Bei unkomplizierten Eingriffen kann auch telefonische Aufklärung über die bestehenden Risiken ausreichen
In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof i…