Morgen ist es endlich soweit: ich habe meinen Wachstumstag bei Monika Birkner. Über unsere Zusammenarbeit habe ich hier und anderenblogs ja schon verschiedentlich berichtet. Für Neulinge noch mal ein exemplarischer link zur Historie. Nach Abschluss des genialen Business-Rebirthing Projekts 2008 bin ich schon ein großes Stück weitergewachsen und meinen Zielen näher gekommen. Neben der Praxis […]
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Für eine unabhängige Selbstverwaltung mit echten Gestaltungsspielräumen
Heute hat die Bundesregierung den Entwurf für das sogenannte „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ beschlossen. Leider hält dieses Gesetz nicht, was sein Name verspricht. Dazu erklärt Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „In der sozialen Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten sowie der Arbeitgeber Hand in Hand. Die soziale Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband kommt ihren Aufgaben eigenständig und in hohem Maße verantwortungsvoll nach. Für den nun gesetzlich geplanten Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht beim GKV-Spitzenverband gibt es weder einen rechtlichen, noch einen inhaltlichen Grund.“ Mit dem Gesetz sollen die Aufsichtsrechte über alle Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung vereinheitlicht werden. Dieser Ansatz verkennt allerdings, dass grundlegend zwischen sozialer und gemeinsamer Selbstverwaltung zu unterscheiden ist: Im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes sind Versicherte und Arbeitgeber vertreten, die sich für die Interessen der Patientinnen und Patienten, der Versicherten und der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialpartnerschaft einsetzen, während andere Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen v. a. berufsständische und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Konkrete Änderungen notwendig Es ist sicherlich ein gutes Signal, dass die noch im Referentenentwurf als zusätzliche Befugnis für das Bundesgesundheitsministerium vorgesehene „Inhaltsbestimmung zu unbestimmten Rechtsbegriffen“ ersatzlos gestrichen wurde. Damit ist das Risiko, aus der Rechtsaufsicht eine Fachaufsicht zu machen, deutlich reduziert. Allerdings gibt es weitere Punkte, die wir nach wie vor kritisch sehen: 1. Mindestinhalte der Satzung (§ 217e Absatz 1 Satz 5 SGB V) Der Gesetzentwurf sieht trotz Präzisierungen nach wie vor Mindestinhalte für die Satzungen der Körperschaften auf Bundesebene vor. Dies nimmt der Selbstverwaltung eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume. Die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes hat keinen Anlass für eine solche Regelung gegeben. Diese Mindestvorgaben im § 217e Abs. 1 Satz 5 SGB V sollten für den von der sozialen Selbstverwaltung getragenen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gestrichen werden. Ein solcher Eingriff in die Satzungsautonomie ist nicht gerechtfertigt. 2. Entsandte Person für besondere Angelegenheiten beim GKV-Spitzenverband (§ 217h) In dem Gesetzentwurf ist die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörde vorgesehen, unterhalb der Schwelle eines sog. Staatskommissars eine Dritte Person in die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entsenden. Nach wie vor ist diese Möglichkeit nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes nicht erforderlich. Zwar sind die im Entwurf genannten Eingriffsvoraussetzungen eingeengt, aber nicht ausreichend präzisiert worden. Die Vorschrift ist durch die gewählte Formulierung „Die ordnungsgemäße Verwaltung ist insbesondere gefährdet, wenn…“ immer noch zu unbestimmt. Daher ist zumindest das Wort „insbesondere“ zu streichen, damit dem Ministerium nicht beliebige Eingriffsmöglichkeiten gegeben werden. 3. Geschäfts- oder Verfahrensordnung des G-BA (§ 91 SGB V) Nach wie vor soll der Aufsicht zugestanden werden, bei der Geschäfts- oder Verfahrensordnung des G-BA Änderungen anzuordnen und bei nicht fristgemäßer Umsetzung die Änderungen selbst vorzunehmen. Dies bedeutet einen tiefen Eingriff in die Arbeitsweise des G-BA. Hierdurch können die organisatorischen inneren Abläufe durch die Aufsicht gestaltet werden. Das stellt einen Eingriff in die gemeinsame Selbstverwaltung dar. Zudem soll eine aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Maßnahmen des BMG ausgeschlossen werden. „Wenn die soziale Selbstverwaltung weiterhin zu den tragenden Prinzipien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören soll, ist ein starker Rückhalt aus der Politik notwendig. Gerade angesichts der bevorstehenden Herausforderungen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und dauerhaft finanzierbaren Versorgung braucht es eine leistungsfähige Selbstverwaltung. Erforderlich ist daher ein echtes Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das die Handlungskompetenzen für die Selbstverwaltung ausbaut“, so Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 16.11.2016
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Von der Spree an die Elbe
Klinikchef Matthias Scheller ist Gast des aktuellen TV-Talks „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1 Gerade eben ist Matthias Scheller aus dem Vorstand der Charité in Berlin nach Hamburg als Vorstandsvorsitzender des Albertinen Diakoniewerkes gewechselt. Der Klinikchef ist aktueller Gast von Prof. Heinz Lohmann in der Sendung „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1. Normalerweise stehen Zahlen, Daten, Fakten im Zentrum … Weiterlesen →
AOKs beschließen Stresstest im Haftungsverbund
In guten Zeiten für schlechte vorsorgen – nach dieser Maxime haben jetzt die elf AOKs das Regelwerk ihres kassenartenspezifischen Haftungsverbunds weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht eine präventive Ausrichtung, die finanzielle Notlagen frühzeitig verhindert und Einschränkungen der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vorbeugt. „Ziel ist es, Gefährdungslagen zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor AOKs in der GKV-weiten Risikobewertung auffällig oder Strukturhilfen notwendig werden“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Damit schaffe man nicht nur mehr Sicherheit im AOK-System, sondern in der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung. „Unter diesen Voraussetzungen wird keine AOK zum Problemfall der GKV oder gar der Politik“, verspricht Litsch. Die Einigung im AOK-System sei ein deutliches Signal in Richtung Gesetzgeber, hebt Volker Hansen, alternierender Vorsitzender des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbands, hervor. „Lange vor Verabschiedung des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes haben sich alle AOK-Vorstände sowie die Verwaltungsräte der elf selbstständigen AOKs freiwillig und eigenverantwortlich auf verbindliche Regeln verständigt und diese jetzt im Gesellschaftervertrag des AOK-Bundesverbandes festgeschrieben. Naturgemäß hat dieser Prozess einige Zeit in Anspruch genommen, aber am Ende steht ein substanzieller Fortschritt. Haupt- und Ehrenamt haben hier ausgezeichnet zusammengearbeitet und die Handlungsfähigkeit des selbstverwalteten Krankenversicherungssystems unter Beweis gestellt.“ Ausgangspunkt des neuen Risikomanagements innerhalb des AOK-Systems ist ein verbindliches Risikocontrolling. Vorgesehen sind dabei auch regelmäßige Stresstests auf Grundlage aktueller Geschäftsdaten und der prognostischen Geschäftsentwicklung. Wird ein Risiko festgestellt, so leitet die betreffende AOK vereinbarte Gegenmaßnahmen ein. Ab einer definierten Risikostufe wird diese Kasse dann zusätzlich fachlich und organisatorisch unterstützt. Durch rechtzeitiges und gemeinschaftliches Handeln sollen Finanzhilfen, welche die AOK-Gemeinschaft in der Vergangenheit in erheblichem Umfang solidarisch aufgebracht hat, künftig als Ultima Ratio möglichst ausgeschlossen werden. Litsch fordert die anderen Kassenarten auf, ebenfalls ihre Hausaufgaben als Haftungsverbünde zu machen, statt dieses Thema mit der Debatte um die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu verquicken. „Der RSA hat die Aufgabe, Solidarität zwischen den Versicherten und Beitragszahlern sicherzustellen und Risikoselektion zu vermeiden, nicht jedoch Unterschiede in den Bilanzen zwischen Kassen oder Kassenarten auszugleichen. Dafür wiederum gibt es die kassenartenspezifischen Haftungsverbünde, wie sie im Fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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