Die Bundesregierung spricht auf ihrer Internetseite davon, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung weiter entwickelt und das Gesundheitssystem langfristig zukunftsfest gemacht werden soll. Hierzu, so gibt die Bundesregierung bekannt, habe man ein entsprechendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Wir wollen diese … Weiterlesen
Related Posts
Gutachten der KBV zeugt von wenig Kenntnis der Krankenhausfinanzierung
Der Versuch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), mittels Gutachten die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) belegte Unterdeckung der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus zu widerlegen, ist kläglich gescheitert“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die fachliche Analyse offenbart, dass dem Gutachten der KBV wesentliche Kenntnisse der Vergütungssystematik der Krankenhäuser fehlen. Die Einschätzung, dass in den Fallpauschalen für die stationären Leistungen Vergütungsanteile für ambulante Notfälle eingerechnet seien, zeugt von Unkenntnis. Eine solche Verknüpfung wäre zudem rechtlich unzulässig. Dem gegenüber weißt die DKG mit umfangreichen Kalkulationsdaten aus den Krankenhäusern nach, dass pro Fall einem Erlösvolumen von 32 Euro Kosten von 120 Euro gegenüberstehen und es somit zu einer Unterdeckung von 1 Milliarde Euro in den Krankennhäuser kommt. „Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Selbstverwaltungspartner (KBV, GKV und DKG) aufgefordert, im erweiterten Bewertungsausschuss die Vergütung sachgerechter festzulegen. Dies soll in der morgigen Sitzung entschieden werden. Die Vorschläge von KBV und Kassen lassen aber überhaupt nicht erkennen, dass eine Bereitschaft zur Lösung der Problematik besteht. Die „Expertise“ der KBV, die die Rechnung der DKG widerlegen sollte, entpuppt sich in dieser Phase des Spätherbstes als typische Nebelkerze“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
The post Gutachten der KBV zeugt von wenig Kenntnis der Krankenhausfinanzierung appeared first on Healthcare Netzwerk.
USA lassen neuen Impfstoff gegen Schweinegrippe im Notverfahren zu
Die landesweite Notzulassung des Schweingrippen-Impfstoffs Peramivir hat in dieser Woche in den USA einen Run auf Kliniken ausgelöst, welche Arznei ausgeben.
Das Mittel wird insbesondere jenen Risikogruppen verabreicht, die die geläufigen Therapien mit Tamiflu oder dem Relenza-Spray nicht vertragen oder die nicht darauf angesprochen haben.
Die bis zum Ende der 43. Kalenderwoche geplanten Massenimpfungen mussten verschoben werden, […]
Krankenhaus-Reform – So nicht!
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat heute die heiße Phase für Aktionen gegen die geplante Krankenhausreform eingeläutet. In den Kliniken werden bundesweit 40.000 Plakate ausgehängt, mit denen Patienten, Besucher sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Unzulänglichkeiten der Krankenhausreform mit dem Tenor „Die Politik lässt uns im Stich“ informiert werden. Die Gespräche mit Politikern werden fortgesetzt. Höhepunkt wird ein Krankenhausaktionstag am 23. September 2015 sein, an dem gleichzeitig vor dem Brandenburger Tor und den zahlreichen Krankenhäusern in ganz Deutschland Kundgebungen stattfinden. „Krankenhausreform – So nicht!“, fasst DKG-Präsident Thomas Reumann die Bewertung des Reformentwurfs aus Krankenhaussicht zusammen. „Wir brauchen eine Krankenhausreform, die dort ansetzt, wo die wirklichen Probleme sind“, führt Reumann weiter aus. Der jetzt vorliegende Entwurf leiste das nicht. Die anhaltend schwierige Lage vieler Krankenhäuser, die hohen Belastungen des Personals, vielerorts Personalengpässe, Sanierungsstau infolge unzureichender Investitionsmittel und immer weiter steigender Behandlungsbedarf, insbesondere in den Notfallambulanzen – das seien die drängenden Probleme, die den Krankenhäusern unter den Nägeln brennen und zu deren Lösung die Krankenhausreform maßgeblich beitragen müsse. Der Entwurf sehe Belastungen und Kürzungen vor, anstatt die Finanzierung des Personals in den Krankenhäusern zu sichern. Das erzeuge in den Krankenhäusern sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Recht Unverständnis, Protest und Empörung. „Mehr Qualität durch weniger Geld und Personal – diese Formel geht nicht auf“, unterstreicht Reumann. Die von der Bundesregierung angestrebte „Stärkung der Pflege am Bett“ könne so unmöglich erreicht werden. „Die finanziellen Auswirkungen der Krankenhausreform werden von den Kassen völlig falsch dargestellt und eingeschätzt“, erläutert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Wer behaupte, die Reform würde im Zeitraum bis 2020 5,3 Milliarden Euro zusätzliche Mittel in die Kliniken bringen, müsse dazu sagen, dass bei dieser Art der Rechenmethode in der gleichen Zeit die Beitragseinnahmen der Krankenkassen um 100 Milliarden Euro steigen würden. „Tatsache ist, dass im Jahr 2017 gesetzliche Kürzungen in Höhe von ca. 1 Milliarde Euro wirken und dass bis zum Ende der Legislaturperiode in den nächsten zwei Jahren bei den Krankenkassen durch die bislang vorgesehenen Maßnahmen so gut wie überhaupt keine Ausgabensteigerungen entstehen“, sagt Baum. Die Politik dürfe sich deshalb die dringend notwendigen Gestaltungserfordernisse zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgung von den Kassen nicht absprechen lassen. Zentraler Änderungsbedarf der DKG Die DKG benennt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf und für die bevorstehende Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September 2015 den wesentlichen Änderungsbedarf mit folgenden Positionen: – Beibehaltung des den Kliniken seit 2013 gewährten Versorgungszuschlags von 0,8 Prozent. Die vorgesehene Abschaffung in 2017 würde den Krankenhäusern 500 Millionen Euro entziehen. – Regelungen für die jährlichen Vergütungsanpassungen, die die tatsächlichen Kosten, insbesondere die Tariflohnsteigerungen, voll berücksichtigen. Die hier im Gesetzentwurf vorgesehenen Kürzungen müssen zurückgenommen werden. – Kostendeckende Vergütungen für Leistungszuwächse; die im Gesetzentwurf vorgesehenen überzogenen Abstaffelungen der Vergütungen für zusätzliche Leistungen (Fixkostendegressions-abschläge) sind viel zu hoch. – Deutliche Aufstockung der Vergütungen für die ambulanten Notfallbehandlungen. Mit 32 Euro pro Fall können die Vorhaltungskosten der Krankenhausambulanzen nicht ansatzweise gedeckt werden. Mehr als 10 Millionen ambulante Notfälle mit einem Fehlbetrag von 88 Euro pro Fall führen zu 1 Milliarde Euro nicht gedeckter Kosten. – Die Bereitstellung von deutlich mehr Investitionsmitteln über den vorgesehenen Strukturfonds und die Öffnung des Anwendungsbereichs für den allgemeinen Investitionsbedarf der Krankenhäuser. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
The post Krankenhaus-Reform – So nicht! appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.