Angesichts der aktuellen Diskussion um die Organspende, insbesondere die Lebendspende bekannter Politiker sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Erklärung zur Organspende auf der eGK als freiwillige Anwendung möglich ist, denn im Rahmen der freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen auch Patientenerklärungen wie etwa der Organspendeausweis unterstützt werden.
Vor einigen Jahren ging die Diskussion sogar noch weiter: die bayerische Sozialministerin, Christa Stewens forderte Mitte 2007 in der Zeitung „Die Welt“ eine „Erklärungspflicht“ jedes Versicherten: „Zu den Pflichtangaben auf der elektronischen Gesundheitskarte sollte eine Auskunft darüber gehören, ob der Besitzer der Karte bereit ist, nach seinem Tod Organe zu spenden oder nicht. Hierzu sollte es drei Optionen geben: ‚Ja‘, ‚Nein‘, ‚Weiß nicht‘“.
Umstritten war in der damaligen Diskussion allenfalls die Art der Speicherung, ob im Notfalldatensatz (wie zunächst vorgesehen) oder nicht. Der Patient könnte prinzipiell jederzeit bei einer Meinungsänderung den entsprechenden Eintrag ändern.
Quelle:
Archiv Ärzteblatt