Ein Allgemeinmediziner fragte seine Kollegen im Ärzteexpertennetzwerk coliquio nach den Vor- und Nachteilen einer notärztlichen Praxis mit Anbindung an ein Krankenhaus im Vergleich zum herkömmlichen Notdienst in der eigenen Praxis. mehr…
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Aktualisierte Broschüre „Ratgeber zur Pflege”
Nachdem die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen ersten Pflegestärkungsgesetz spürbar verbessert worden sind, steht ab sofort der „Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege und zum neuen Pflegestärkungsgesetz wissen müssen” in einer aktualisierten Neuauflage zur kostenfreien Bestellung zur Verfügung. Der “Ratgeber zur Pflege” ist ein wertvoller Begleiter für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte. Die Broschüre bietet einen Überblick zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Sie erklärt wichtige gesetzliche Regelungen für die Pflege zu Hause und nennt Kriterien für die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung. Dabei werden zentrale Fragen beantwortet wie: Was ändert sich in der häuslichen, ambulanten und stationären Pflege? Wie wird die Finanzierung der Pflege gestärkt? Der “Ratgeber zur Pflege” kann auf der Internetseite des BMG in der Rubrik Service unter dem MenüpunktPublikationen bestellt und heruntergeladen werden. Weitere Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie unter www.pflegestaerkungsgesetz.de und www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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AOK PLUS senkt Beitragssatz
Die AOK PLUS senkt ihren Beitragssatz ab 1. Januar 2015 von derzeit 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent. Das beschlossen heute die Versicherten- und Arbeitgebervertreter des Verwaltungsrates der Kasse einstimmig während ihrer Sitzung in Waldheim. Damit ist die AOK PLUS die erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, die ihren Beitragssatz für das kommende Jahr festlegt. Kasse ist finanziell gut aufgestellt – Beitragssenkung ist keine Eintagsfliege Für den alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK PLUS, Sven Nobereit, ist das die logische Fortsetzung der jahrelangen erfolgreichen und soliden Arbeit der sächsisch-thüringischen Gesundheitskasse. „Für uns war klar, wir müssen uns nicht verstecken und diese Entscheidung lange hinauszögern. Denn wir werden auch das Jahr 2014 wieder mit einem Plus abschließen. Die AOK PLUS ist finanziell vorbildlich aufgestellt und für die nächsten Jahre gut gerüstet. Deshalb setzen wir heute ganz bewusst als Erste dieses Signal. Unsere Versicherten werden ab 2015 finanziell deutlich entlastet.“ Danach würde eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen bei der AOK PLUS demnächst pro Jahr 200 Euro und mehr sparen. „Der neue Beitragssatz wird keine Eintagsfliege sein, sondern wird auch über das Jahr 2015 hinaus Bestand haben“, sichert Sven Nobereit zu. Haushalt 2015 mit mehr Geld für Gesundheit Neben diesem finanziellen Vorteil wird die AOK PLUS im nächsten Jahr auch mehr Geld für die Gesundheit ihrer 2,7 Millionen Versicherten zur Verfügung stellen. Der Verwaltungsrat verabschiedete dazu in Waldheim den Haushalt für das neue Jahr. Es werden 9,05 Milliarden Euro für Leistungen zur Verfügung stehen. Das sind 5,6 Prozent mehr als 2014. Leistungsoffensive wird fortgeführt Erst vor wenigen Wochen bescheinigte das Deutsche Institut für Servicequalität der AOK PLUS den besten Service kombiniert mit dem besten Leistungsangebot unter den gesetzlichen Krankenkassen. „Diesen Weg setzen wir konsequent fort. Er ergänzt optimal die finanzielle Entlastung und die Mehrausgaben für Gesundheit mit Zusatznutzen und Service. Unsere zusätzlichen Leistungen über das Normale hinaus, werden wir weiterhin anbieten“, erklärt derVorstandsvorsitzende der AOK PLUS, Rainer Striebel. Dazu gehören z. B. der Zuschuss zur Zahnreinigung bei Erwachsen, Kindern und Jugendlichen, kostenfreie Arzneimittel und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere, die Kostenübernahme für Homöopathie und 360 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlung. Wichtige Arzneimittel für Kinder vom 12. bis zum 18. Lebensjahr werden weiter bezahlt und auch der erweiterte Haut-Check, eine erweiterte Diabetes-Vorsorge und Präventionsangebote für Versicherte und Unternehmen bleiben im Angebot. Service wird ausgebaut Den Service seiner Kasse bringt Rainer Striebel so auf den Punkt: „Wir bleiben vor Ort. Von unseren mehr als 140 Filialen wird keine einzige geschlossen. Aber wir sind ebenso gut telefonisch und online zu erreichen. Dadurch unterscheiden wir uns ganz bewusst von anderen Mitbewerbern. Service ist und bleibt unser Markenzeichen.“ Ziel 50 Prozent Marktanteil Sowohl Verwaltungsrat als auch Vorstand sind sich einig: Das Ziel sind rundum zufriedene Kunden. Bereits heute hat die AOK PLUS einen Marktanteil von 48 Prozent. Mittelfristig soll er über 50 Prozent betragen. Die Chancen dafür stehen gut. In diesem Jahr haben sich bereits 64.000 neue Versicherte für die AOK PLUS entschieden. Pressemitteilung der AOK Plus
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Gutachten: Einheitliches Transplantationsregister verbessert Versorgung von Patientinnen und Patienten
Eine einheitliche Datenerhebung und Datenerfassung im Transplantationswesen nutzt Patientinnen und Patienten. Das ist das Ergebnis des vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen „Fachgutachtens für ein Nationales Transplantationsregister“, welches das beauftragte BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH jetzt vorgelegt hat. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Das Gutachten zeigt, dass die Zusammenführung der transplantationsmedizinischen Daten und deren Auswertung, von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung, ein wichtiger Schritt für eine weitere Verbesserung der Versorgungsqualität in der Transplantationsmedizin ist. Wir werden jetzt Gespräche mit allen Beteiligten aufnehmen, um die Errichtung eines Registers zügig voranzutreiben. Dies kann auch dazu beitragen, das Vertrauen in die Transplantationsmedizin zu stärken.” Das künftige Transplantationsregister soll eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Wartelistenkriterien bilden und damit zu einer größtmöglichen Transparenz bei der Vergabe von Spenderorganen führen. Das Fachgutachten und weitere Informationen zum Thema Organspende und Transplantationsmedizin finden Sie unter www.bmg.bund.de/organspende Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums
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