Die Bundesregierung spricht auf ihrer Internetseite davon, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung weiter entwickelt und das Gesundheitssystem langfristig zukunftsfest gemacht werden soll. Hierzu, so gibt die Bundesregierung bekannt, habe man ein entsprechendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Wir wollen diese … Weiterlesen
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KKH fordert einheitliche Aufsicht für alle Krankenkassen
Nach Ansicht der Kaufmännischen Krankenkasse muss die Aufsicht über die derzeit 113 Krankenkassen dringend neu geregelt werden. „Die vorherrschenden Unterschiede führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung“, heißt es in einem Positionspapier, das der Verwaltungsrat zur Bundestagswahl beschlossen hat. „Alle Krankenkassen haben denselben Auftrag, doch Bundes- und Landesaufsichten handeln vielfach nicht nach einheitlichen Grundsätzen, und zwar immer häufiger zum Nachteil bundesweit tätiger Kassen wie der KKH“, beklagt Erich Balser, Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH. Hintergrund: Für einen Teil der Krankenkassen wie die Ersatzkassen ist das Bundesversicherungsamt Aufsichtsbehörde, andere Kassen wie die AOKs dagegen werden auf Landesebene von den entsprechenden Ministerien kontrolliert. In der Praxis führt dies dazu, dass zum Beispiel freiwillige Satzungsleistungen und Verträge unterschiedlich bewertet werden. „Messen mit zweierlei Maß konterkariert den Wettbewerb und gefährdet den sozialen Auftrag der GKV“, kritisiert der Verwaltungsrat im Positionspapier. Weitere Forderungen des KKH-Verwaltungsrates zur Bundestagswahl: Gerechte Finanzausstattung gewährleisten: Dringend notwendig ist eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, unter anderem ist der Fokus stärker auf kostenintensive Krankheiten zu legen. Qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen: Problem ist nicht ein Mangel an Ärzten, sondern eine nicht bedarfsgerecht räumliche Verteilung. Der Beruf des niedergelassenen Arztes muss wieder attraktiver gestaltet werden. Im stationären Bereich müssen Überkapazitäten abgebaut werden und die konsequente Spezialisierung der Krankenhäuser vorangetrieben werden. Solidarprinzip in der GKV festigen: Arbeitgeber sollen sich aktiv für stabile Gesundheitskosten einsetzen. Außerdem darf der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wie kostenlose die Mitversicherung von Kindern nicht zum Spielball haushaltspolitischer Interessen verkommen. Pressemitteilung der KKH
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DKG klagt gegen Entscheidung zum Entlassmanagement: Schiedsspruch nicht im Sinne des Gesetzgebers
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung zum Entlassmanagement des erweiterten Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung Klage eingereicht. „Die Entscheidung des Bundeschiedsamtes vom 13. Oktober 2016 halten wir in zentralen Teilen für rechtswidrig, weil sie nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht. Statt Versorgungslücken für bestimmte Patientengruppen zu schließen, sollte Bürokratie pur aufgebaut werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Klage schiebt die geplante Umsetzung im Juli 2017 bis zum Abschluss des Rechtsstreits auf. Unberührt davon bleibt aber der Rechtsanspruch des Patienten auf ein ordnungsgemäßes Entlassmanagement erhalten, das die Krankenhäuser weiter in bewährten Verfahren fortführen. „Das Ansinnen des Gesetzgebers, den Übergang von der stationären Versorgung für bestimmte Patienten deutlich leichter zu gestalten, war und ist unser Anspruch. Aber das von Kassen und niedergelassenen Ärzten vorgesehene System ist ein bürokratisches Monster, das den Krankenhausärzten Zeit stiehlt, die sie zur Versorgung von Menschen benötigen. Jeder Patient aus teil- und vollstationärer Behandlung müsste, egal ob er es bräuchte oder nicht, einem Entlassmanagement unterzogen werden. Zu diesem formalen Prozess gehören Informationsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern, mit der Möglichkeit des Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben – und das bei 19 Millionen Patienten. Dies würde mindestens 50 Millionen Minuten Arbeitszeit binden, also rund 100.000 Arbeitstage, die zum Wohl des Patienten effektiver eingesetzt werden könnten. Hinzu kommt die aufwändige Zwangsregistrierung von mindestens 50.000 am Entlassmanagement beteiligten Krankenhausärzten zur Zuweisung einer lebenslangen Arztnummer (LANR) durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). „Ein absoluter Widerspruch zur Ausgestaltung des Entlassmanagements, das ausschließlich vom Krankenhaus als Institution verantwortet wird. Die persönliche Verantwortung des einzelnen Krankenhausarztes tritt hierbei in den Hintergrund, weshalb es einer persönlichen Registrierung nicht bedarf“, kommentierte Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Pflegemanagement auf dem Friedhof
Pflegemanager können einfach alles:
[…]will das Landesdenkmalamt in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität alle Grabmale des Friedhofs wissenschaftlich erfassen. Mittel in Höhe von 450 000 Euro sind nach Angaben von Krosigks dafür eingestellt. Außerdem soll ein funktionierendes Pflege-Management garantiert werden. Im November 2010 veranstaltet das Landesdenkmalamt dann gemeinsam […] (Zi)