Medikamente, Alkohol und Fahrtüchtigkeit

Ein Kunde kam vor ein paar Tagen in die Apotheke und erzählt diese Geschichte:
Er hatte einen Auto-Unfall vor 4 Monaten … und zwar hat er morgens eine Tablette, die er von uns bekommen hat geschluckt – Name unbekannt, es sei aber eine grüne Packung gewesen- dann habe er nach 6 Stunden 2 Bier getrunken und bei der anschliessenden Rückfahrt mit dem Auto einen Unfall mit Totalschaden gemacht.
Von uns will er jetzt wissen, wann er das Medikament bezogen hat.
Was er uns hinhält ist eine leere Packung Codein Knoll Tabletten.

Ja. Hmmm.
Klar kann ich ihm einen Auszug machen – nur denke ich, wenn ich seine bisher bezogenen Medikamente anschaue, dass das Problem weniger bei den Codein Knoll (Hustentabletten), als bei den Sirdalud Kapseln (Muskelrelaxans mit Tizanidin) liegt. Die machen erstens mehr müde und zweitens steht da ausdrücklich in der Packungsbeilage drin, dass in Kombination mit Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Ausserdem: das wäre im Gegensatz zu den Codein eine (leicht) grüne Packung.

Aber: Stimmt seine Geschichte auch? Denn die Medikamente – sowohl das Codein als auch die Sirdalud wurden einige Monate vor dem Unfall bezogen! Gut, vielleicht hatte er nach der Behandlung ein paar übrig und als er wieder Husten oder Muskelschmerzen bekommen hat gedacht, er nimmt einfach von den Tabletten, die er zuhause hat.

Noch ein Problem: das Codein würde in einem Drogen-Test als Opiat angeben – vielleicht versucht er auch nur da etwas zu erklären. Die Menge spielt da keine Rolle, im Gegensatz zum Alkohol existieren keine Grenzwerte.

Die Versicherung kann übrigens bei einem Unfall wegen Grobfahrlässigkeit – also auch bei Drogen und Alkohol am Steuer -die Leistungen kürzen, so zahlt also Beispielsweise die Vollkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug nur teilweise oder gar nicht. … Und die Haftpflichtversicherung fordert in so einem Fall einen Teil der Kosten zurück.

Eine sehr gute Seite zum Thema Alkohol und Drogen / Medikamente am Steuer findet sich hier: http://www.fachstelle-asn.ch/de/fiaz.php

auf der Seite steht auch:

Da es bei Medikamenten eben keine Grenzwerte gibt und geben kann, gilt die Eigenverantwortlichkeit. Die Apotheker und Ärzte wissen um verkehrssichere Alternativpräparate, sie müssen aber spezifisch danach befragt werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch rezeptfreie Medikamente die Fahrfähigkeit negativ beeinflussen können. Deswegen sollte die Packungsbeilage sorgfältig gelesen und die vorgeschriebene Einnahmedosis nicht überschritten werden.

Nun, wir sagen es den Patienten im Normalfall, wenn wir etwas abgeben, was die Fahrtüchtigkeit sehr beeinträchtigt. Aber … trotzdem … :-(

Problematische Medikamente sind übrigens:
Schmerzmittel, Hustenmittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Antiallergika, Psychopharmaka, Muskelrelaxantien, ausserdem Mittel gegen Bluthochdruck (v.a. bei der Einstellung), Diabetes (wegen Unterzuckerungsgefahr), Augentropfen (wenn sie die Sehstärke herabsetzen) …

Andererseits ist es oft ebenso problematisch die Medikamente nicht zu nehmen.

Darum: bitte vor dem Autofahren schauen, ob bei den Medikamenten etwas steht und auf jeden Fall auf die Kombination mit Alkohol verzichten!

Tagged: Alkohol, Apotheke, Auto, Kunde, Medikamente

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