(DÜSSELDORF) Dejavue – vor exakt zwei Jahren (!) hat der DBfK Nordwest im Interview mit der Rheinischen Post zur bedrohlichen Personalsituation in einer Uni-Klinik bereits darauf hingewiesen, dass die Probleme der Kliniken auch darauf zurückzuführen sind, dass Ausbildungsplätze in der Pflege abgebaut wurden und nun der Nachwuchs fehlt. Dass sich an dieser Situation seitdem nicht viel geändert hat, lässt sich nun aus der Bemerkung der neuen Gesundheitsministerin in NRW, Barbara Steffens (Grüne), ablesen: Der Pflegenotstand ist hausgemacht. (Zi)
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Fortschritte bei der ersten medizinischen Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte – Notfalldaten
Für eine schnelle und zielgerichtete Versorgung können Versicherte ab Anfang 2018 Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien etc. können so dem behandelnden Arzt in einem Notfall schneller zur Verfügung gestellt werden. Das sieht das E-Health-Gesetz vor. Heute haben sich Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe und die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens im Rahmen der Branchenmesse medica in Düsseldorf erläutern lassen, welche Schritte mit der Anlage eines solchen Datensatzes verbunden sind. Grundlage dafür ist das Pilotprojekt Notfalldatenmanagement (NFDM-) Sprint, in dem seit Juni diesen Jahres und noch bis Mitte November Ärzte aus der Region Münster und Umgebung mit ihrer Praxissoftware für bis zu 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. Der Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ab 2018. Die Datensätze werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert, sondern ausgedruckt. Entwicklung und Einführung des Notfalldatenmanagements liegen in den Händen der Bundesärztekammer als beauftragtem Gesellschafter und der gematik. „Wir haben in der Vorbereitung des Notfalldatenmanagements besonderen Wert darauf gelegt, dass sich die Anlage der Datensätze in den Behandlungsalltag gut integriert und für Ärzte und Patienten praktikabel ist“, erläuterte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, beim Rundgang der Minister auf der medica. „Deshalb entwickeln wir diese Anwendung im engen Austausch mit ärztlichen Kollegen.“ Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik ergänzt: „Das Notfalldatenmanagement wird die erste Anwendung mit medizinischem Nutzen sein. Wir sind daher, besonders auf die Ergebnisse des Pilotprojekts NFDM-Sprint gespannt. Diese werden wir Anfang 2017 vorlegen können.“ Das hohe Interesse am Notfalldatenmanagement spiegelt sich auch in weiteren medica-Veranstaltungen. So bietet das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin auf seinem Stand am Dienstag, den 15.11.16 eine Diskussionsrunde zu dem Thema sowie einen Messerundgang. Vor weiteren Erprobungen und der bundesweiten Einführung konzentriert sich das Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem auf zwei Punkte: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von Notfalldaten durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und gibt es ggf. Verbesserungspotenziale. Beteiligte sind neben der Bundesärztekammer und der gematik der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, sowie das Universitätsklinikum Münster und der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die das Projekt wissenschaftlich begleiten. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufsausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
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Nur jedes vierte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei
Nur noch knapp jedes vierte Rabattarzneimittel (23,7 Prozent) ist zur Jahresmitte teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln im Jahr 2007 ist die Befreiungsquote kontinuierlich gesunken – von 60 Prozent (2008) über 42 Prozent (2012) auf 23 Prozent (2016). Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, derweil zu: Im Jahr 2007 waren es noch 1,6 Mrd. Euro, 2012 schon 1,9 Mrd. Euro, inzwischen sind es mehr als 2,1 Mrd. Euro (2016). „Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert, und es gibt zusätzlichen Erklärungsbedarf. Aber die Krankenkassen sparen dadurch jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. „Es ist unverständlich, warum die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an diesen Ersparnissen beteiligen.“ Groeneveld weiter: „Jede Krankenkasse hat bei jedem Rabattvertrag die Chance, ihre Versicherten zu entlasten, indem sie ihnen die Zuzahlung erlässt, zumal die Kostenvorteile aus den Rabattverträgen weiter ansteigen.“ Zum Hintergrund: Ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Pharmahersteller führt dazu, dass die Versicherten der Krankenkasse auf Rezept nur die Medikamente ihres Vertragspartners erhalten, während der Pharmahersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewährt. Die Krankenkassen können jeweils entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. Im Jahr 2016 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge rund 3,9 Mrd. Euro eingespart. Im ersten Quartal 2017 beliefen sich die Ersparnisse schon auf 950 Mio. Euro. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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UPD: Einfacher Zugang ist wichtig
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Vergabe der Fördermittel für eine Unabhängige Patientenberatung erklärt Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes: „Die Unabhängige Patientenberatung ist gerade vor dem Hintergrund eines immer komplexer werdenden Gesundheitssystems ein sinnvolles und hilfreiches Instrument der Patienteninformation. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist ein einfacher Zugang zu ihrem Beratungsangebot wichtig – und der sollte leichter und schneller sein als dies bisher der Fall war. Unser Ziel bei der zurzeit laufenden Ausschreibung einer Unabhängigen Patientenberatung ist ganz klar: Wir wollen für das zur Verfügung stehende Geld so vielen Ratsuchenden wie möglich eine unabhängige, qualifizierte Beratung bieten. Mit dieser Zielsetzung haben wir gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Beirat und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung die europaweite Ausschreibung gestaltet und die dafür notwendigen Kriterien festgelegt – zu denen im Übrigen die Unabhängigkeit der Beratung als unabdingbar zählt. Das gewählte Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb eröffnet allen Bietern die gleichen Chancen, ihre Konzepte und Lösungen darzustellen. Mit jedem Ende der gesetzlichen Förderphase muss die Neuvergabe tatsächlich offen erfolgen – eine Ewigkeitsgarantie widerspräche einem Qualitätswettbewerb naturgemäß. Was allerdings für uns feststeht: Einen Abbau regionaler Beratung wird es sicherlich nicht geben.“ Hintergrundinfo: Im laufenden Vergabeverfahren für eine Unabhängige Patientenberatung sind bisher weder Absagen verschickt, noch der Zuschlag erteilt worden. Nachdem gestern der wissenschaftliche Beirat der UPD getagt hat, werden nun in den nächsten zehn Tagen die Anregungen dieses Gremiums ausgewertet und dann im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten die Entscheidung getroffen. Auf Grundlage dieser Entscheidung werden zunächst die Absagen an die nicht berücksichtigten Bieter versendet. Nach gesetzlicher Vorgabe läuft dann eine zehntägige Stillhaltefrist, in der die Bieter behauptete Vergabeverstöße vor der Vergabekammer geltend machen und diese prüfen lassen können. Auch in dieser letzten Phase gilt daher der Vertraulichkeitsgrundsatz. Der Zuschlag darf erst nach Ablauf der Stillhaltefrist erteilt werden. Wenn dieser erfolgt ist, wird der GKV-Spitzenverband darüber informieren. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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