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Krankenhaustag: Klinikreform auf dem Prüfstand
„Reform 2015 – vom Patienten her gedacht?“ – so lautet das Generalthema des 38. Deutschen Krankenhaustages, der vom 16. bis 19. November 2015 im Rahmen der weltweit größten Medizinmesse MEDICA in Düsseldorf stattfindet. Als das Informations- und Diskussionsforum greift der Krankenhaustag diejenigen Themen auf, die aktuell und künftig das deutsche Krankenhauswesen entscheidend bestimmen werden. Er führt die verschiedenen im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen zusammen und bietet die Möglichkeit in gesundheitspolitischen und praxisorientierten Vorträgen über die spezifischen Herausforderungen der jeweiligen Bereiche zu debattieren. Die Kongressteilnehmer können sich einmal mehr auf spannende Debatten mit Top-Referenten freuen. Im Mittelpunkt der Auftaktveranstaltung steht die geplante Krankenhausreform. Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, zugleich Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands, wird zusammen mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und DKG-Präsident Thomas Reumann über die Perspektiven und Erwartungen des stationären Sektors diskutieren. Die Sicht der Krankenkassen auf die Reform wird Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, vorstellen. Themen wie die Qualitätsanforderungen und die Krankenhausplanung, der Strukturfonds, das DRG-System, die Betriebskostenfinanzierung bis hin zur zentralen Problematik der Investitionsfinanzierung spielen beim diesjährigen Krankenhaustag eine bedeutende Rolle. Politik, Kliniken und Kostenträger werden die Krankenhausreform in all ihren Facetten aus Sicht der zentralen Akteure intensiv beleuchten. Im Fokus der Beiträge und Diskussionen steht darüber hinaus am Eröffnungstag die Fortentwicklung des Fallpauschalensystems im Krankenhaus. In der DKG-Informationsveranstaltung „Das G-DRG-System 2016“ werden die Referenten auch über die Herausforderungen des neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen informieren. Ein weiteres Highlight ist das Krankenhaus-Träger-Forum am zweiten Kongresstag. Die sich aus dem Krankenhausstrukturgesetz ergebenen Qualitätsanforderungen sollen aus Sicht des neu gegründeten Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) aus dem Blickwinkel der Patienten und aus der Perspektive der Krankenhausträger beleuchtet und diskutiert werden. Weiterer thematischer Schwerpunkt dieser Veranstaltung ist der ebenfalls im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehene Strukturfonds, dessen Verwendungszweck ausführlich erläutert und diskutiert werden soll. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) wird in seinem Symposium „Was ist (messbare) Qualität in der Medizin?“ anhand von Themen wie „Vergleichbarkeit von sektorenübergreifenden Qualitätsdaten“, „Messung der Qualität aus Registerdaten oder Sozialdaten“ oder der „Rolle der Qualitätsdaten in der Krankenhausplanung“ Anspruch und Wirklichkeit der Qualitätssicherung im Krankenhaus kritisch überprüfen. In der Veranstaltung „Innovationsschub Telemedizin“ erwarten die Besucher Trends und neueste Anwendungsbeispiele im Krankenhausbetrieb. Mit der IT-Schwerpunktveranstaltung „Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz“ stehen innovative Themen aus dem Bereich der Krankenhaus-Informations-Technik auf dem Programm. Eine Vortragsveranstaltung der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG zum Thema „Krankenhaus-Einkauf und die digitale Revolution“ beendet das Kongressprogramm am zweiten Veranstaltungstag. Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückt die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. am dritten Kongresstag in den Fokus. In der Veranstaltung zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) werden die Referenten unter dem Tagungsvorsitz von Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser Status quo, Perspektiven und aktuelle Rechtsfragen zur ASV beleuchten. Die „Pflege von Morgen“ und die Sicherung der Versorgungskontinuität stehen im Forum „Pflege im Krankenhaus“ am dritten Kongresstag im Mittelpunkt der Diskussionen. Dabei werden unter anderem der Wandel der Versorgungslandschaft und die Entwicklung von Patienteninformationszentren diskutiert. Auf den Zusammenhang zwischen Landschaftsarchitektur und Gesundheit werden die Vortragsveranstaltungen der Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen im BDA e.V. (AKG) hinweisen und dies unter anderem durch den Vortrag zum Thema „Grün macht gesund“ unterstreichen. Abgerundet wird der dritte Kongresstag durch das VKD-Forum, das sich dem spannenden Thema „Management im Risiko“ widmen wird. Dabei geht es um erfolgreiches Risikomanagement, Krisenkommunikation und wirksame Risikominimierung für die Geschäftsführung der Krankenhäuser. Der thematische Schwerpunkt am vierten und letzten Kongresstag ist die europäische Krankenhausversorgung: Die „3rd Joint European Hospital Conference“ widmet sich im ersten Teil der „Patientenorientierung im Fokus der EU-Gesundheitspolitik“ und analysiert im zweiten Teil die „Patientenorientierte Krankenhausversorgung in der Praxis“. Es werden Entscheider aus den europäischen Kliniken sowie dem nationalen und internationalen Krankenhausverbandswesen erwartet. Die Veranstaltung mit Referenten aus der Europäischen Kommission, der European Hospital and Healthcare Federation (HOPE), der European Association of Hospital Managers (EAHM) sowie der European Association of Hospital Physicians (AEMH) steht thematisch im Zeichen der aktuellen europäischen Gesundheits- und Krankenhauspolitik. Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), erwartet an den vier Kongresstagen über 1.800 Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik. Das Kongressprogramm bietet umfassende Gelegenheit zur Diskussion zwischen den Partnern im Gesundheitswesen und den Beschäftigten im Krankenhaus. Pressemitteilung der DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft
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Erste Adresse für Manager und Unternehmer
Teilnahme am 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTS-KONGRESS jetzt sichern “Der GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS ist die TOP-Adresse für Manager und Unternehmer aller Bereiche der Branche”, betont Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann. Das jedes Jahr im September in Hamburg stattfindende Treffen werde von den Teilnehmern insbesondere wegen seiner offenen Atmosphäre sehr geschätzt. Prof. Lohmann wörtlich: “Die Reaktionen der Besucher bestätigen uns, dass die … Weiterlesen →
Gesetzgeber schlägt bei Innovationsförderung falschen Weg ein
Der GKV-Spitzenverband teilt die in der FAZ geäußerten Kritik an den Plänen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zum Aufbau eines Innovationsfonds. „Das Ziel des Gesetzgebers, neue Versorgungsformen zu fördern, ist richtig, der im Gesetzentwurf skizzierte Weg dahin jedoch falsch. Danach soll künftig der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, für welche Projekte einzelne Krankenkassen ihr Geld ausgeben sollen. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss einen Rahmen in Form von Förderkriterien vorgibt, steht außer Frage. Die Entscheidungskompetenz über eine Einzelförderung bedeutet jedoch eine Abkehr vom Prinzip, die Versorgung durch die Vertragspartner zu gestalten. Dies umso mehr als in dem geplanten Innovationsausschuss systemwidrig auch das Bundesgesundheitsministerium vertreten sein soll. Diese Konstruktion widerspricht sowohl dem Prinzip der Selbstverwaltung als auch dem Wettbewerbsgedanken. Die inhaltliche und wissenschaftliche Bewertung der Anträge sollte durch einen unabhängigen Expertenrat erfolgen. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinsame Bundesausschuss dann in der heutigen Besetzung entscheiden. Ebenfalls unverständlich ist der geplante Aufbau eines Sondervermögens beim Bundesversicherungsamt, um die Finanzmittel für den Innovationsfonds zu verwalten. Das könnte sparsamer und effektiver mit dem Umlageverfahren der Kassen organisiert werden. Damit blieben die Beitragsgelder auch vor dem Zugriff Dritter geschützt. Es ist ansonsten zu befürchten, dass ein solches Sondervermögen Begehrlichkeiten der Politik weckt und schlussendlich Beitragsgelder für andere Sonderaufgaben verwendet werden. Zusätzlich sollte sichergestellt werden, dass die Finanzmittel nur in dem Umfang erhoben werden, wie sich der Bedarf aus den bewilligten Förderbescheiden ergibt“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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