… gehört von einer „Nachbarapotheke“.
Eine Frau wird nach der Geburt ihres Kindes aus dem Spital entlassen. Sie bekommt vom Spital eine Milchpumpe mit, … die aber im Auto vergessen wird.
Ein paar Tage darauf mietet sie in der Apotheke eine neue Milchpumpe der gleichen Marke, weil sie ja eine braucht.
4 Monate später.
Sie finden die erste Milchpumpe im Auto wieder (Hoppla). Sie bringen sie ins Spital zurück.
Jetzt will sie bei der Rückgabe der Pumpe in der Apotheke die Miete für die 2. Milchpumpe nicht zahlen. Schliesslich habe sie nur eine gebraucht und nicht zwei (und zwei Mieten zahlt die Krankenkasse nicht). Es folgt ein Riesenaufstand der Kundin in der Apotheke, aber der Apotheker bleibt hart.
Und ich finde das richtig: Immerhin hat sie sie verwendet – und dass sie zwei hatte, ist auf ihre eigene Schusseligkeit zurückzuführen und nicht die Schuld der Apotheke oder des Spitals.
Was denkt ihr?