei der Schwenninger. Früherkennung durch immunologischen Stuhltest Darmkrebs entsteht meist langsam im Laufe von Jahren. In der Regel spürt man nichts davon. Wird er frühzeitig erkannt, so kann Darmkrebs, wie sonst keine andere Krebserkrankung, verhindert werden. Bei rechtzeitiger Erkennung liegen die Heilungschancen bei über 90 Prozent. Wichtig sind daher Vorsorgeuntersuchungen wie die Darmspiegelung. Die Notwendigkeit eines Arztbesuchs kann jedoch zu einer geringen Inanspruchnahme führen. Deshalb bieten Betriebskrankenkassen wie die Schwenninger ihren Versicherten im „Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“ eine Alternative: den kostenfreien immunologischen Stuhltest. Dieser ist doppelt so genau wie der bisher übliche Papierstreifentest. Zu ihrem 50. Geburtstag werden die Versicherten per Brief zur Vorsorge eingeladen. Sie können den immunologischen Test online anfordern, zu Hause durchführen und per Post direkt an ein Labor schicken. Das Labor informiert innerhalb weniger Tage schriftlich über das Ergebnis. „Zwei Drittel der bei uns angeforderten Tests werden zurückgeschickt und ausgewertet. Ich bin sicher, dass wir mit dem Einladungsverfahren die Teilnahme unserer Versicherten an der Darmkrebsfrüherkennung steigern können“, sagt Hantke. Darmkrebsfrüherkennung auch für Politik von Bedeutung Dass sich das Engagement der Kassen im Aktionsbündnis auszahlt, beweist die Tatsache, dass die Politik darüber berät, ein bundesweit einheitliches Einladungsverfahren für alle gesetzlich Versicherten zu etablieren. Auch soll der immunologische Stuhltest den bisher noch üblichen Papierstreifentest demnächst ablösen. Ernährungstipps für einen gesunden Darm Auch wenn genetische Faktoren eine Rolle spielen, kann man Darmkrebs maßgeblich durch einen gesunden Lebensstil vorbeugen. Risikofaktoren sind vor allem Tabakkonsum, Übergewicht, Bewegungsmangel und falsche Ernährungsgewohnheiten. Doch wie muss man sich ernähren, um den Darm zu unterstützen? Einige Antworten: Kalorienfreie Getränke wie Wasser, davon circa 2 Liter pro Tag. Naturbelassene und frische Lebensmittel, z. B. vom Wochenmarkt. Pflanzliche statt tierische Fette, z. B. kalt gepresstes Pflanzenöl oder Margarine. Ballaststoffreiche Ernährung mit Getreideprodukten oder Hülsenfrüchten. Obst und Gemüse, davon fünf Portionen pro Tag in den unterschiedlichsten Farben. Hühnchen oder Fisch statt rotem (Rind, Schwein, Lamm), verarbeitetem (Wurst) oder geräuchertem Fleisch. Gesetzlicher Anspruch auf Darmkrebsfrüherkennung Papierstreifentest: Krankenversicherte zwischen 50 und 54 Jahren können jährlich einen Test auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl machen. Dieser soll zeitnah durch den immunologischen Stuhltest ersetzt werden. Bei auffälligem Befund besteht Anspruch auf eine Darmspiegelung (Koloskopie). Gesetzlich Krankenversicherte ab 55 Jahren haben Anspruch auf eine Darmspiegelung. Diese kann nach 10 Jahren ein zweites Mal durchgeführt werden. Zum Aktionsbündnis gegen Darmkrebs: Das von den Betriebskrankenkassen im Jahr 2012 gestartete Aktionsbündnis gegen Darmkrebs hat nach fünf Jahren mehr als 160.000 Menschen zur Darmkrebsvorsorge bewegen können und dabei rund 900 Menschen vor Darmkrebs bewahrt. Die nach positivem Testausgang durchgeführte Darmspiegelung hat zur rechtzeitigen Entdeckung von Darmkrebs in einem Stadium geführt, in dem Darmkrebs heilbar ist. Neben der Schwenninger sind mehr als 60 weitere Betriebskrankenkassen, aber auch private Krankenversicherungen, Teil des Bündnisses. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse
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