Ein Allgemeinmediziner fragte seine Kollegen im Ärzteexpertennetzwerk coliquio nach den Vor- und Nachteilen einer notärztlichen Praxis mit Anbindung an ein Krankenhaus im Vergleich zum herkömmlichen Notdienst in der eigenen Praxis. mehr…
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Die Krankenkasse Knappschaft führt oscare® für alle Geschäftsprozesse ein
Die KNAPPSCHAFT tauscht ihr bisheriges IT-Kernsystem zur ganzheitlichen Betreuung von rund 1,7 Millionen Versicherten aus. Die Krankenkasse mit Hauptsitz in Bochum entschied sich nach einer intensiven Markterkundung dafür, auch für alle anderen Geschäftsprozesse die Branchenlösung für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der AOK Systems einzusetzen. Die Minijob-Zentrale, die zur DRV Knappschaft-Bahn-See gehört, nutzt oscare®im Bereich des Beitragseinzugs- und Meldewesens bereits seit 2008. „Mit zukunftsfähigen Technologien für einheitliche und ergonomische Oberflächen und der automatisierten Dunkelverarbeitung von Prozessen unterstützt oscare® unsere IT- und Digitalisierungsstrategie“, erläutert Heinz-Günter Held, der für IT zuständige Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. „Wichtig ist auch, einen branchenerfahrenen Leistungspartner an unserer Seite zu haben, der erfolgreiche Umstellungsprojekte in dieser Größenordnung nachweisen konnte.“ „Wir freuen uns auf das gemeinsame Projekt mit der KNAPPSCHAFT und über das Vertrauen, das der AOK Systems und unserer Softwarelösung entgegengebracht wird“, so Holger Witzemann, Geschäftsführer der AOK Systems. Der Wechsel vom hostbasierten Altsystem KKVS der KNAPPSCHAFT auf oscare® ist als Komplettumstellung zum 01.01.2020 geplant. Pressemitteilung der AOK Systems GmbH
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Entscheidung zu RoHS-Ausnahmeregelungen nicht vor Anfang 2017
Die Entscheidung zu den vom Industrieverband SPECTARIS erarbeiteten Anträgen zur Verlängerung der Ausnahmenregelungen für Blei in optischen Gläsern und Cadmium in Filtergläsern im Rahmen der EU-Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardeous Substances) wird sich infolge der großen Antragsflut verzögern. Verantwortliche innerhalb der Europäischen Kommission erwarten die offizielle Publikation der neuen RoHS-Ausnahmeregelungen nicht vor Anfang 2017. „Wir erwarten eine positive Entscheidung der Verlängerungsanträge und damit Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen für fünf weitere Jahre“, so Wenko Süptitz, Leiter des Fachverbands Photonik bei SPECTARIS. Dank der erfolgten Verlängerungsanträge für erneute Ausnahmegenehmigungen durch den Industrieverband SPECTARIS ist die Rechtslage für die Nutzung von Blei in optischen Gläser und Filtern aber vorerst über das nahe Auslaufdatum 21. Juli 2016 hinaus klar. Solange die Europäische Kommission nicht entschieden hat, bleibt der Status quo erhalten. Dies gilt im Falle einer Ablehnung auch noch mindestens ein Jahr über das Datum der Entscheidung hinaus. Für SPECTARIS-Mitglieder hält der Verband ein englischsprachiges Informationsblatt zur aktuellen Rechtslage bereit. Die Ausnahmeanträge wurden von SPECTARIS in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen des Verbands bereits in den Jahren 2013 und 2014 erarbeitet. Im November 2014 gehörte SPECTARIS zu den ersten Einreichern von Anträgen für die Verlängerung von RoHS-Ausnahmen. Die SPECTARIS-Anträge werden zudem von 14 internationalen Industrieverbänden unterstützt. Die Einreichungsfrist lief am 21. Januar 2015 ab. Mittlerweile liegen der Europäischen Kommission insgesamt mehr als 100 Anträge aus verschiedensten Anwendungsfeldern vor. Die RoHS-Ausnahmen sind in der optischen Industrie und ihren Anwendungsmärkten von größter Bedeutung. Die damit möglichen leistungsfähigeren, leichteren und robusteren Systeme bringen signifikante Vorteile in Märkten wie der Medizintechnik, Kameratechnik und der Messtechnik. Wesentliche Alternativen sind nach heutigem und absehbarem Stand der Technik nicht in Sicht. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Endspurt: Nur noch ein Jahr bis zum neuen Fälschungsschutz für Arzneimittel
In einem Jahr geht das neue Schutzsystem für Arzneimittel an den Start. Arzneimittelpackungen, die ab dem 9. Februar 2019 vom Hersteller in den Verkehr gegeben werden, müssen dann Sicherheitsmerkmale tragen. Diese werden von Apotheken vor der Abgabe überprüft, um Patienten noch besser vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. securPharm e. V., die Organisation, die in Deutschland das System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln anhand eines Sicherheitsmerkmals entwickelt, zeigt sich zwar zufrieden mit den im vergangenen Jahr erzielten Fortschritten des Systemaufbaus, gleichwohl müssen sich etliche Marktteilnehmer noch an securPharm anbinden. Das Schutzsystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss bis 9. Februar 2019 in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums errichtet sein. Kernelemente des Systems sind zum einen die Verwendung von Packungen mit Erstöffnungsschutz, zum anderen die Kennzeichnung jeder Packung mit einer individuellen Seriennummer. Das securPharm-System sorgt dafür, dass diese Nummer vor jeder Abgabe einer Arzneimittelpackung auf Echtheit geprüft werden kann. „Wir liegen mit dem Aufbau des neuen Schutzsystems absolut im Plan“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e. V. Mit dem europäischen Hub, der für den Datenaustausch zwischen den Schutzsystemen der beteiligten Länder sorgt, ist securPharm bereits verbunden. Aber auch unabhängig davon, wie viele weitere Länder zum Stichtag mit dem Hub verbunden sind, wird das securPharm-System den Patientenschutz in Deutschland verbessern. „Die Errichtung eines europäischen Netzwerkes gegen gefälschte Arzneimittel ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die von den Systemnutzern nur durch eine frühzeitige Anbindung und eine entsprechende Trainingsphase gemeistert werden kann“, so Hoferichter. Deshalb steht das securPharm-System den Nutzern bereits seit 2013 zum Training zur Verfügung. Die Nutzer des securPharm-Systems sind Pharma-Unternehmen, Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser. Sie müssen sich an das System anschließen, um die Daten für die gesetzlich geforderte Echtheitsprüfung von Arzneimittelpackungen anhand einer individuellen Seriennummer auszutauschen. „Wir konnten 2017 beobachten, dass die Komplexität der Umstellung und der daraus resultierende Handlungsbedarf weitestgehend in der Arzneimittelwirtschaft verstanden worden sind“, so Hoferichter. So haben 2017 weitaus mehr Pharma-Unternehmen einen Vertrag mit securPharm geschlossen als in den Jahren zuvor. Derzeit sind 200 Pharma-Unternehmen an Bord. Etliche fehlen aber noch immer. „Unternehmen, die noch nicht die nötigen Weichen für das Aufbringen der neuen Sicherheitsmerkmale gestellt haben, empfehlen wir dies unbedingt jetzt zu tun, sonst könnte es für einzelne Hersteller knapp werden“, so Hoferichter. Die Anbindung der öffentlichen Apotheken und Großhändler nimmt planmäßig Fahrt auf. „Einzig die Situation bei der Anbindung der Krankenhäuser betrachten wir mit Sorge“, so Hoferichter. „Bislang hat sich erst ein Krankenhaus an securPharm angebunden und die Arbeit mit dem System erprobt. Hier besteht großer Zeitdruck“. Die Verantwortung für den Anschluss an das nationale System liegt aber bei den Nutzern. „Wir werden nicht nachlassen und weiter darauf hinweisen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig an das System anzuschließen und die Prozesse der Echtheitsprüfung zu testen, damit ab 9. Februar 2019 nicht nur das System reibungslos funktioniert, sondern sich auch alle Nutzer angebunden haben“. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland vom pharmazeutischen Unternehmer nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gegeben werden, die eine individuelle Seriennummer tragen (die das securPharm-System nutzt) und einen Erstöffnungsschutz besitzen, damit erkennbar ist, ob die Verpackung noch unversehrt ist. Vor diesem Stichtag freigegebene Arzneimittel dürfen jedoch weiterhin bis zum Ablauf des Verfalldatums ohne die Sicherheitsmerkmale abgegeben werden. Pressemitteilung von securPharm e.V.
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