(HANNOVER) Es muss weiter gespart werden: in Niedersachsen sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr mit vier Millionen EUR weniger zurecht kommen. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe sich das Kabinett in einer Haushaltsklausur auf einen strammen Sparkurs geeinigt und die Bettenpauschale für gut 41.000 Krankenhausbetten in Niedersachsen gekürzt. Von der Streichliste betroffen sind zudem auch die Bildung und die Behindertenhilfe. Das Land will in den kommenden fünf Jahren zudem 1.900 Stellen aus den eigenen Reihen streichen. (Zi)
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Beratungen in Luxemburg über Medizinprodukte-Verordnung
„Patientensicherheit bei Medizinprodukten muss über Industrieinteresse stehen“, betont Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heute im Gesundheitsministerrat verabschiedeten grundsätzlichen Einigung auf die EU-Medizinprodukte-Verordnung. Mit Blick auf die nun anstehenden Gespräche zwischen EU-Parlament und -Rat forderte der vdek-Verbandsvorsitzende das Bundesgesundheitsministerium erneut auf, sich endlich stärker für mehr Patientensicherheit einzusetzen, anstatt sich schützend vor die deutsche Medizinprodukteindustrie zu stellen und nur einen schnelleren Zugang zu neuen Medizinprodukten zu fordern. „Hochrisikoprodukte müssen ein vergleichbares Zulassungsverfahren wie Arzneimittel durchlaufen. Nur so können wir Patienten vor schadhaften und gefährlichen Produkten schützen“, erklärt Zahn. Brustimplantate, Herzkatheter oder künstliche Knie- oder Hüftgelenke sollten daher künftig nach einheitlichen Kriterien und von nur einer europäischen Zulassungsbehörde, nämlich der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), geprüft und zugelassen werden. Zu einem sicheren Zulassungsverfahren gehöre zudem der Nachweis des Nutzen-Risiko-Verhältnisses anhand klinischer Studien, mehr Transparenz durch Einrichtung einer zentralen Datenbank, die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung und eine Stärkung der Rechte der Patienten. Das jetzige Zulassungsverfahren durch private, sogenannte „Benannte Stellen“ (beispielsweise TÜV Rheinland) im Rahmen einer CE-Zertifizierung reiche bei Weitem nicht aus, Kernprobleme bei der Zulassung von Hochrisikomedizinprodukten zu beseitigen. Dies zeigte auch der 2012 durchgeführte Test zweier britischer Zeitungen, die als vermeintlicher Hersteller von Hüftgelenken Zulassungen von diversen „Benannten Stellen“ erhielten, obwohl ihre Prothesen nach den eingereichten Unterlagen giftige Stoffe enthielten. „Ein paar mehr Rechte und Kontrollpflichten für die ‚Benannten Stellen‘ wie sie jetzt der Rat vorschlägt, sorgen nicht für mehr Patientensicherheit. Die Bundesregierung sollte daher ihre bisherige Haltung überdenken und sich für ein sicheres und effektiveres Zulassungsverfahren, angesiedelt bei der EMA, einsetzen“, ergänzt Zahn. Pressemitteilung des vdek
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Pflegenoten optimieren – nicht abschaffen!
Pflegenoten optimieren – nicht abschaffen! – GKV-Spitzenverband “Die schwache Aussagekraft der Pflegenoten ist keine neue Erkenntnis. Aber nicht die Noten an sich sind das Problem, sondern die gesetzliche Vorgabe, dass Pflegeanbieter, also jene, die geprüft werden, über die Bewertungssystematik und Veröffentlichung der Prüfergebnisse mit entscheiden. Das ist so, als wenn Schüler in der Schule über ihre Benotung mit entscheiden dürfen. Notwendig ist eine Gesetzesänderung. Der GKV-Spitzenverband fordert seit Längerem die Entscheidungskompetenz über die Pflegenoten-Systematik. Nicht die Abschaffung der Noten ist notwendig, sie müssen jedoch schnellstmöglich scharf geschaltet werden“, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Marini weiter: „Wer die Noten abschaffen, aber an den Berichten der Prüfer festhalten will, sollte auch erklären, wie diese Fachberichte dann laienverständlich aufbereitet werden sollen, damit sie eine Orientierungshilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sein können.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes
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Internationaler Fortbildungskongress pharmacon: Patienten besser vor Medikationsfehlern schützen
Durch die Nebenwirkungen von Arzneimitteln sterben jährlich mehr Bundesbürger als im Straßenverkehr. „Der Straßenverkehr ist in den letzten Jahrzehnten immer sicherer geworden, z.B. durch die Gurtpflicht und die serienmäßige Einführung von Airbags. Vergleichbare Sicherheitsstufen müssen wir bei der Arzneimitteltherapie einführen“, sagte Prof. Dr. Ulrich Jaehde beim pharmacon, dem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker lehrt Klinische Pharmazie an der Universität Bonn. Nach verschiedenen Schätzungen sterben pro Jahr 16.000 bis 58.000 Bundesbürger unmittelbar oder mittelbar an Arzneimittelnebenwirkungen. Im Vergleich dazu sind jährlich etwa 4.000 Unfalltote zu beklagen. Das Missmanagement der Polymedikation hat nicht nur gesundheitliche Folgen. Es verursacht pro Jahr in Deutschland Kosten in Höhe von schätzungsweise 1 Milliarde Euro. Das Ziel der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist es, in den nächsten Jahren die Anwendung von Medikamenten deutlich sicherer zu machen. Etwa 5 Prozent aller Krankenhauseinweisungen sind die Folge unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Bei Älteren liegt diese Rate wegen des gleichzeitigen Auftretens mehrerer Erkrankungen und der daraus resultierenden Polymedikation sogar bei etwa 10 Prozent. Jaehde: „Etwa die Hälfte aller arzneimittelbedingten Krankenhauseinweisungen wäre vermeidbar, da sie die Folge eines Medikationsfehlers sind. Hier müssen Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte und Patienten besser zusammenarbeiten.“ Ein Medikationsfehler liegt z.B. vor, wenn ein Diabetiker versehentlich ein blutzuckersenkendes Medikament einnimmt, ohne wie vorgesehen kurz danach etwas zu essen. In der Folge kann eine Unterzuckerung auftreten und der Diabetiker wird ohnmächtig. Auch Wechselwirkungen zwischen Medikamenten sind häufige Medikationsfehler. Apotheker können viel dazu beitragen, die AMTS und damit die Patientensicherheit zu verbessern, zum Beispiel im Rahmen eines so genannten „Medikationsmanagements“. Laut Jaehde gibt es drei wesentliche Ansätze zur Verbesserung der AMTS: Erstens ist ein Medikationsplan unverzichtbar, der alle aktuell eingenommenen Arzneimittel vollständig auflistet. Zweitens muss die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Apothekern und Pflegekräften besser koordiniert werden. Der dritte und ebenfalls unerlässliche Schritt ist die Information der Patienten und deren aktive Einbindung. Pressemitteilung des ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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