Noch im Frühjahr hieß es, die Pflegeberufe verdienen mehr Wertschätzung und Anerkennung – jetzt lässt der Bund die Unterstützung der Finanzierung für das 3. Ausbildungsjahr für Umschüler in der Alten- und Krankenpflege auslaufen. Und wie die Bundesregierung die Situation der Pflege sonst noch so beurteilt, lässt sich aus den Antworten der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion ablesen. Und die sind hier zu finden. (Zi)
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AOK Sachsen-Anhalt senkt Beitragssatz auf 14,9 Prozent
Die Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt können sich im nächsten Jahr über einen niedrigeren Beitragssatz freuen. Wie die AOK mitteilt, wird sie ab dem 1. Januar 2015 einen Beitragssatz von 14,9 Prozent haben und damit 0,6 Prozentpunkte unter dem bisherigen liegen. Das hat der Verwaltungsrat in einer Sondersitzung am 22. Oktober beschlossen. Der neue Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem neuen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Entgegen dem Trend wird dieser bei der AOK Sachsen-Anhalt bei nur 0,3 Prozent liegen. „Viele Krankenkassen gehen davon aus, dass bei den starken Ausgabensteigerungen das Geld nicht ausreicht und kalkulieren deshalb mit einem Zusatzbeitrag in Höhe von durchschnittlich 0,9 Prozent“, sagt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt. „Wir haben in den letzten Jahren gut gewirtschaftet und gehen mit einer hervorragenden und stabilen Ausgangsposition ins Jahr 2015 – das verschafft uns Spielräume“, ergänzt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates. Aus diesem Grund könne die AOK Sachsen-Anhalt nun einen sehr günstigen Beitragssatz anbieten. Der GKV-Schätzerkreis hat in der vergangenen Woche seine Ein- und Ausgabeprognosen für die gesetzliche Krankenversicherung bekanntgegeben. Traudel Gemmer: „Unsere Kalkulationen für das nächste Jahr beruhen auf belastbaren Prognosen – wir sind und bleiben finanziell stabil. Darauf können sich die rund 700.000 Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt und alle zukünftigen Mitglieder verlassen.“ Pressemitteilung der AOK Sachsen Anhalt
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Arzneimittel-Lieferengpässe durch bessere Rabattverträge der Krankenkassen ausschließen
Arzneimittel-Rabattverträge der Krankenkassen sollten bei jedem Wirkstoff mit mindestens drei pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden, um Lieferengpässe für Apotheken und Patienten auszuschließen. „Weg von den Exklusivverträgen mit einzelnen Herstellern – und hin zum Mehrpartnermodell“, mahnte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), in seinem Politischen Lagebericht zum Auftakt des 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. „Wir fordern, dass somit der Apotheker in entsprechenden Fällen entscheiden kann, welches Rabattarzneimittel er abgibt.“ Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen heute und morgen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen. „Ich betone, dass wir Apotheker das System der Rabattverträge in seiner Grundidee unterstützen“, sagte Becker. „Leider ist festzustellen, dass die Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Rabattvertragsarzneimitteln in letzter Zeit wieder zunehmen. Ich will hier gar nicht urteilen, woran es im Detail liegt. Auf alle Fälle muss die Versorgung des Patienten im Mittelpunkt stehen.“ So müssten die Krankenkassen eben über ihre Ausschreibungssystematik nachdenken, so Becker. Das Ergebnis des Pharmadialogs sei insofern zielführend, als „bei der Ausgestaltung der Rabattverträge den erfolgreichen Bietern sechs Monate zur Umsetzung gewährt werden sollen.“ Etwaige Differenzen zwischen Herstellern und Krankenkassen über die Ausschreibungskriterien müssten die Vertragsparteien jedoch selbst austragen, so Becker. Mit Blick auf einzelne Krankenkassen, die Apotheken weder das Medikament noch ein Honorar bezahlen wollen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen statt des Rabattarzneimittels ein anderes wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abgegeben haben, fand der DAV-Vorsitzende deutliche Worte: „Wir bekommen von unserem pharmazeutischen Großhandel klare Aussagen zur Nichtlieferfähigkeit von Arzneimitteln. Diese Aussagen müssen genügen – einen zusätzlichen Bürokratieaufwand lehnen wir ab.“ Auch ohne Retaxationen seien Rabattverträge arbeitsintensiv genug, so Becker: „Die Versorgung mit Rabattarzneimitteln bedeutet einen erheblichen Mehraufwand in der Apotheke. Und das schon, wenn das jeweilige Arzneimittel verfügbar ist.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
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AOK Baden-Württemberg reagiert mit Kopfschütteln: OLG Düsseldorf legitimiert Pharma-Dumpingangebot
Mit völligem Unverständnis reagiert die AOK Baden-Württemberg auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom Mittwoch (08.06.2016), wonach ein Pharmaunternehmen sein Medikament im Ausschreibungsverfahren jetzt gratis anbieten darf und die AOKs die Schenkung annehmen müsse. „Mit dieser Entscheidung legitimiert das OLG Preisdumping und hat natürlich auch die Verantwortung für die Folgen am Markt zu tragen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Mit dem OLG im Rücken könnte ein Pharmaunternehmen nun sein dreistes Geschäftsmodell verwirklichen und damit Marktverdrängung betreiben, die aller fairen wettbewerblichen Logik entbehre. Zur OLG Entscheidung ist es gekommen, weil das inzwischen medienbekannte Pharmaunternehmen auf Preisdumping setzt und seine Antibabypille quasi kostenlos der AOK-Gemeinschaft anbietet. Das Unternehmen kann jetzt mit OLG-Freibrief ihre Gratis-Offerte über einen Rabattvertrag mit allen AOKs in den deutschen Markt drücken. Genau solche Auswüchse sollte das Vergaberecht verhindern. Trotzdem hat die Vergabekammer in erster Instanz beschlossen, dass die AOK das Angebot annehmen muss und jetzt ist das OLG dieser unverständlichen Grundhaltung gefolgt. Hermann: „Hier hat wohl niemand ausreichend realisiert, dass das Unternehmen mit dieser Null-Strategie vor hat, Wettbewerber in diesem Segment auszuschalten. Später kann es dann kassieren.“ Von den Krankenkassen werde die Antibabypille nämlich nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Danach müssten die Frauen meist selbst zahlen und zwar den regulären Listenpreis. Viele Frauen werden dann aber nicht mehr zu einem anderen Anbieter wechseln. Die OLG Entscheidung hebelt zudem die vergaberechtlich verankerte Auskömmlichkeitsprüfung der Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens aus. Laut AOK-Chef Hermann wäre vielmehr notwendig, dass solche Prüfungen in ihrer Stringenz gestärkt und nicht „anything goes“ eingeführt werde. „Es liegt uns bereits ein weiteres Angebot über eine Schenkung von Arzneimitteln vor. Wie wir uns dagegen noch rechtlich wehren können, müssen wir jetzt genauestens prüfen“, kündigt Hermann an. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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