Versicherter will mündliche Verhandlung. Termin erst 2011?
Am vergangenen Donnerstag, dem 26.08.2010 begann in Düsseldorf der erste Prozess eines Versicherten gegen die Elektronische Gesundheitskarte (E-Card), mit einem nicht öffentlichen Erörterungstermin. Der 30-jährige Sven S. aus Wuppertal klagt gegen die Bergische Krankenkasse, Solingen. Die Krankenkasse wollte ihn verpflichten, die E-Card zu benutzen. Dagegen wehrt er sich vor Gericht. Viele Medien berichteten über den Prozess. Regionalzeitungen und Ärztezeitungen ausführlich, Welt, Süddeutsche, Bild mit ein paar Zeilen.
Das Gericht, die 9. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf, hat alle öffentlichen Verhandlungstermine in diesem Jahr schon vergeben. Eine öffentliche Verhandlung kann es erst 2011 geben. Der Kläger wurde vor die Alternative gestellt, auf die mündliche Verhandlung zu verzichten, um eine schnelle Entscheidung im schriftlichen Verfahren zu erhalten. Oder auf eine öffentliche, mündliche Verhandlung zu bestehen. Er hat sich für die Verhandlung entschieden.
Der Anwalt des Klägers, der Hamburger Rechtsanwalt und IT-Berater Jan Kuhlmann, erläutert: “Wir wollen vor allem über den Stammdaten-Abgleich mit der E-Card reden, der erst seit vier Wochen im Gesetz steht. Die neue Vorschrift (§ 291 Abs. 2 b SGB V.) wurde im Termin nicht angesprochen. Auch das elektronische Rezept haben wir noch nicht ausreichend behandelt. Beides sind Pflicht-Anwendungen mit erheblichen Datenschutz-Problemen.”
Der Anwalt und sein Mandant hoffen, dass ihr Prozess nicht der einzige bleibt. Jeder, der eine E-Card erhalten soll, kann dasselbe tun, wie Sven S. Auf den Internet-Seiten des Vereins “Freie Liste Mueller” findet man eine Anleitung “Mit Widerspruch und Klage gegen die Elektronische Gesundheitskarte“.
Ausführliche Informationen über den Hintergrund des jetzigen Verfahrens und die Verhandlung hat der Anwalt dort veröffentlicht.
Bei Rückfragen: Jan Kuhlmann, Telefon 040 45 03 96 66.