Also: mein Wachstumstag mit Monika Birkner braucht mehr als ein edit #1 – eben einen eigenen Blogpost. Ich bin immer noch ganz beschwingt und beseelt von der Offenbarung in Offenbach. Monika Birkner hat eine großartige Oper inszeniert und dabei alle kompositorischen und Regie-Register so elegant und überraschend gezogen, daß selbst ein altes therapeutisch bannig ausgebildetes […]
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DKG zur Bekämpfung von MRSA-Infektionen: Kontraproduktive GBA-Entscheidung zur MRSA-Bekämpfung
Zum heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über die ASV-Richtlinie zur Tuberkulose und atypischer Mykobakteriose erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Entscheidung getroffen, die eine bessere Kontrolle und Behandlung von MRSA verhindert. Der Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft auch im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Leistungen zur MRSA-Diagnostik und Therapie durchführen zu können, wurde mehrheitlich abgelehnt. Einmal mehr verhindern die Krankenkassen mit ihrer ablehnenden Haltung eine wirksame Infektionsbekämpfung. Tuberkulose-Patienten, die ohnehin ambulant im Krankenhaus behandelt werden und bei denen der Verdacht auf eine MRSA-Besiedelung besteht, müssen für die MRSA-Diagnostik einen niedergelassenen Arzt aufsuchen. Obgleich Patienten mit einer Tuberkulose häufig als immungeschwächt gelten und bereits Antibiotika einnehmen müssen. Dies ist weder aus medizinischer Sicht noch für die Patienten, die ohnehin sehr stark belastet sind, nachvollziehbar. Statt jede Möglichkeit zur MRSA-Bekämpfung zu nutzen, werden Zuständigkeitsgrenzen verteidigt. Ein schwarzer Tag für die Patientensicherheit in Deutschland.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Focus-Money: BARMER erzielt erneut Bestnoten
Die BARMER bietet ausgezeichnete Leistungen und einen hervorragenden Service. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschaftsmagazin „Focus-Money“ in seinem aktuellen großen Kassentest (Ausgabe 7/2017). „Sowohl mit unseren Services für Versicherte und Arbeitgeber als auch mit unserem umfangreichen Leistungsportfolio, das weit über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgeht, sind wir bestens im Wettbewerb aufgestellt“, freut sich Jürgen Rothmaier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER, über die Auszeichnungen. Außerdem erhielt die BARMER für ihre Angebote zur Gesundheitsförderung von „Focus-Money“ die Bestnote „Hervorragend“. Mediziner würden BARMER empfehlen In der Kategorie Service konnte die BARMER zum Beispiel mit ihrem Angebot einer strukturierten ärztlichen Zweitmeinung sowie der Vermittlung von Arztterminen punkten. Außerdem überzeugte sie mit ihren rund um die Uhr besetzten Hotlines für Service und medizinische Fragen, ihrer Online-Filiale und dem persönlichen Service vor Ort. Im Gesamtergebnis verdiente sich die BARMER damit die Auszeichnung „Top Krankenkasse“. Darüber hinaus sicherte sie sich auch die Auszeichnung „Von Ärzten empfohlen“. Laut Online-Umfrage unter mehr als 10.000 Ärzten und Zahnärzten gehört die BARMER zu den Kassen, die die Mediziner aufgrund ihrer Erfahrung bei der Zusammenarbeit und ihres Leistungsumfangs empfehlen würden. Umfangreiche Datenanalyse geöffneter Kassen In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Finanz-Service Institut und dem Portal gesetzlichekrankenkassen.de hat „Focus-Money“ mehr als 400 Einzeldaten von insgesamt 65 für die Allgemeinheit geöffneten Krankenkassen analysiert und in verschiedenen Teilbereichen betrachtet. Pressemitteilung der BARMER
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Keine Beitragsgelder für Aufgaben der Kommunen
Das Bundeskabinett hat mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz die nächste Stufe der Pflegereform beschlossen. Damit soll erstens der Geltungsbereich des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch auf die Sozialhilfe ausgeweitet werden, was sinnvoll und richtig ist. Zweiter zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Verschiebung von Zuständigkeiten und Beitragsgeldern von der Pflegeversicherung hin zu den Kommunen. Das wird abgelehnt. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ein einheitlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sowohl bei den Leistungen der Pflegeversicherung als auch der Sozialhilfe angewendet wird, ist notwendig. Wir wollen, dass für die Menschen dieselben Grundlagen bei der Beurteilung der Frage gelten, wie viel Hilfe sie aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit benötigen.“ Kompetenzen nutzen statt zu vermischen Bisher gibt es in der Versorgung Pflegebedürftiger eine klare Aufgabenteilung: Die Kommunen stellen für Pflegebedürftige im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge die notwenige Infrastruktur, wie beispielsweise altengerechte Busse oder Beratungen zum altersgerechten Wohnen. Finanziert aus Steuermitteln. Die Pflegekassen übernehmen neben den eigentlichen pflegerischen Leistungen auch die aus Beitragsmitteln finanzierte Pflegeberatung und das Fallmanagement für den Einzelnen. Mit dem Gesetz soll jetzt für 60 Modellkommunen die Möglichkeit geschaffen werden, dass sie mit Geldern der Pflegeversicherung in die individuelle Versichertenberatung einsteigen. Dazu Gernot Kiefer: „Es kann nicht sein, dass die Kommunen aus den Portemonnaies der Beitragszahler gesponsert werden. Der Weg für eine sinnvolle Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege liegt nicht in der Verlagerung von Kompetenzen der Pflegeversicherung auf die Kommunen bei Beibehaltung der Finanzierung durch die Pflegekassen. Vielmehr ist ein abgestimmtes Handeln im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten notwendig und auch möglich.“ Bereits heute können auf der Grundlage des geltenden Rechts die Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen gemeinsam darauf hinwirken, eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Vielfach mangelt es jedoch auf kommunaler Ebene an der konsequenten Umsetzung der bestehenden Regelungen auch aufgrund fehlender Ausstattung mit ausreichenden Finanzmitteln seitens der Länder. Pflegekassen werden im Kampf gegen Betrug gestärkt Mit dem Gesetz sollen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen erstmals die Möglichkeit bekommen zu prüfen, ob Leistungen aus der Häuslichen Krankenpflege auch korrekt erbracht werden. Hintergrund sind die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Betrugsfälle. „Wir unterstützen die schärferen Regelungen zu den Qualitäts- und Abrechnungskontrollen der häuslichen Krankenpflege. Es darf nicht sein, dass die gesamte Pflegebranche darunter leidet, wenn einzelne Anbieter bewusst falsch abrechnen“, so Gernot Kiefer. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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