Heute kam ein sehr nettes Team zum Dreh in die Praxis. Mit einem interessanten Thema: Die Zunahme von Krankmeldungen in Deutschland seit 5 Jahren…. Schaut um 18:50 mal die Aktuelle Stunde im WDR . Thema “Gerne wieder krank”. Die freie Redakteurin Dorothea Schluttig ist das Thema mutig und unkonventionell angegeangen. (Auch wenn ich für die […]
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Gesundheitspolitische Positionen des BDPK im Wahljahr 2017
Die Mitgliedsunternehmen des BDPK und seine Landesverbände sprechen sich für einen ordnungspolitischen Rahmen aus, der Wettbewerb, Flexibilität und Dynamik in der medizinischen Leistungserbringung weiterhin möglich macht und stärkt. Somit lässt sich auch in Zukunft eine verlässliche, leistungsfähige und bezahlbare Gesundheitsversorgung der bundesdeutschen Bevölkerung in Städten, Landkreisen und Kommunen gewährleisten. Wettbewerb fordert alle an der medizinischen Versorgung Beteiligten heraus, sich um die Erbringung qualitativ hochwertiger medizinischer Leistungen zu bemühen und diese innovativ weiterzuentwickeln. Dringenden Handlungsbedarf für die kommende Legislaturperiode sieht der BDPK in einem umfänglichen Investitionsprogramm für Krankenhäuser und Reha-Kliniken, denn Patienten wie auch Mitarbeiter haben einen Anspruch auf eine moderne Infrastruktur, zukunftsfähige Medizintechnik und die Möglichkeiten von E-Health. Angesichts knapper Ressourcen und einer zunehmend älter und kränker werdenden Bevölkerung arbeiten private Akutkrankenhäuser und Rehabilitationskliniken effizient und stellen eine wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen besonders in strukturschwachen Regionen sicher. Mit der Übernahme unternehmerischer Verantwortung sichern Kliniken in privater Trägerschaft anspruchsvolle Arbeitsplätze in einem wichtigen deutschen Wirtschaftszweig. Das Gesundheitspolitische Positionspapier des BDPK für das Wahljahr 2017 ist unter www.bdpk.de nachzulesen. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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EU-Fälschungsrichtlinie: Delegierter Rechtsakt ist öffentlich
Die EU-Kommission hat den Entwurf des delegierten Rechtsaktes zur Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU öffentlich gemacht. Er enthält die technischen und organisatorischen Vorgaben zur Umsetzung der Sicherheitsmerkmale, die Arzneimittel künftig tragen müssen. „Mit der Vorlage des delegierten Rechtsaktes wird klarer, worauf sich Pharmaunternehmen, Großhandel und Apotheken in Zukunft für die Verifizierung von Arzneimitteln einstellen müssen. Nach einer ersten Durchsicht sehen wir securPharm gut vorbereitet und auf dem richtigen Weg, die Fälschungsschutzrichtlinie umzusetzen. Wir werden das umfangreiche Dokument nun genau prüfen und auswerten“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Sprecher des Vorstandes von securPharm. Der Entwurf des delegierten Rechtsaktes liegt in englischer Sprache vor und umfasst 34 Seiten sowie als Anhänge die sogenannte White List und die Black List, in der die Ausnahmen für verschreibungspflichtige bzw. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten sind. Die EU-Kommission muss den delegierten Rechtsakt noch beschließen und dem europäischen Parlament und Rat übermitteln. Derzeit wird dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im ersten Quartal 2016 erwartet. Danach gilt eine Umsetzungsfrist von drei Jahren bis die Vorgaben der Richtlinie rechtswirksam werden. Pressemitteilung von securPharm e.V.
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Alpha Version live
Seit nunmehr einigen Tagen haben wir das neue Screendesign online gestellt und arbeiten derzeit am Feinschliff der einzelnen Elemente und an der Qualität der Daten. Beim Design haben wir versucht möglichst einfach und funktional vorzugehen. Durch die zentrale Suche ist es sehr einfach Medikamente in den jeweiligen Dosierungen zu finden und sich darüber zu informieren. (…)