Die Sängerin, das Virus und die Hexenjagd

Bewährungsstrafe also.
Ein verhältnismäßig unspektakuläres Ende jener Aktion, die zu Ostern letzten Jahres begonnen hatte.
Und doch ist und bleibt die Sache zwiespältig, wie nicht nur der „Spiegel“ schreibt. Immerhin: Die Dame ist verurteilt worden, wenn auch „nur“ auf Bewährung ist. Halten wir also fest:

  • Es ist und bleibt strafbar, einen Menschen vorsätzlich mit HIV oder einer anderen schweren Krankheit zu infizieren. Und das ist richtig so. Aber:
  • den Vorsatz nachzuweisen dürfte in den meisten Fällen sehr schwierig sein und:
  • prinzipiell geht das nur, wenn der Täter nachweislich seine Infektion bekannt ist.

Was das heißt?

70.000 Menschen sind laut Deutscher Aids-Hilfe in Deutschland mit dem HI-Virus infiziert, ein Drittel der Betroffenen, so Schätzungen, zieht es jedoch vor, sich nicht testen zu lassen. Denn nur wer Gewissheit hat, steht in der Verantwortung, sich selbst mit der Krankheit auseinanderzusetzen – und eben gegebenenfalls auch andere einzuweihen.
Das Spektakel um den Fall Benaissa suggeriert nun, dass es unter Umständen besser ist, wenn niemand um eine HIV-Infektion weiß: der Betroffene nicht, seine Sexualpartner nicht und die Staatsanwaltschaft schon gar nicht. (Quelle: Spiegel Online)

Bedenklich, bedenklich. Ich gehe mal davon aus, dass Aids-Tests in den nächsten Wochen und Monaten nicht gerade populär sein werden. Zumindest was nicht-anonyme Tests angeht. Und da helfen auch alle
Appelle an die Verantwortung des Einzelnen nur wenig.

Hat das Ganze irgendwas mit unserem ärztlichen Arbeitsalltag zu tun?
O ja, und zwar viel mehr als man denkt….

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