(HANNOVER) Die niedersächsische Gesundheitsministerin Özkan hat sich nun auch der Pflege zugewandt. Nach dem Pflegepaket, das bereits 2008 angekündigt wurde, soll nun ein Ideenwettbewerb herausragende Beispiele guter Pflege prämieren. Diese sollen anderen als Vorbild dienen. Die Gewinner erhalten eine Förderung in Höhe von 50.000 EUR und einen schicken Titel. Die Bewertung, ob es sich bei dem eingereichten Beitrag um ein Beispiel guter Pflege handelt, wird dem Landespflegeausschuss in die Hand gelegt. Der setzt sich in seiner aktuellen Form aus Vertretern der Arbeitgeber- und Wohlfahrtsverbänden, der Kostenträger, der Politik und Gewerkschaften und der Ärztekammer (!) zusammen. (Zi)
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SIQ! und AOK: Gemeinsamer Einsatz für bessere Behandlungsqualität im Krankenhaus
Das Thema „Qualität im Krankenhaus“ steht im Mittelpunkt einer gemeinsamen Tagung der Stiftung Initiative Qualitätskliniken (SIQ!) und des AOK-Bundesverbandes, die am 18. und 19. Mai in Berlin stattfindet. „Es kommt nicht alle Tage vor, dass Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsame Sache machen“, betont Dr. Jens Schick, Geschäftsführer der SIQ!. „Aber beim Thema Qualität ziehen wir im Sinne der Patienten an einem Strang. Gemeinsam verfolgen wir das Anliegen, die Qualität der Versorgung im Krankenhaus für die Patienten zu verbessern und transparenter zu machen.“ Rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kliniken und Krankenkassen, aber auch Vertreter von Politik, Wissenschaft, Fachgesellschaften und Patientenorganisationen diskutieren auf dem SIQ! Kongress unter anderem über Verfahren zur Messung der Behandlungsqualität und zur Verbesserung der Patientensicherheit in Kliniken, über Qualitätsmanagement und qualitätsorientierte Vergütung. Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Frage, wie die Qualitätsagenda des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) bisher in die Praxis umgesetzt wurde. Der qualitätsbasierte Umbau der Krankenhauslandschaft als erklärtes Ziel des KHSG sei aus Sicht der AOK „noch nicht richtig in Fahrt gekommen“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zur Eröffnung des Kongresses. Zwar sei die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren inzwischen in Kraft getreten. „Das große Manko ist aus unserer Sicht aber die mangelnde Verbindlichkeit. Mehrere Länder haben bereits angekündigt, dass sie die bundesweit gültigen Qualitätsvorgaben nicht umsetzen wollen. So zerfasert dieser Teil der Reform schon, bevor er überhaupt gestartet ist.“ Umso wichtiger seien die Aktivitäten der Marktakteure zur Messung und Verbesserung der Behandlungsqualität im Krankenhaus, betont Litsch. Beim Thema Qualitätsmessung sind die Kliniken der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und der Qualitätskliniken.de GmbH, die sich unter dem Dach der SIQ! zusammengeschlossen haben, ebenso aktiv wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO). So hat das WIdO ein Verfahren zur Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR) entwickelt, das eine Langzeit-Betrachtung von Behandlungsergebnissen bei Patienten ermöglicht – auch nach dem eigentlichen Krankenhaus-Aufenthalt. „Das QSR-Verfahren geht weit über die derzeitigen Möglichkeiten der gesetzlichen Qualitätssicherung hinaus und ist damit einzigartig“, so Martin Litsch. Inzwischen nutzen zahlreiche Kliniken dieses Angebot für ihr Qualitätsmanagement. Das Potenzial von Routinedaten betont auch SIQ!-Geschäftsführer Prof. Ralf Kuhlen: „Diese Daten können uns trotz aller Limitationen wichtige Erkenntnisse für eine bessere Versorgung der Patienten liefern. Sie können zum Beispiel helfen zu erkennen, ob nach bestimmten Eingriffen häufig Komplikationen bei den Patienten auftreten.“ Ein besonders erfolgreicher Ansatz sei die Verbindung von Qualitätsmessung auf Basis von Routinedaten mit der praktischen Erfahrung der behandelnden Ärzte und der Expertise unabhängiger Fachleute in sogenannten Peer-Review-Verfahren. „Durch diese Kombination lässt sich die Qualität der Behandlung nachweislich verbessern, weil aus den Daten ganz konkrete Konsequenzen für die Arbeit der Klinik gezogen werden“, berichtet Kuhlen. Die SIQ! ist die gemeinsame Dachorganisation von Qualitätskliniken.de und der Initiative Qualitätsmedizin (IQM), zwei unabhängigen Organisationen, die sich seit Jahren mit der Messung, Verbesserung und Darstellung von Qualität in deutschen Kliniken beschäftigen. Der SIQ! gehören über die beiden Mitgliedsorganisationen IQM und Qualitätskliniken.de mehr als 650 Krankenhäuser und Rehakliniken aus Deutschland und der Schweiz an. Der SIQ! Kongress wird heute mit einem Grußwort von Bundesminister Hermann Gröhe eröffnet und schließt morgen mit einer Podiumsdiskussion zum aktuellen Stand der Umsetzung des Krankenhaus-Strukturgesetzes. Nähere Informationen zum Kongress und zum Programm gibt es unter www.siq-kongress.de und unter www.aok-bv.de. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Sicherheit geht vor: Apotheker kontrollieren täglich Arzneimittel und Wirkstoffe
Kontrolle muss sein – vor allem bei so sensiblen Produkten wie Arzneimitteln. „Deutschlands Apotheker haben ein umfassendes Kontrollsystem aufgebaut, um ihren Patienten sichere und hochwertige Medikamente zu bieten“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Jede der rund 20.000 wohnortnahen Apotheken kontrolliert die Ausgangsstoffe zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln ebenso wie industriell hergestellte Fertigarzneimittel.“ Ausgangsstoffe sind Wirk- und Hilfsstoffe, die der Apotheker in der vom Arzt vorgeschriebenen Dosierung z.B. in eine Salbengrundlage einarbeitet. Jede Substanz muss vor der Verwendung vom Apothekenteam auf Identität geprüft werden. Kiefer: „Jeder kann in der Küche ein weißes Pulver durch Probieren als Salz oder Zucker identifizieren. So einfach ist es in der Apotheke nicht. Dort werden die vielen unterschiedlichen Substanzen im Labor geprüft.“ Die Arzneibücher oder der Deutsche Arzneimittel Codex (DAC) schreiben dem Apotheker vor, welche Methoden zur Identitätsprüfung geeignet sind. In den Apotheken werden für die Identitätsprüfung oft technische Geräte genutzt, zum Beispiel für die Bestimmung des Schmelzpunkts eines Salzes. Die Bundesapothekerkammer aktualisiert ihre Leitlinie zur Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe regelmäßig. Jede wohnortnahe Apotheke kontrolliert zusätzlich an jedem Werktag mindestens ein industriell hergestelltes Fertigarzneimittel. Insgesamt prüfen die wohnortnahen Apotheken damit pro Jahr mehr als 6 Millionen Stichproben auf mögliche Qualitätsmängel. Ein neues Informationsblatt fasst zusammen, wie Arzneimittel kontrolliert werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Notfallversorgung bedarf funktionierendes Patientensteuerungssystem
Zum Aufruf des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Dialog über eine besser abgestimmte Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, heute in Berlin: „Wir nehmen gerne den Ruf nach einer besseren Abstimmung und Zusammenarbeit auf. Denn gemeinsam ist in der Tat zu klären, warum trotz geöffneter Praxen und damit während der Sprechstundenzeiten gemäß einer Umfrage in den hessischen Krankenhäusern ca. ein Drittel der Patienten von niedergelassenen Ärzten in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verwiesen werden. Hier zeigt sich, dass ein funktionierendes Patientensteuerungssystem dringend erforderlich ist. Die Krankenhäuser weisen den Vorwurf zurück, dass sie undifferenziert und unbegründet nach immer mehr Geld rufen würden. Vielmehr fordern die Kliniken berechtigt aufwands- und kostengerechte Vergütungssätze für die von ihnen erbrachten ambulanten Notfallleistungen. Die seit dem 1. April geltende Abklärungspauschale von 4,74 Euro für die verwaltungsmäßige Erfassung und ärztliche Abklärung von Patienten in den Notfallambulanzen ist dies mit Sicherheit nicht. Würden die Patienten, wie es der Sicherstellungsauftrag vorsieht, von den niedergelassenen Ärzten behandelt werden, wäre die Belastung der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte deutlich höher. Es kommt der Verdacht auf, dass den Kliniken Behandlungskosten aufgebürdet werden, um die KV-Budgets zu schonen. Die 4,74 Euro verstärken diesen Fehlanreiz. Als Zeichen einer wirklich konstruktiv gemeinten Dialogbereitschaft fordern wir die KBV auf, den Bewertungsausschuss einzuberufen und den Beschluss über die 4,74 Euro umgehend zu korrigieren.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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