Meine liebe Freundin Kirstin Walther aka SaftTante schreibt wieder mal Web 2.0 Geschichte. Fast schon 3.0. Und das 1 A. Mit der innovativsten “All-in-One” Webpräsenz aller bisheriger Walther’s Seiten. Ein Geniestreich. Umgesetzt hat sie ihre Vision mit den Jungs von Mindbox. In mühevoller Tüftelei wider alle Tücken der Technik. Grandios. Wenn mensch sich durch die […]
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Überwältigende Mehrheit der Bundesbürger will zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte
Eine große Mehrheit der Deutschen wünscht sich zusätzliche Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte, so etwa die Speicherung von Gesundheitsinformationen zu Medikamentenunverträglichkeiten und chronischen Erkrankungen. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. 92 Prozent wollen, dass die Blutgruppe auf der Karte dokumentiert ist. 88 Prozent wünschen sich, dass Informationen zu Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten darauf festgehalten werden. 84 Prozent möchten, dass die Karte Angaben zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten enthält. „Die Bevölkerung hat die Chancen der elektronischen Gesundheitskarte erkannt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Zum Beispiel was unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten angeht, könne die Karte viel bewirken. „Rund 20.000 Menschen verlieren jedes Jahr ihr Leben, weil vorhandene Hinweise auf Medikamentenunverträglichkeit dem behandelnden Arzt nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Speicherung entsprechender Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte macht das Leben für Patienten und Ärzte nicht nur leichter, sie wird Leben retten.“ 76 Prozent sind der Meinung, dass Informationen über eventuelle Implantate oder Prothesen auf der Karte enthalten sein sollte. Diese können beispielsweise für MRT-Untersuchungen wichtig sein. 67 Prozent plädieren für Hinweise zu chronischen Erkrankungen. Nur 5 Prozent sagen, es sollten gar keine Daten zum Gesundheitszustand des Patienten auf der Karte gespeichert werden. Die elektronische Gesundheitskarte ist seit dem 1. Januar 2015 für gesetzlich Krankenversicherte Pflicht, enthält aber bisher nur grundsätzliche Angaben zum Patienten wie Name, Alter und Anschrift, die auch auf der Vorgängerkarte vermerkt waren. Notfalldaten, elektronische Rezepte, eine eventuelle Organspende-Erklärung oder die elektronische Patientenakte sollen erst später hinzukommen. Rohleder: „Wichtig ist, dass alle beteiligten Akteure sich an den zeitlichen Fahrplan halten, damit die elektronische Gesundheitskarte mit all ihren Funktionen dem Patienten möglichst schnell zur Verfügung steht.“ Hinweis zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 1.249 Personen ab 14 Jahren befragt. Die Fragestellung lautete: „Auf der elektronischen Gesundheitskarte können Daten gespeichert werden, damit Patienten im Notfall schnell behandelt werden können. Welche Daten sollte die Gesundheitskarte Ihrer Meinung nach enthalten?“ Presseinformation des BITKOM e.V.
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DKG zu den Aussagen des GKV-Spitzenverbandes: Kassen liegen falsch
Zu den Behauptungen des GKV-Spitzenverbandes erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Aussage des GKV-Spitzenverbandes, die Krankenhäuser würden im kommenden Jahr 700 Millionen Euro mehr bekommen als die Kostensteigerungen ausmachen, ist falsch. Die Kosten im nächsten Jahr sind von seit Jahren anhaltenden Personalkostensteigerungen geprägt, deren Dynamik weder von der Grundlohnrate noch von dem Orientierungswert – beides vergangenheitsbezogene Werte – erfasst wird. Der GKV-Spitzenverband will offensichtlich den Krankenhäusern für das nächste Jahr eine Preiszuwachsbegrenzung von 1,54 Prozent zumuten und damit weiter an der Rationalisierungsschraube zu Lasten des Personals drehen. Mit dieser Größenordnung können keinesfalls die Tarifabschlüsse und die Personalkostensteigerung der Krankenhäuser im nächsten Jahr aufgefangen werden. Falsch ist zudem, aus der Differenz zwischen der Grundlohnrate und dem Orientierungswert einen ?Überzahlungsbetrag? abzuleiten. Der Orientierungswert befindet sich nach wie vor in einer methodischen Findungsphase. Das machen die gesetzlichen Nachkorrekturen im Rahmen der Krankenhausreform, die noch längst nicht vom statistischen Bundesamt umgesetzt sind, deutlich. Willkürlich gegriffen ist auch die Behauptung, die Krankenhausleistungen würden wieder zu Rekordausgaben bei den Krankenkassen führen. Fakt ist, im laufenden Jahr steigen die Krankenhausausgaben mit 2,4 Prozent unterdurchschnittlich. Fakt ist zudem, dass alle Schätzungen der Kassen für die Krankenhausausgaben immer bewusst zu hoch angesetzt werden. Tatsache ist dagegen, dass die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen überdurchschnittlich steigen, um die Pensionslasten der Kassenmitarbeiter zu bedienen. Unredlich ist vor diesem Hintergrund, den Mitarbeiten der Krankenhäuser nicht einmal die jährliche Gehaltsanpassung zugestehen zu wollen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Ausbildung in der Altenpflege – qualifizierte Unterstützung für ambulante und stationäre Einrichtungen
(NORDWEST) Das Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung ist ein vom BMfSJ gefördertes Projekt. Die Mitarbeiter des Servicenetzwerkes unterstützen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen darin, die betriebliche Altenpflegeausbildung zu implementieren und die Qualität der betrieblichen Ausbildung zu verbessern. Es handelt sich um einen kostenlosen Service für Einrichtungen. Ab sofort stellen die Mitarbeiter des Servicenetzwerkes Pflegeeinrichtungen das von der Universität Bremen […]