Heute kam ein sehr nettes Team zum Dreh in die Praxis. Mit einem interessanten Thema: Die Zunahme von Krankmeldungen in Deutschland seit 5 Jahren…. Schaut um 18:50 mal die Aktuelle Stunde im WDR . Thema “Gerne wieder krank”. Die freie Redakteurin Dorothea Schluttig ist das Thema mutig und unkonventionell angegeangen. (Auch wenn ich für die […]
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Richtungsweisendes Telemedizin-Projekt: Per App zur strukturierten Behandlung von Atemwegserkrankungen
Die medizinische Versorgung von Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen soll besser werden. Dieses Ziel verfolgen das MedTech-Unternehmen vitabook und der Landesverband der Pneumologen in Baden-Württemberg mit einer sogenannten Pneumo-App. Die App soll zudem helfen, Lücken in der ländlichen Versorgung zu schließen. Unterstützt wird das Projekt von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, den Krankenkassen, dem Sozialministerium und dem Ministerium zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie vom Gesundheitsnetz Süd. Etwa 700.000 Menschen in Baden-Württemberg leiden unter Asthma bronchiale, ca. 1 Million Menschen sind an COPD erkrankt – zwei Volkskrankheiten, mit oft chronischem Verlauf, deren Häufigkeit zunimmt. Eine erfolgreiche Behandlung dieser beiden Krankheiten ist nur möglich, wenn neben der exakten und zeitnahen Abklärung des Befundes ein langfristiger Behandlungsplan entwickelt und der Patient kontinuierlich begleitet wird. Allerdings gibt es in Baden-Württemberg ebenso wie in fast allen anderen Regionen Deutschlands viel zu wenig Pneumologen, die diese enge Begleitung und Kontrolle gewährleisten können. Mit 0,6 Lungenfachärzten pro 100.000 Einwohner ist die Bundesrepublik das Land mit der schlechtesten pneumologischen Abdeckung in der Europäischen Union. Zum Vergleich: In Griechenland kommen auf 100.000 Einwohner 13,2 Lungen-Spezialisten. Schon heute haben viele pneumologische Praxen in Deutschland Einzugsgebiete von 100 Kilometern und mehr. Neue Patienten warten Monate auf einen Abklärungstermin, gleiches gilt für Menschen, deren Zustand eigentlich regelmäßig kontrolliert werden müsste. Hinzu kommen weite Wege zum Facharzt. „Wir stehen vor der Herausforderung, die pneumologische Versorgung gerade in einem ländlich geprägten Bundesland wie Baden-Württemberg neu zu durchdenken und zu organisieren“, erklärt Dr. med. Michael Barczok, Vorstandsmitglied im Berufsverband der Pneumologen Baden-Württemberg. „Die Digitalisierung eröffnet uns hier ganz neue Möglichkeiten. Gerade bei Asthma und COPD bietet die Telemedizin aufgrund der sehr klaren und eindeutigen Krankheitsbilder enorme Potenziale.“ Medizinische Versorgung neu gedacht In einem ersten Schritt beteiligen sich ca. 20 Pneumologen an dem Projekt, das am 1. Juli dieses Jahres starten soll. Nach der Diagnose erstellen sie gemeinsam mit dem Patienten im vitabook-Konto einen konkreten Behandlungsplan. Der Patient wird über die elektronische Gesundheitsakte regelmäßig daran erinnert, seine Medikamente einzunehmen und sich an die Therapie zu halten. Er kann selbsterhobene Messungen und andere Daten im vitabook-Konto ergänzen und seinem Pneumologen online zur Ansicht zur Verfügung stellen. Auch Hausarzt und Apotheker vor Ort lassen sich besser in die Therapie einbeziehen. Die Behandelnden sind in der Lage, jederzeit den Verlauf der Erkrankung zu analysieren und schnell auf etwaige Probleme zu reagieren, ohne dass der Patient immer persönlich vorstellig werden muss. Dem Facharzt bleibt somit mehr Zeit für abklärungsbedürftige Neupatienten, der Patient spart Zeit und Wege, der Hausarzt vor Ort ist in den Behandlungsprozess involviert. „Das mag wenig revolutionär klingen, in der Medizin ist eine solch strukturierte Behandlung aber ein Novum“, sagt Pneumologe Barczok. „Sie erspart dem Patienten zum einen viel Leid. Zum anderen reduzieren sich die Wartezeiten in den Praxen und das Gesundheitswesen spart Kosten.“ So können zum Beispiel Asthmaanfälle bei Pollenallergikern mit einem gezielten Behandlungsplan vermieden werden, wenn der Patient rechtzeitig vor der Pollensaison mit der individuell vereinbarten Therapie beginnt. „Die breite Unterstützung für das Projekt in Baden-Württemberg durch Ministerien, Kassen und Kassenärztliche Vereinigung sowie dem Gesundheitsnetz Süd belegt, welche Bedeutung ihm beigemessen wird“, sagt Markus Bönig, CEO von vitabook. „Die Digitalisierung bietet dem Gesundheitswesen enorme Chancen, die wir nutzen sollten. Die Pneumo-App ist dafür ein Beispiel. Wir entwickeln die elektronische Gesundheitsakte zum ganz persönlichen Gesundheitsassistenten und bieten individuelle Lösungen für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Patienten.“ Pressemitteilung der vitabook GmbH
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Studien zum Forschungsstand zu Kaiserschnitten veröffentlicht – BM Gröhe: Kaiserschnitte nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind
Das Bundesministerium für Gesundheit hat vier Studien zur Auswertung des aktuellen Forschungsstandes zu Kaiserschnitten gefördert, die heute veröffentlicht werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ein Kaiserschnitt ist ein operativer Eingriff, der sowohl für die Mutter als auch für das Kind gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. Deshalb sollten Kaiserschnitte nur dann vorgenommen werden, wenn sie medizinisch auch wirklich notwendig sind. Wichtig ist jetzt, dass die zuständigen Fachgesellschaften eine hochwertige Leitlinie erarbeiten, damit künftig Entscheidungen für oder gegen einen Kaiserschnitt auf einer noch besseren wissenschaftlichen Grundlage erfolgen können. Die jetzt vorliegenden Studien sind ein wichtiger Beitrag für die Erarbeitung dieser Leitlinie und die Übernahme weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Geburtshilfe. Im Zentrum muss immer der Schutz von Mutter und Kind stehen.“ Die vier Forschungsprojekte mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 150.000 Euro haben sich mit wichtigen Versorgungsfragen befasst: Beratung der Schwangeren, Zeitpunkt des geplanten Kaiserschnitts, Maßnahmen zur Begegnung von Gefahren beim Kaiserschnitt und Zustand der Frau nach Kaiserschnitt. Die Ergebnisse der heute veröffentlichten Studien fließen in eine interdisziplinäre S3-Leitlinie „Kaiserschnitte“ ein, die derzeit von den zuständigen Fachgesellschaften erarbeitet wird und eine wissenschaftlich begründete Entscheidungshilfe für Ärzte darstellt. Die Arbeit der ebenfalls geförderten Koordinierungsstelle „Kaiserschnittforschung“ an der Universität Frankfurt wird noch bis März 2017 fortgesetzt, um die Leitlinienentwicklung weiterhin zu unterstützen. Die Studien und weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Kaiserschnitt-Studien Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Industrieneutraler Wissenstransfer für Ärzte nötig – Infos über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel auf einen Blick
Alle zwei Wochen bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln auf Basis der aktuellen allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisse in einem aufwendigen und transparenten Verfahren. Dabei unterscheidet er in seinen Beschlüssen zum Zusatznutzen sehr differenziert nach unterschiedlichen Patientengruppen oder Behandlungssituationen. Bisher kommt dieses detaillierte Wissen beim niedergelassenen Arzt in der Verordnungspraxis nur bruchstückhaft an – und vor allem viel zu spät, nämlich nur alle zwölf Wochen mit dem Quartals-Update der Praxissoftware. Ärzte können neue Arzneimittel somit weder therapeutisch sinnvoll noch wirtschaftlich verordnen. Leidtragende sind die Patienten. Sie erhalten schlimmstenfalls Arzneimittel ohne Zusatznutzen, aber ggf. mit schweren Nebenwirkungen. Für die Krankenkassen sind neue Arzneimittel im Regelfall teurer als die bisherigen Standardtherapien. Fehlt ein Wissenstransfer, entstehen Mehrkosten ohne zusätzlichen Nutzen für den Patienten. „Ärzte müssen zeitnah zu den G-BA-Beschlüssen erfahren, bei welchen Patienten und in welchen Behandlungssituationen ein Arzneimittel tatsächlich einen Zusatznutzen hat. Nur so können sie sicher ein Arzneimittel auswählen. Hier brauchen wir endlich einen besseren Wissenstransfer in den Versorgungsalltag“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Der Fall des Arzneimittels Axitinib illustriert eindrücklich, wie wenig die differenzierte Bewertung des G-BA bisher in der Praxis beachtet wird: Der G-BA hatte hier für 99 Prozent der Nierenzellkrebspatienten keinen Zusatznutzen festgestellt; lediglich in einer Patientenuntergruppe von unter einem Prozent konnte er einen Zusatznutzen attestieren. Die tatsächlichen Verordnungen übertrafen dann aber jede Erwartung. Es ist daher zwingend davon auszugehen, dass die weit überwiegende Patientenzahl das Arzneimittel ohne Aussicht auf einen Zusatznutzen eingenommen hat. Unverzichtbar: neutrale Infos anwenderfreundlich aufbereitet Zentral für einen solchen schnellen Wissenstransfer ist der gesetzlich abgesicherte Aufbau neuer Datenströme vom G-BA zum Arzt und zur Krankenkasse. Eine ähnlich lautende Forderung ist mittlerweile auch als Ergebnis des Pharmadialogs aufgestellt worden. Verwunderlich, ja irritierend ist jedoch, dass die Pharmaindustrie in den Konzeptionsprozess eingebunden werden soll. „Herzstück muss eine anwenderfreundliche, auf dem aktuellen medizinischen Wissensstand basierende und von Industrieinteressen unabhängige Arztsoftware sein“, fordert v. Stackelberg. Für ein solches industrieneutrales Wissenstransfersystem müsste der G-BA die verordnungsrelevanten Daten wie z. B. Patientengruppen, Zusatznutzen und zweckmäßige Vergleichstherapie einheitlich erfassen und datentechnisch zum Weiterverarbeiten aufbereiten. Diese Informationen würden den Ärzten über die Praxisverwaltungssoftware (PVS) zur Verfügung gestellt werden. Die PVS-Anbieter wären dann verpflichtet, die Infos des G-BA stets aktuell einzuarbeiten. Möglichst auf einen Blick sähen Ärzte dann, welches Arzneimittel indikationsgerecht die beste Wahl wäre. Ein Ampelsystem könnte hier eine einfache und sichere Orientierung bieten. Die ärztliche Entscheidung würde an die Krankenkasse übermittelt. Sie kann nun indikationsspezifisch und patientengruppengenau das Versorgungsgeschehen entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag monitorieren, analysieren sowie die Beratung von Ärzten und Patienten gestalten. Entsprechende gesetzliche Grundlagen für den G-BA, die Hersteller der PVS-Systeme und die gemeinsame Selbstverwaltung müsste der Gesetzgeber schaffen. Win-Win-Situation für alle Beteiligten „Wenn Ärzte die tatsächliche Werthaltigkeit neuer Arzneimittel kennen, können sie die Versorgung frühzeitig qualitativ verbessern und zugleich wirtschaftlich gestalten. Davon profitieren nicht nur Ärzte und Krankenkassen, sondern auch Patienten und sogar die pharmazeutischen Unternehmen“, so v. Stackelberg. Der Patient wüsste sicher, dass er ein Medikament mit Zusatznutzen in seiner speziellen Patientengruppe (und ohne unnötige Nebenwirkungen) verordnet bekommt. Der Arzt erhält einen leichten Zugang zur fachlichen Bewertung eines neuen Arzneimittels, damit eine verbesserte Orientierung im Therapiegebiet und kann so nutzen- wie indikationsgerecht verordnen. Mit höherer Verordnungssicherheit sinken Aufwand, Konfliktpotential und Kosten für Ärzte wie Krankenkassen bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Unternehmen mit therapeutischen Innovationen profitieren ebenso, da ihre Produkte auch tatsächlich in der Versorgung ankommen. Die Krankenkassen werden um die Mehrkosten für teurere Arzneimittel ohne Zusatznutzen entlastet. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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