liebe frau xyz, wenn ein medikament rezeptpflichtig ist, heißt das zwar, dass ein arzt dieses medikament verordnen muss, wie ihre apothekerin auch zu recht bemerkt. es bedeutet aber nicht, dass ein arzt dieses medikament verordnen muss. er entscheidet immer noch darüber, ob das medikament sinnvoll ist, ihrem kind in diesem moment hilft oder nicht. auch, wenn sie privat versichert sind.
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