Cannabis auf Rezept

Diese Woche hat die Regierung das Betäubungsmittelgesetz gelockert und Ärzten das Verschreiben cannabishaltiger Medikamente erlaubt. Endlich!
Cannabis wird zur Behandlung der Symptome von Multipler-Sklerose oder den Nebenwirkungen von Chemotherapie eingesetzt und wirkt unter anderem schmerzlindernd. Bisher durften in Deutschland mit Ausnahmeregelungen insgesamt nur 40 Patienten cannabishaltige Medikamente beziehen! Das soll sich nun ändern.

Und was spricht auch groß dagegen? Staaten wie Kanada und Finnland machen es vor: Dort sind solche Arzneimittel längst zugelassen.

Es geht ja nicht um den klassischen Konsum, wie das Rauchen zu Spaßzwecken, und auch nicht um die Wirkung von ganzen Pflanzenteilen, ein Wechselspiel von Inhaltsstoffen, das je nach Pflanze unterschiedlich ausfallen kann.
Für die schmerzlindernden Medikamente werden lediglich bestimmte Pflanzenextrakte – sogenannte Cannabinoide – isoliert, namentlich Tetrahydrocannabinol (THC) oder Cannabidiol (CBD). Aus ihnen wird die verschreibungspflichtige Pille erstellt.

Die größte Schadenswirkung von Cannabis wird beim Rauchen der Pflanzenteile von Marihuana erreicht. Dieses ist zehnmal so krebserregend wie eine Zigarette! Der Anbau, der Konsum und der Verkauf von Marihuana sind in Deutschland – aber nicht aus diesem Grund – strafbar.

Doch auch nach der Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes muss der Normalkonsument mehr auf sich nehmen als eine Fahrt nach Holland, um an Cannabis zu kommen. Nicht alle Ärzte dürfen die Medikamente verschreiben, und gewiss wird keiner seine Approbation auf’s Spiel setzen, um einem Patienten eine Freude zu machen.

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Viele Grüße, Katharina (Praktikantin in der Via medici Redaktion)

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