Für den Betrieb von Befundungseinrichtungen (lokal und in Aussenstellen) fordert der Gesetzgeber mittlerweile verschiedene Abnahme- und Konstanzprüfungen vom Betreiber.
Unser erfahrenes und geschultes Personal führt mit kalibrierten Messmitteln diese Prüfungen gerne für Ihr Institut durch.
Seit Februar 2001 regelt die DIN 6868-57 die Abnahmeprüfung an medizinischen Bildwiedergabegeräten.
Diese Norm gilt für die Darstellung von SW-Bildern auf Bildwiedergabegeräten (BWG) in Form von Grauwerten auf Bildschirmen. Sie beschreibt die Durchführung von Abnahmeprüfungen zur Feststellung der Bildqualität von BWG.
DIN 6868-159 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV
Seit März 2009 regelt die DIN 6868-159 die Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV.
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