Wie gestern bekannt wurde, ist durch eine Unterlassungsverfügung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein die Abrechnung der laufenden HzV-Verträge bis auf Weiteres nicht mehr möglich.
Das Deutsche Ärzteblatt meldet dazu:
Die Datenschützer hatten dem Hausärzteverband untersagt, Patientendaten zu nutzen oder weiterzugeben, die im Rahmen des Vertrages zwischen dem Verband und der AOK anfallen und mit einem Strafgeld von 30.000 Euro gedroht. Laut dem ULD sind die Hausärzte nicht berechtigt, Abrechnungsdaten auf dem im Vertrag vorgesehenen elektronischen Weg zu übermitteln.
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Auch die Tageszeitungen des Landes lieferten eine Berichterstattung zur neuen Situation:
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Der Häusärzteverband Schleswig-Holstein gab an, notfalls gerichtlich gegen die Unterlassungsverfügung vorgehen zu wollen.
ÄGN-Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann übermittelt allen betroffenen hausärztlichen Teilnehmern der laufenden oder vorgesehenen Verträge folgende Botschaft: