Also: mein Wachstumstag mit Monika Birkner braucht mehr als ein edit #1 – eben einen eigenen Blogpost. Ich bin immer noch ganz beschwingt und beseelt von der Offenbarung in Offenbach. Monika Birkner hat eine großartige Oper inszeniert und dabei alle kompositorischen und Regie-Register so elegant und überraschend gezogen, daß selbst ein altes therapeutisch bannig ausgebildetes […]
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EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisen höhlt Solidarprinzip der GKV aus
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Oktober entschieden, dass ausländische Versandapotheken die gesetzlich festgelegten Arzneimittelpreise für rezeptpflichtige Arzneimittel unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. „Das zerstört das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Um Schaden von der GKV und letztlich der Gesellschaft abzuwenden, müssen wir das verhindern“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wir kämpfen dafür, dass die einheitlichen Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten bleiben.“ Nach dem Urteil des EuGH ist folgendes Szenario nicht zu verhindern: Wenn ein zuzahlungsbefreiter Patient bei einer ausländischen Versandapotheke ein Rezept einreicht, muss er keine Zuzahlung leisten und erhält einen Bonus. Dieser Patient würde also nicht nur nichts für ein Medikament bezahlen, sondern zusätzlich einen geldwerten Vorteil erhalten. Kiefer: „Damit würden zuzahlungsbefreite Patienten nicht nur komplett auf Kosten der Solidargemeinschaft versorgt – sondern sie könnten durch das Einlösen eines Kassenrezepts auch noch Geld verdienen. Das wäre eine Perversion des Systems, das dafür sorgt, dass jeder Kranke unabhängig von seinem Einkommen die notwendigen Arzneimittel aus der Apotheke seiner Wahl erhält.“ Zum Hintergrund: Die Kosten für Arzneimittel werden nach dem Sachleistungsprinzip von der GKV erstattet. Versicherte bezahlen in der Regel nur eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Arzneimittelpreises – maximal 10 Euro. Die Zuzahlung wird von Apotheken eingezogen und in voller Höhe an die GKV abgeführt. Es gibt bundesweit rund 6,7 Mio. gesetzlich Versicherte, die durch ihre jeweilige Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind. Kiefer: „Es ist richtig, dass chronisch Erkrankte von der Zuzahlung befreit werden können. Das schützt den Einzelnen vor Überforderung.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
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Gesundheit in Deutschland: BMG und RKI stellen Bericht zu Gesundheitszustand, Gesundheitsverhalten und Gesundheitsversorgung vor
Wie steht es um unsere Gesundheit? Welche Faktoren beeinflussen die Gesundheit? Wie steht es um Prävention und Gesundheitsförderung? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der Bericht „Gesundheit in Deutschland“, den das Bundesministerium für Gesundheit und das Robert Koch-Institut heute (Donnerstag) in Berlin vorgestellt haben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unser Ziel ist, dass sich alle Menschen in unserem Land unabhängig von Wohnort und Geldbeutel auch in Zukunft auf eine hochwertige medizinische Versorgung verlassen können. Dazu müssen wir neue Herausforderungen rechtzeitig erkennen und schnell, zielgerichtet und nachhaltig darauf reagieren. Der Bericht ‚Gesundheit in Deutschland‘ ist dafür eine ganz wichtige Grundlage. Wir haben in dieser Wahlperiode bereits einiges angestoßen, um die großen Herausforderungen anzupacken: Wir stärken die Pflege und die Prävention, verbessern die Qualität der Krankenhausversorgung und sorgen dafür, dass die Patientinnen und Patienten endlich den Nutzen der Digitalisierung spüren. Dabei geht es selbstverständlich auch immer zugleich um die nachhaltige Finanzierung unseres Gesundheitswesens.“ „Das RKI erfasst die wichtigen gesundheitlichen Trends für die Bevölkerung in Deutschland und stellt so Daten für Taten bereit“, unterstreicht Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. „Wie bei allen Publikationen der Gesundheitsberichterstattung werden nur aussagekräftige, also belastbare, repräsentative und qualitätsgesicherte Daten und Ergebnisse berücksichtigt“, betont Petra Kolip, Universität Bielefeld, Leiterin der Kommission „Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring“, die den Prozess der Entstehung des Berichts eng begleitet hat. Laut Bericht schätzen insgesamt etwa drei Viertel der Frauen und Männer ihren Gesundheitszustand als „gut“ oder „sehr gut“ ein. In der Tendenz zeigt sich damit seit dem ersten Gesundheitsbericht 1998 eine Verbesserung der subjektiven Gesundheit, insbesondere auch in den höheren Altersgruppen. Zudem gibt es kaum noch Unterschiede in der Gesundheit, dem Gesundheitsverhalten und der Gesundheitsversorgung zwischen alten und neuen Bundesländern: Die Lebenserwartung in Deutschland ist nahezu gleich hoch (Mittlere Lebenserwartung der Frauen bei Geburt 82,7 Jahre, bei Männern 77,7 Jahre). Der Bericht stellt außerdem fest, dass die Sterblichkeitsraten für die meisten Krebsarten sowie die Sterblichkeit an Koronarer Herzkrankheit, Herzinfarkt und Schlaganfall in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. Auch der Anteil der Jugendlichen, die rauchen, ist seit 2004 kontinuierlich gesunken. Gesundheit und Versorgung in Deutschland werden von zwei großen Entwicklungen bestimmt: dem demografischen Wandel und dem starken Einfluss der sozialen Lage auf die Gesundheit. So haben zum Beispiel Männer mit hohem Einkommen eine um elf Jahre höhere Lebenserwartung als Männer mit sehr niedrigem Einkommen. Deshalb setzt beispielsweise das in diesem Sommer in Kraft getretene Präventionsgesetz dort an, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Lebensbereiche wie Kita, Schulen, Betriebe, Wohnumfeld und Pflegeeinrichtungen müssen gesundheitsförderlich gestaltet werden, damit alle unabhängig von Einkommen und sozialer Herkunft erreicht werden. Der Bericht stellt weiter fest, dass nichtübertragbare, chronische Krankheiten das Krankheitsgeschehen dominieren. So hat die Zahl der bekannten Diabeteserkrankungen seit 1998 zugenommen, ein Drittel dieses Anstiegs wird auf die demografische Alterung zurückgeführt. Bei 7,2 % der Erwachsenen im Alter von 18 bis 79 Jahren (rund 4,6 Millionen) wurde ein Diabetes mellitus diagnostiziert, bei 2% der Erwachsenen (1,3 Millionen) besteht ein unerkannter Diabetes mellitus. Zusammen mit der Altersgruppe der über 80-Jährigen ergibt dies in etwa eine Gesamtzahl von 6,7 Millionen Personen mit einem bekannten oder unerkannten Diabetes mellitus in Deutschland. Prävention kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, große Volkskrankheiten wie den Typ-2-Diabetes und dessen schwerwiegende Krankheitsfolgen zu vermeiden. Zudem treibt das Bundesgesundheitsministerium die Bekämpfung von Diabetes mit weiteren Maßnahmen voran. Beim Robert Koch-Institut wird derzeit ein Nationales Diabetes-Überwachungssystem („Diabetes-Surveillance“) aufgebaut, das eine verlässliche datengestützte Entscheidungsgrundlage und eine fortlaufende nationale Diabetesberichterstattung für weitere gesundheitspolitische Maßnahmen bilden wird. Zugleich plant das Bundesgesundheitsministerium, Aufklärung und Information der Bevölkerung über Diabetes mellitus und dessen Prävention weiter zu verstärken. Mit dem neuen Bericht „Gesundheit in Deutschland“ liegt nach 1998 und 2006 zum dritten Mal eine umfassende Darstellung zu Gesundheitszustand, Gesundheitsverhalten und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Deutschland vor. Eine zentrale Grundlage für den Bericht ist das Gesundheitsmonitoring des Robert Koch-Instituts, das Untersuchungs- und Befragungssurveys für alle Altersgruppen umfasst (KiGGS, DEGS und GEDA). Durch die Erhebung von Gesundheitsdaten zusammen mit sozialen und demografischen Angaben, Risiko- und Schutzfaktoren ergeben sich breite Auswertungsmöglichkeiten. Daneben wurden für den Bericht viele weitere Datenquellen, u. a. amtliche Statistiken, genutzt. Für bestimmte Fragestellungen hat das Statistische Bundesamt Sonderauswertungen erstellt. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de und www.rki.de/gesundheitsbericht Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Was wird sich ab 2017 für Pflegebedürftige ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten!
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stolpern oft über die Fachsprache im Gesundheitswesen. Was verbirgt sich beispielsweise hinter dem Begriff „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ (EEE)? Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt, was es hiermit auf sich hat: „Bisher zahlen pflegebedürftige Heimbewohner einen individuellen Eigenanteil, der abhängig von der Pflegestufe ist und mit zunehmender Pflegestufe steigt. Das heißt, je höher die Pflegestufe ist, desto höher ist auch die Eigenbelastung für den Betroffenen. Ab 1. Januar 2017 zahlen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen vom Pflegegrad unabhängigen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Damit wird erreicht, dass der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt. Durch diese Umstellung wird für die finanzielle Planung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen Sicherheit geschaffen.“ Sollten Sie noch Fragen haben: Rund um das Thema Pflegereform stellt die KNAPPSCHAFT unter www.knappschaft.de/pflegereform2017 alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See
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