Homöopathie-Fakten

Die Homöopathie-Diskussion brandet durch die Medien und Blogs. Da ist viel Emotion im Spiel, jedoch wenig Fakten. Daher erst einmal ein paar Daten zur Homöopathie in Deutschland.

  • 2008 hatten 15.000 Patienten der Techniker Krankenkasse sich für eine homöopatische Behandlung auf Kosten der Kasse entschieden. Bei angenommenen 90 Euro für die Erstanamnese, einer langen Folgeanamese für 45 Euro einer kurzen Folgeanamnese für 22,50 Euro und Repertorisation für 20 Euro wären das geschätzte Ausgaben von 2,6 Millionen Euro – bei Leistungsausgaben von 11,1 Milliarden Euro, davon 2,3 Milliarden an niedergelassene Ärzte. Damit machten homöopathische Leistungen 1,1 Promille der Honorare an niedergelassene Ärzte aus.
  • Laut der TK sind in Drittel der Patienten von homöopathisch tätigen Kassenärzten in Baden-Württemberg Kinder und Jugendliche.
  • Nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel können unter bestimmten Umständen, wie andere nicht-verschreibungspflichtige Medikamente auch, per Kassenrezept an versicherte Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verschrieben werden.
  • Rund 3000 Apotheken nehmen an insgesamt fünf verschiedenen Einzel-, Beitritts- und Rahmenverträgen zur Homöopathie bei den Betriebs- und Innungskrankenkassen teil. In der Apotheke betrifft dies etwa die Beratung über die Anwendung der homöopathischen Präparate, die Versorgung mit Arzneimitteln seltener Potenzen und Darreichungsformen sowie die Kommunikation mit dem homöopathischen Arzt.
  • Der Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat rund 4000 Mitglieder.
  • Der GKV-Spitzenverband nennt rund 100 Kassen (von ca. 250), die Homöopathie-Verträge abgeschlossen haben, an denen die Versicherten freiwillig teilnehmen können. Lediglich 17 bieten demnach auch Wahltarife zur Erstattung homöopathischer Arzneimittel an. Teilweise mit Einschränkungen z.B. nur für Kinder unter 12 Jahren.
  • Nur niedergelassene Vertragsärzte, keine Heilpraktiker, sind zur Durchführung homöopathischer Behandlung auf Kassenkosten berechtigt. Voraussetzung ist die Führung der Zusatz-Bezeichnung und/oder Zusatzweiterbildung “Homöopathie” bzw. das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.
  • Die Ärzte sind verpflichtet an anerkannten homöopathischen Fortbildungen oder homöopathischen Qualitätszirkeln teilzunehmen. Z.B. mit einer Mindestgesamtpunktzahl (CME) von 20 pro Jahr, davon mindestens 5 Punkte Fortbildungen.
  • An dem Homöopathie-Vertrag der TK nehmen bundesweit ca. 1.100 Ärzte teil.
  • Typische Honorierung: Homöopathische Erstanamnese von mind. 60 Minuten Dauer 90 Euro. Repertorisation 20 Euro. Homöopathische Analyse 20 Euro. Homöopathische Folgeanamnese, Mindestdauer 30 Minuten, 45 Euro. Homöopathische Beratung von mind. 7 Minuten, 10 Euro.
  • Der Arzt ist nicht berechtigt, darüber hinaus für homöopathische Leistungen eine privat-ärztliche Vergütung von dem Patienten zu verlangen.
  • Der Anteil homöopathischer Mittel an rezeptfreien Arzneien lag 2008 bei rund 7%, dies entspricht einem Wert von etwa 399 Millionen Euro.
  • Echamp, der Verband der europäischen homöopathischen Arzneimittelhersteller gibt an, dass die Branche 2006 mit 8000 Mitarbeitern in Europa 963 Millionen Euro Umsatz gemacht hat.
  • Heel, einer der Marktführer, erwirtschaftete 2007 einen Umsatz von über 165 Millionen Euro, auch mit anderen Naturheilmitteln.
  • Die Deutsche Homöopathie Union (DHU) setzt mit 400 Mitarbeiter jährlich rund 50 Millionen Euro um.
  • Apotheken verkauften 2009 38,1 Millionen Packungen „over the counter“ (OTC, über die Ladentheke) – von insgesamt 48,5 Millionen Packungen.
  • von den gut 20% Packungen mit Rezept entfielen 2,5 Millionen Packungen in die Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen, 7,8 Millionen in die private Krankenversicherung.
  • Nach einer Umfrage, die Heel in Auftrag gegeben hat, verwenden von 26 Mannschaftsärzten in der Ersten und Zweiten Fußballbundesliga 24 homöopathische Wirkstoffe.
  • In Frankreich wird Homöopathie in vielen Fällen von der Krankenversicherung erstattet. Dort beträgt der jährliche Umsatz der Branche 300 Millionen Euro. Platz eins der Homöopathie-Weltrangliste. Deutschland liegt weltweit mit einem Umsatz von 200 Millionen Euro auf Platz zwei.
  • Nach § 5 HWG darf für homöopathische Arzneimittel, obwohl nicht verschreibungspflichtig, nicht mit der Angabe von Anwendungsgebieten geworben werden. Derzeit läuft eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld, das diese Bestimmung auf Fachkreise nicht anwendbar gesehen hatte.
  • Samuel Hahnemann ist auf dem Pariser Friedhof Père Lachaise begraben, auf dem auch Jim Morrison seine letzte Ruhe gefunden hat.

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