Heute kam ein sehr nettes Team zum Dreh in die Praxis. Mit einem interessanten Thema: Die Zunahme von Krankmeldungen in Deutschland seit 5 Jahren…. Schaut um 18:50 mal die Aktuelle Stunde im WDR . Thema “Gerne wieder krank”. Die freie Redakteurin Dorothea Schluttig ist das Thema mutig und unkonventionell angegeangen. (Auch wenn ich für die […]
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BKK: Kein Verbot des versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln lehnt der BKK Dachverband ein Versandhandels-Verbot ab. Als Reaktion auf das EuGH-Urteil legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den aktuellen Referentenentwurf vor. Lobbyisten der Apothekerschaft argumentierten, ausländische Versandapotheken gefährden die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung. Insbesondere die Apotheke auf dem Land und damit die dortige Versorgung seien in Gefahr. Chronisch Kranke brauchen und nutzen Versandhandelsapotheken Bisherige Erfahrungen mit dem Versandhandel zeigen, dass vor allem chronisch Kranke, die dauerhaft und regelmäßig ihre Arzneimittel brauchen, Versandapotheken gern und oft nutzen. Diese Option möchten die BKK ihren Versicherten erhalten – insbesondere in ländlichen Regionen mit geringerer Apothekendichte. Auch führt der geringe Anteil der Arzneimittelausgaben für Versandapotheken (GKV: 0,95 Prozent) das Gefährdungsargument ad absurdum. Da Betriebskrankenkassen bereits seit rund zehn Jahren diese Vertriebsform insbesondere ihren chronisch kranken Versicherten anbieten, entfallen bei den BKK 1,73 Prozent der Arzneimittelausgaben auf Online-Apotheken. Höchstpreismodell für in- und ausländische Apotheken – Qualität statt Packungszahlen Das Urteil des EuGHs führt derzeit zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen: Die ausländische Versandapotheke darf Boni gewähren, was der inländischen Versandapotheke nach wie vor untersagt ist. Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen wäre die Einführung eines Höchstpreismodells denkbar. Grundsätzlich sollten sich alle Apotheken mehr über einen Qualitäts-, Leistungs- und Servicewettbewerb voneinander differenzieren, als über den Preis eines Arzneimittels. Perspektivisch sollte daher nicht mehr die Zahl der abgegebenen Packungen für die Vergütung von Apotheken ausschlaggebend sein. Wichtiger ist vielmehr, dass es alle Apotheken in einen Qualitäts-, Leistungs- und Servicewettbewerb treten. Den Wortlaut der Stellungnahme sowie Daten und Fakten zum Versandhandel gibt es hier. Pressemitteilung des BKK Dachverbandes
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