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Neun von zehn AOK-Versicherten mit Pflegeberatung zufrieden
Mit der Pflegeberatung der AOK sind fast 90 Prozent der Versicherten zufrieden, die dieses Angebot schon einmal genutzt haben. Das zeigt eine repräsentative Nutzerbefragung des Zentrums für Sozialforschung Halle im Auftrag der AOK. Ob es um Fachkompetenz, Verständlichkeit, Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit oder Objektivität geht – bei all diesen Beratungsaspekten erreicht die AOK-Pflegeberatung Zufriedenheitswerte von jeweils rund 90 Prozent. Die Evaluation belegt auch, dass die AOK-Pflegeberater in der Lage sind, die Lebens-und Pflegesituation der Betroffenen schnell und nachhaltig zu stärken. Knapp die Hälfte der Befragten gab an, dass sich durch die individuelle Pflegeberatung ihre Pflegesituation verbessert hat (48 Prozent) oder pflegende Angehörige Hilfe bekamen (47 Prozent). Die Beratung wurde auch als nützlich erlebt, weil Möglichkeiten finanzieller Unterstützung erläutert wurden (42 Prozent) oder weitere Ansprechpartner genannt werden konnten (33 Prozent). Der Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, sieht die größte Pflegekasse Deutschlands auf dem richtigen Weg: „Drei Viertel der Pflegedürftigen werden heute ambulant versorgt. Das A und O für diese Menschen ist ein passgenaues und stabiles Pflegeumfeld, das sowohl ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen als auch die rechtlichen und wohnortnahen Möglichkeiten berücksichtigt.“ Für die Pflegeberatung setzt die AOK bundesweit über 700 Pflegeberater ein, die in fast 1.400 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zuhause rund um die Pflege informieren, bei Entscheidungsfindungen zu speziellen Fragen unterstützen und als Systemlotse fungieren. „Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit unserem AOK-Pflegeberatungsangebot nicht nur wichtige Informationen, sondern auch konkrete Hilfen erhalten.“ Die Sozialforscher baten im vorigen Jahr alle Nutzer der AOK-Pflegeberatung um ihre Teilnahme. Mit rund 12.300 Teilnehmern lag die Rücklaufquote bei rund 33 Prozent und damit erfreulich hoch. Ziel der umfassenden Befragung war es, die Umsetzung und Qualität der Pflegeberatung zu erfassen, aber auch die Zufriedenheit und Bedarfe der Ratsuchenden zu ermitteln. Die Gründe für eine Pflegeberatung sind demnach vielfältig. Am häufigsten wurde die notwendige Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln, der plötzliche Pflegefall und die Unterstützung bei der Antragstellung genannt. Andere Gründe sind zunehmender Hilfebedarf, die Klärung von Kosten und finanziellen Unterstützungsmaßnahmen oder die Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Bei den vereinbarten Maßnahmen in einer Pflegeberatung rangiert der Antrag auf eine Pflegestufe oder die Höherstufung an erster Stelle. Danach folgen der Einsatz von Hilfsmitteln zur Pflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Neben der Zufriedenheit und Wirkung der Pflegeberatung wurden auch die Struktur und Organisation der Beratung sowie der Akzeptanzgrad der AOK-Pflegeberatung beleuchtet. Acht von zehn Befragten ist es demnach sehr oder eher wichtig, dass die Pflegekasse eine Beratung auch im häuslichen Umfeld anbietet. Das entspricht nach Auffassung der Ratsuchenden der persönlichen Situation am besten bzw. ist so die Abstimmung mit der häuslichen Situation am ehesten möglich. Die AOK trägt diesem Wunsch Rechnung: 77 Prozent aller individuellen Pflegeberatungen finden im häuslichen Umfeld statt. In einer weiteren Stichproben-Befragung wurden 4.000 AOK-Pflegebedürftige, die bisher keine Pflegeberatung in Anspruch genommen haben, nach ihren Gründen befragt. Fast 1.300 Fragebögen kamen zurück, das entspricht einem Rücklauf von rund 31 Prozent. Überraschenderweise kannte jeder zweite Befragte das Angebot der individuellen Pflegeberatung noch nicht. Viele Versicherte erfuhren erst mit dem Antrag auf Pflegeleistungen davon oder noch später. Andere Versicherte nutzen das Angebot nicht, weil sie glauben, dass ihnen eine solche Beratung nichts bringt. Litsch: „Das ist der klare Auftrag an uns, noch frühzeitiger und gezielter über die AOK-Pflegeberatung zu informieren und ihren erheblichen Nutzen bei noch mehr Versicherten bekannt zu machen. Diesen Auftrag nehmen wir sehr ernst.“ Die Kurzfassung des Evaluationsberichts und die Broschüre „In besten Händen“ mit ausgewählten Ergebnissen zur Evaluation stehen auf www.aok-bv.de und http://www.aok-gesundheitspartner.de zum Download zur Verfügung. Hintergrund: Die individuelle Pflegeberatung ist eine kostenlose Leistung für alle Versicherten. Sie ist im Paragrafen 7a des elften Sozialgesetzbuchs geregelt. Mit diesem Angebot sollen Pflegekassen ihre Versicherten und deren Angehörige individuell unterstützen, Hilfe im Alltag organisieren und eine optimale Pflege sicherstellen. Die AOK ist die größte Pflegekasse Deutschlands. Jeder zweite der rund 2,9 Millionen Pflegebedürftigen ist bei der AOK versichert. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Kassenmanager brauchen Planungssicherheit – Politik darf Probleme nicht aussitzen
Der BKK Dachverband wehrt sich gegen Korrekturen des Risikostrukturausgleichs durch Gerichte und Behörden, die das gesetzgeberisch Gewollte konterkarieren und Krankenkassen in ihrer Existenz gefährden. Daher sei die Politik zum sofortigen Eingreifen gefordert. Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA), das aktuell alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die seiner Aufsicht unterliegen, darauf hinweist, dass sie gegenüber dem Gesundheitsfonds, aus dem sie sich nahezu komplett finanzieren, zwar drohende Verpflichtungen einpreisen, aber keine zu erwartenden Einnahmen berücksichtigen sollen. Konkret heißt das: Wegen eines aktuellen Urteils des Landessozialgerichts NRW zu den Zuweisungen für Auslandsversicherte (Ausgleichsjahr 2013) sowie weiter anhängigen Verfahren (Auslandsversicherte 2014 sowie Krankengeld 2013 und 2014) sind drohende Verpflichtungen zu buchen. Geschätzt wären dies allein bei den zwei beklagten Jahren beim Krankengeld rund 90 Millionen Euro. Dieses Verfahren entspräche laut BVA dem sogenannten Imparitätsprinzip. Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes dazu: „Das Bundesversicherungsamt schießt in diesem Fall über das Ziel handhabbarer rechtlicher Regelungen hinaus. So ist schon zweifelhaft, ob das Vorsichts- oder Imparitätsprinzip überhaupt anwendbar ist. In jedem Fall könnte es nur für ein Verfahren gelten, das überhaupt gerichtlich entschieden werden kann. Schließlich sind Bescheide an die Kassen für die Jahre 2013 und 2014 nahezu alle bestandskräftig.“ Zur Unterstützung seiner Mitgliedskassen wendet sich Franz Knieps an die die Gesundheitspolitiker: „Auch wenn kurzfristige Änderungen des SGB V schwer zu erreichen sind, wirft die Urteilsbegründung des Landessozialgerichts NRW die Frage auf, ob und inwieweit das vom Gesetzgeber Gewollte durch gesetzgeberische Nachkorrekturen erreicht werden muss. Wir können nicht hinnehmen, dass allein durch eine Verwaltungsentscheidung, die nicht die juristische Bindungskraft einer Rechtsvorschrift hat, einige Kassen in dramatische Turbulenzen geraten.“ Daher seien das Ministerium und der Gesetzgeber gefordert, Planungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten: „Die Politik darf die Probleme nicht aussitzen!“ sagte Knieps. Das könne für einige Kassen tödlich enden. Pressemitteilung des BKK Dachverbandes
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Kunst und Brillen
Die Augenoptikerin Christine Uhlendorf im TV-Talk „Mensch Wirtschaft!“ Im TV-Talk „Mensch Wirtschaft!“ empfängt der Moderator Prof. Heinz Lohmann die Augenoptikerin Christine Uhlendorf bei Hamburg1. „Uns kennen alle, die eine Brille tragen, die nicht alle kennen“ ist das Motto des Gastes in der aktuellen Sendung. Es geht auch um die Frage, ob prominente Kunden schwierige Kunden … Weiterlesen →