Kostenlose Rechtsberatung: Das dürfen Anwälte nach deutschem Recht nicht leisten. Aber Orientierung im deutschen Gesundheitssystem geben, und zwar ohne erstmal die Hand aufzuhalten, das ist durchaus machbar, und zwar am besten im Verein mit vielen gemeinsam. Und Orientierung ist notwendig in diesem System, das so unübersichtlich wie ein Dschungel daherkommt. Deshalb haben wir, die Stiftung Gesundheit, vor zehn Jahren das Medizinrechts-Beratungsnetz initiiert, das heute kundig und kompetent getragen wird vom Verein der Medizinrechtsanwälte. Und wenn ich heute zurückblicke, bin ich durchaus stolz und froh, wie sich das Medizinrechts-Beratungsnetz entwickelt hat. (Doch Umsicht ist immer sinnvoll, wenn viele Menschen zusammenarbeiten; die Qualitätssicherung in dem Medizinrechts-Beratungsnetz ist in der Tat schon recht ausgefeilt.)
Ratsuchende Patienten und Ärzte haben dort die Möglichkeit zu einem für sie kostenlosen juristischen Orientierungsgespräch mit einem der Vertrauensanwälte des Medizinrechtsanwälte e.V. Die Kosten dafür trägt der Verein. Rund 20.000 Orientierungsgespräche haben in den zehn Jahren stattgefunden. Und über 80 Prozent der Ratsuchenden sind mit dem Ergebnis zufrieden. Das ist jedenfalls das Ergebnis der begleitenden Studie (Stand 2008) , die die Universität Kiel gemeinsam mit dem Medizinrechts-Beratungsnetz durchführt.
Jetzt hat das Medizinrechts-Beratungsnetz eine neue Homepage und gleich dazu eine neue Funktion: Beratungsscheine können nun auch online angefordert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Funktion in sein Portal für Menschen mit Behinderungen (www.einfach-teilhaben.de) eingebunden. So können auch Gehörlose, die die Hotline nicht in Anspruch nehmen konnten, einen Beratungsschein anfordern und damit zu einem der bundesweit rund 200 Vertrauensanwälte gehen. Die kostenfreie Rufnummer 0800 / 073 24 83 bleibt natürlich bestehen.
Nicht nur das BMAS nutzt mittlerweile den Service des Medizinrechts-Beratungsnetz: Auch der Hartmannbund und der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte verweisen bei Rechtsfragen ihrer Mitglieder mitunter an die Vertrauensanwälte des Medizinrechtsanwälte e.V. Ich bin gespannt, welche Kooperationspartner in den kommenden zehn Jahren dazustoßen werden.