Noch im Frühjahr hieß es, die Pflegeberufe verdienen mehr Wertschätzung und Anerkennung – jetzt lässt der Bund die Unterstützung der Finanzierung für das 3. Ausbildungsjahr für Umschüler in der Alten- und Krankenpflege auslaufen. Und wie die Bundesregierung die Situation der Pflege sonst noch so beurteilt, lässt sich aus den Antworten der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion ablesen. Und die sind hier zu finden. (Zi)
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Hermann Gröhe: „Bessere Versorgung und schnellere Genehmigungsverfahren“ – Kabinett beschließt Gesetzentwurf „Blut- und Gewebezubereitungen “
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die Versorgung mit Blut- und Gewebezubereitungen und Arzneimitteln für neuartige Therapien. Die bestehenden Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen angepasst. Zugleich vereinfachen wir die Genehmigungsverfahren, damit diese besonderen Arzneimittel den Patientinnen und Patienten schneller zugutekommen. Mit der gesetzlichen Verankerung des Deutschen Hämophilieregisters sorgen wir dafür, dass Menschen mit Blutgerinnungsstörungen noch besser und sicherer versorgt werden.“ Der Gesetzesentwurf enthält fachlich und rechtlich notwendige Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika. Die Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und entsprechend den beim Vollzug der Vorschriften gesammelten Erfahrungen der Länder und des Paul-Ehrlich-Instituts angepasst. So wird zum Beispiel die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Gewebezubereitungen und Stammzellzubereitungen aus dem EU-Ausland im Falle von Versorgungsengpässen erleichtert. Weiterhin werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht. Genehmigungen, für die bislang unterschiedliche Behörden zuständig waren, können jetzt allein vom Paul-Ehrlich-Institut erteilt werden. Zudem wird klargestellt, welche nachträglichen Änderungen an zugelassenen oder genehmigten Produkten nur mit Zustimmung des Paul-Ehrlich-Instituts durchgeführt werden dürfen, damit die Sicherheit der Arzneimittel erhalten bleibt. Gesetzliche Regelungen zur Marktüberwachung werden gestrafft und an einer Stelle zusammengefasst. Die Änderungen sorgen für mehr Transparenz und verbessern die hohen Sicherheitsstandards für Blut- und Gewebezubereitungen sowie Arzneimittel für neuartige Therapien noch weiter. Zudem wird das beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Deutsche Hämophilieregister auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und gesetzliche Meldepflichten für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eingeführt. Mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten werden pseudonymisierte Diagnose- und Behandlungsdaten unter Wahrung des bestehenden hohen Datenschutzniveaus an das Register übermittelt. Das Deutsche Hämophilieregister führt diese Daten zusammen, wertet sie aus und stellt sie in anonymisierter Form zu Zwecken der Grundlagen- und Versorgungsforschung zur Verfügung. Das klinische Register sorgt so für mehr Transparenz, schafft eine gute Datengrundlage für Forschungszwecke und verbessert so die Entscheidungsgrundlage für die optimale Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz wird voraussichtlich im August 2017 in Kraft treten. Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
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Spitzenplatz für Deutschland: Besserer Zugang zu Haus- und Fachärzten bei moderaten Kosten
Der Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung ist in Deutschland deutlich weniger reglementiert als in anderen Gesundheitssystemen. Dies zeigt ein Ländervergleich des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) von Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden. Während die Versicherten der Privaten und der Gesetzlichen Krankenversicherung hierzulande von einer vergleichsweise hohen Arztdichte, einer freien Arztwahl und der Möglichkeit des direkten Zugangs zum Facharzt profitieren, ist in unseren Nachbarländern der Zugang der Patienten zu ärztlichen Leistungen eingeschränkt. Niederländer müssen im Krankheitsfall zuerst ihren Hausarzt aufsuchen, der als „Gatekeeper“ über den Zugang zur fachärztlichen Versorgung entscheidet. Fachärzte gibt es in den Niederlanden nur an den Krankenhäusern. In den Arztpraxen erfolgt die erste Beratung und Behandlung oftmals durch nicht-ärztliche Praxisassistenten und nicht durch den Arzt selbst. Schweizer Patienten müssen einen relativ hohen Anteil aus eigener Tasche finanzieren. Diese obligatorischen Selbstbehalte können eine Zugangshürde darstellen. Beim raschen Zugang zur hausärztlichen Versorgung belegt Deutschland den Spitzenplatz vor den Niederlanden und der Schweiz. Die Ausgaben für ambulante ärztliche Leistungen liegen trotz des sehr guten Zugangs zur Gesundheitsversorgung in Deutschland mit durchschnittlich 569 Euro pro Kopf (Kaufkraftstandard) unter dem Schweizer Wert. In den Niederlanden sind die ambulanten Ausgaben zwar etwas niedriger, allerdings wird hier die fachärztliche Versorgung dem stationären Bereich zugerechnet. Die gesamten niederländischen Gesundheitsausgaben sind dagegen höher. Die im Ländervergleich moderaten Kosten in Deutschland sind umso bemerkenswerter, als der Altersschnitt der deutschen Bevölkerung vier Jahre über dem der Schweizer und der Niederländer liegt und deshalb der Bedarf an Gesundheitsleistungen entsprechend höher ist. Das WIP-Diskussionspapier „Die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden. Pressemitteilung des WIP – Wissenschaftliches Institut der OKV
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Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss zum Paragrafen 219a StGB: „Information ja, Gesetzesänderung nein!“
Anlässlich der Debatte um eine mögliche Änderung des Paragrafen 219a StGB äußert sich Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein ärztlicher Eingriff wie jeder andere. Wenn Frauen sich damit auseinandersetzen, befinden sie sich in einer schwierigen Lage und dürfen nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen alle notwendigen Informationen, um in dieser Ausnahmesituation eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dafür müssen wir aber nicht den Paragrafen 219a StGB abschaffen. Das Werbeverbot ist Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt hat. Diese Entscheidung wurde wohlüberlegt getroffen. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs ist deshalb der falsche Weg. Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Frauen müssen in dieser schwierigen Situation alle Informationen erhalten, die sie brauchen und auch wissen, an wen sie sich wenden können. Darüber werden wir innerhalb der Bundesregierung sprechen.“ Pressemitteilung BMG
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