Morgen ist es endlich soweit: ich habe meinen Wachstumstag bei Monika Birkner. Über unsere Zusammenarbeit habe ich hier und anderenblogs ja schon verschiedentlich berichtet. Für Neulinge noch mal ein exemplarischer link zur Historie. Nach Abschluss des genialen Business-Rebirthing Projekts 2008 bin ich schon ein großes Stück weitergewachsen und meinen Zielen näher gekommen. Neben der Praxis […]
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Familiärer Brust- und Eierstockkrebs? Ersatzkassen weiten Angebot für die Beratung und Risikobestimmung aus
Immer mehr Frauen, die einen Verdacht auf erblich bedingten Brust- und Eierstockkrebs haben, lassen einen Gentest durchführen. Mit ursächlich dafür sind die öffentlichen Bekanntmachungen von prominenten Betroffenen, wie Angelina Jolie. Von 2013 bis 2014 sind die Fallzahlen allein an den 13 gendiagnostischen Beratungszentren – sogenannten Konsortialzentren -, mit denen die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk)) bislang Verträge haben, um etwa das Doppelte angestiegen, und zwar von rund 1.700 auf etwa 3.100 Fälle. Das Informationsbedürfnis der Frauen nach qualifizierter Diagnostik, Beratung, Therapie und Nachsorge ist groß, die Risiken der Gentestung hinsichtlich Durchführung und Interpretation aber nicht zu unterschätzen. Die Ärzte müssen gut qualifiziert sein, denn falsche Testergebnisse führen zu falscher Beratung und Therapie. Seit 2008 haben die Ersatzkassen Versorgungsverträge mit den an Unikliniken angeschlossenen Konsortialzentren abgeschlossen, die auf qualifizierte Beratung, Genanalyse, Früherkennung und Nachsorge spezialisiert sind. Das Angebot wird jetzt ausgeweitet. Bald werden bundesweit 17 Konsortialzentren in Deutschland für Ersatzkassenversicherte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wollen die Konsortialzentren mit ausgewählten zertifizierten Brustzentren und Gynäkologischen Krebszentren an Kliniken kooperieren. Durch diese Kooperationen sollen die Zentren ebenfalls Aufklärung, Anfangsdiagnostik und Beratung nach den bewährten Standards der Konsortialzentren übernehmen. Therapierelevante Gentestungen werden jedoch vom Konsortialzentrum übernommen. Dies regelt ein Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Konsortialzentren. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Wir wollen, dass die Ersatzkassenversicherten von den modernen gendiagnostischen Verfahren profitieren. Aber die Beratung und Gentestung sollte nicht dem Zufall überlassen werden, sondern dort stattfinden, wo das ärztliche Know-how gebündelt ist und hohe Qualitätsstandards gelten.“ Prof. Dr. Rita Schmutzler, Direktorin des Zentrums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs, Universitätsklinikum Köln, forderte von der Ärzteschaft einen verantwortungsvollen und patientenorientierten Umgang mit diagnostischen, genetischen Verfahren. „Kommerzielle Gentests müssen kritisch hinterfragt werden, denn sie bergen die Gefahr der unkritischen Anwendung und Interpretation ohne erkennbaren klinischen Nutzen und sogar zum Schaden der Betroffenen. Wir sind den behandelnden Ärzten daher eine bessere Wissensvermittlung neuester Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Gendiagnostik schuldig, die in der Folge eine engere interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht, um die Versorgung der betroffenen Frauen zu verbessern.“ Prof. Dr. Andreas du Bois, Direktor der Klinik für Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie der Kliniken Essen-Mitte, ging auf die Bedeutung der diagnostischen Verfahren im Bereich der Therapie ein. „Erstmalig steht mit dem Medikament LynparzaR ein zielgerichtetes Medikament zur individualisierten Behandlung beim Rezidiv von Eierstockkrebs zur Verfügung. Wirksam und von Nutzen ist das Medikament bei Patientengruppen, deren Tumore bestimmte Genveränderungen aufweisen. Daher sollten die Therapieentscheidungen bei einer so komplexen Therapie nur nach qualitätsgesicherter Diagnostik und in einem spezialisierten Ärzteteam fallen.“ Andrea Hahne, Vorsitzende des BRCA-Netzwerks – Hilfe bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs e.V., sagte: „Die Diagnose einer erblichen Veranlagung für Brust- und Eierstockkrebs hat weitreichende Folgen für bereits erkrankte Frauen, aber auch für ihre Angehörigen. Gute Beratung, eine optimale genetische Diagnostik und eine aussagekräftige Risikoprognose sind daher unabdingbar, bevor oftmals schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden können. Dass die Fachkompetenz nun auch an qualifizierte Zentren weitergegeben wird, begrüßen wir sehr.“ Hintergrund: In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 70.000 Frauen und 700 Männer an Brustkrebs. Die Zahl der an Eierstockkrebs neu erkrankten Frauen liegt bei 8.000 pro Jahr. Bei fünf bis zehn Prozent der Betroffenen ist ein angeborener Erbgutdefekt – zum Beispiel durch Mutation der Gene BRCA1/2 – die Ursache für den Ausbruch der Krankheit. Mittlerweile vermutet man, dass etwa bis zu einem Viertel der Brust- und Eierstockkrebserkrankungen auf genetische Faktoren zurückzuführen ist. Dank neuer Testverfahren kann das Risiko für eine genetisch bedingte Erkrankung heute frühzeitig erkannt werden. Durch die Neuzulassung des Medikaments LynparzaR zur Behandlung von Rezidiven beim Eierstockkrebs kommt auch hier den gendiagnostischen Verfahren eine besondere Bedeutung zu. Mehr Informationen zum Thema sowie eine Übersicht der Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs gibt es im Internet unter: www.konsortium-familiaerer-brustkrebs.de. Pressemitteilung des vdek
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Schrittweise Marktzulassung bei Arzneimitteln: Prinzip Hoffnung darf Prinzip Sicherheit nicht verdrängen
Auf europäischer Ebene wird derzeit diskutiert, den Zulassungsprozess von neuen Arzneimitteln deutlich zu verkürzen und dafür bisherige Zulassungsstandards für Hersteller zu senken. Vor allem Patienten mit schweren Erkrankungen und fehlenden Therapieoptionen sollen von einem früheren Zugang profitieren, argumentieren Unterstützer dieser Pläne. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch Vorsicht geboten: „So verständlich die Hoffnung auf Heilung oder Linderung einer Krankheit durch neue Arzneimittel ist, sie darf nicht mit einer partiellen Abkehr vom Grundsatz Sicherheit als Bedingung für die Marktzulassung erkauft werden“, warnt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes muss eine solide wissenschaftliche Evidenzgrundlage für die Prüfung von Wirksamkeit und Risiko von neuen Arzneimitteln vor ihrer Zulassung weiterhin oberste Priorität haben. „Wir dürfen nicht hinter den Sicherheitsstandard zurückfallen, den der Gesetzgeber aufgrund der leidvollen Erfahrungen mit dem Contergan-Skandal in den 1970er Jahren gesetzt hat. Robuste, vergleichende Phase-III-Studien sind zentral, um die vom Hersteller behauptete Wirksamkeitsannahme zu bestätigen und mögliche schwere Nebenwirkungen unter intensiver medizinischer Betreuung der freiwilligen Studienteilnehmer zu erkennen, bevor das Produkt in der breiten Regelversorgung eingesetzt wird. Beschleunigte Zulassungen von Arzneimittel müssen daher Ausnahmen für echte medizinische Versorgungslücken bleiben. Nur hier ist es zu rechtfertigen, dass der sehr frühe Marktzugang mögliche Fehleinschätzungen zu Wirksamkeit, Risiken und Nebenwirkungen aufgrund der dünnen Datenlage zum Zeitpunkt der Zulassung mit sich bringt“, so v. Stackelberg. Bisherige Erfahrungen zeigen Probleme: Industrie liefert kaum Daten Bereits heute hat die europäische Zulassungsbehörde (EMA) mehrere Möglichkeiten, bei der Zulassung von neuen Arzneimitteln den Zugang von Patienten zu neuen Arzneimittel zu beschleunigen (z. B. die bedingte Marktzulassung oder die Marktzulassung unter besonderen Umständen). Im Frühjahr 2014 hat die EMA ein Pilotprojekt („Adaptive Pathways“) gestartet, um die bereits bestehenden Sonderwege unter einem einheitlichen Konzept einer beschleunigten Marktzulassung von Arzneimitteln trotz limitierter Datenbasis zusammenzuführen. Das neue Arzneimittel würde danach entweder zunächst nur für eine kleine Patientengruppe mit einer medizinischen Versorgungslücke zugelassen werden. Oder es würde eine bedingte Zulassung auf Basis einer unsicheren Datenlage erteilt werden. Die konventionellen Nachweisstandards für Zulassungen würde die EMA in diesen Fällen absenken. Unter anderem soll gerade die für Sicherheitsfragen besonders relevante Phase III-Studie, also vergleichende Tests mit einer größeren Personengruppe, vor Erteilung der Zulassung nicht mehr zwingend notwendig sein. Im Gegenzug verpflichtet sich der Unternehmer, nach der Zulassung ergänzende Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit nachzureichen. Liegen mit der Zeit ausreichende Daten vor, will die EMA die zunächst bedingte Zulassung zu einer „Vollzulassung“ hochstufen oder das anfangs begrenzte Einsatzgebiet sukzessive um zusätzliche Anwendungsgebiete erweitern. Bisherige Erfahrungen bei den schon derzeit möglichen beschleunigten Zulassungen zeigen jedoch, dass versprochene Studienergebnisse von Herstellern nicht, zeitlich verzögert oder mit qualitätsmindernden Abweichungen von den ursprünglichen Auflagen eingereicht werden. Zwischen Januar 2006 und Juni 2015 ließ die EMA 490 Arzneimittel zu, davon erhielten 26 eine bedingte Zulassung. Von diesen 26 Arzneimitteln wurden nur zehn auf Basis der vom Hersteller nachgelieferten Daten in eine reguläre Zulassung überführt (38,5 Prozent). Im Durchschnitt dauerte es bis zur Hochstufung zur Vollzulassung fünf Jahre, in denen Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels nicht auf regulärem Niveau abgesichert waren. Zu beobachten ist, dass die EMA ihre vor Zulassung formulierten Studienauflagen im Nachgang absenkt. In keinem Fall wurde wegen nicht erfüllter Auflagen die Zulassung entzogen; unbekannt ist, ob anderweitige Sanktionen verhängt wurden. Verspätete Abgabe von Studien muss sanktioniert werden „Wir müssen sicherstellen, dass die pharmazeutischen Unternehmen die versprochenen Studien nach Zulassung wirklich liefern und dies auch in einer Qualität, wie es Sicherheit und Versorgungsanspruch der Patienten erfordern“, mahnt v. Stackelberg. „Wenn die Zulassungsebene den Anspruch auf Studienlieferungen nicht effektiv durchsetzt, müssen es die nationalen Sozialversicherungssysteme tun.“ Der GKV-Spitzenverband schlägt daher eine angepasste Erstattung auf Basis verpflichtend zu wiederholender Nutzenbewertungen vor. Legt der Unternehmer nach Ablauf der Vorlagefrist die geforderten Studien nicht vor, wird die Erstattung angemessen beschränkt. Angesichts der bereits weit fortgeschrittenen Pläne der EU dämpft v. Stackelberg grundsätzlich die Erwartungen an die Erstattungshöhe solcher schrittweise zugelassenen Arzneimittel. Je weniger Daten bei der Zulassung vorlägen, desto dünner sei die Basis für die Erstbewertung und damit auch ein mögliches Zusatznutzenvotum durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. V. Stackelberg: „Eine schrittweise Zulassung kann daher nur eine am jeweiligen Wissensstand angepasste Erstattungshöhe bedeuten, die die größere Unsicherheit beim Zusatznutzen berücksichtigt.“ Richtige Konsequenzen aus einer schrittweisen Zulassung ziehen Setzt sich die schrittweise Marktzulassung bei neuen Arzneimitteln durch, muss sich auch die Arzt-Patienten-Kommunikation anpassen. „Patienten wie Ärzte haben einen Anspruch darauf, zu wissen, welches Risiko von Neben- und Wechselwirkungen sie eingehen. Die mit dieser Zulassungsart verbundene größere Unsicherheit muss an Patienten und Ärzte kommuniziert werden. Und zwar viel gezielter und breiter als es heute passiert“, so v. Stackelberg. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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„Auf den Punkt gebracht“ – 10 Fragen an Prof. Dr. med. Christian Schmidt, MPH
In der Rubrik „Auf den Punkt gebracht“ auf LOHMANNblog stellen wir Ihnen in lockerer Folge Köpfe der Gesundheitswirtschaft vor. Heute: Prof. Dr. med. Christian Schmidt Der Arzt und Master of Public Health ist heute Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsklinik in Rostock. Am Beginn seiner Berufstätigkeit war er von 1995 bis 2005 als Oberarzt, Facharzt … Weiterlesen →