ich habe der mutter klar gesagt, dass ich hier die grenzen der freundschaftlichkeit überschritten sehe. die ärztekammern schauen immer mehr kritisch auf so genannte gefälligkeitsbescheinigungen, die die ärzte ausfüllen, um andere dinge zu verschleiern. ganz klar: das alles läuft auf betrug heraus.
aber mir sind auch die zwänge bewußt, unter der die mutter steht. kein babysitter, zwangstermin beim arbeitsamt usw. aber: der aa-termin war ihr bereits wochen vorher bekannt. und zahnen ist nun wirklich kein krankheitsgrund. das kind war übrigens bei der vorstellung top und fit und fröhlich und nett – keine anzeichen von leiden.
als empathischer kinderarzt sollte man aber den spagat zwischen hilfe für die eltern und mißbrauch von bescheinigungen auf irgendeine art hinkriegen. wir haben uns also beide darüber geeinigt, dass die anfrage des arbeitsamtes unter aller kanone ist (so diese so stattgefunden hat, wie die mutter es sagt, aber primär muss ich ihr mal glauben) – und dass weder eine solche bescheinigung noch die davor stattzufindende untersuchung auf kosten der krankenkasse zu bringen sei. also gabs eine „bescheinigung über den praxisbesuch“ (siehe sunny weiter oben) und die bitte, sich beim nächsten anliegen in dieser sache, eine andere lösung zu finden (z.b. kind mitzunehmen).
nebenbei für alle diskutanten: wie schon erwähnt, das kind war völlig unbeeinträchtigt. das arbeitsamt näher als die kinderarztpraxis. und der termin schon ewig bekannt.