GKV-Änderungsgesetz (GKVÄndG) mit Online Datenabgleichspflicht passiert den Bundesrat

Der Bundesrat stimmte heute dem GKV-Änderungsgesetz (GKVÄndG) zu, das unter anderem die Krankenkassen   verpflichtet, Online-Dienste zum Datenabgleich bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anzubieten. Dies berichtet Apotheke adhoc. Damit wurde das Gesetz in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause beschlossen. Es wird damit ab 1.August wirksam. Diese Sitzung des Bundesrates war voraussichtlich die letzte Sitzung, in der die Regierungskoalition eine Mehrheit hatte. Bis zur nächsten Sitzung werden Union und FDP voraussichtlich ihre Mehrheit in der Länderkammer verlieren. Voraussetzung ist, dass die in Nordrhein-Westfalen angestrebte rot-grüne Minderheitsregierung zustande kommt.

Aus diesem Grunde stehen insgesamt rund 80 Punkte bei der letzten Bundesratssitzung vor der parlamentarischen Sommerpause  auf der Tagesordnung.

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