Ab dem 1. Oktober 2016 haben laut E-Health-Gesetz alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, gegenüber ihren behandelnden Hausärzten einen Rechtsanspruch auf einen standardisierten Medikationsplan. Auch wenn der bundeseinheitliche Medikationsplan und der Medikationsplan der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) auf den ersten Blick gleich erscheinen, bietet ARMIN deutlich mehr. Ständiger Austausch zwischen Arzt und Apotheker Beide Medikationspläne gehen auf den Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland zurück. Der bundeseinheitliche Medikationsplan wird zunächst nur als Papierausdruck vorliegen, der dem Patienten ausgehändigt wird. Er wird allein vom Arzt erstellt, der Apotheker als Experte für Arzneimittel bleibt grundsätzlich außen vor und ergänzt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Bei ARMIN werden die Daten auf einem Medikationsplanserver im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigung hinterlegt und sind jederzeit von dem Arzt oder Apotheker, bei dem sich der Patient eingeschrieben hat, einsehbar. Medikationsplan kaum Mehrwert ohne Medikationsmanagement Im ARMIN-Medikationsplan können Arzneimittel als pausiert oder abgesetzt gekennzeichnet werden. Diese Arzneimittelwerden für den Patienten nicht mit auf den Medikationsplan ausgedruckt, bleiben jedoch als wichtige Information für den Arzt oder Apotheker beim begleitenden Medikationsmanagement erhalten. Das ARMIN-Medikationsmanagement beinhaltet eine regelmäßige Analyse, Bewertung und gegebenenfalls Anpassung der Medikation des Patienten. Eine bloße Auflistung von Arzneimitteln, wie sie der bundeseinheitliche Medikationsplan vorsieht, bietet hingegen keinen solchen Mehrwert für die Arzneimitteltherapiesicherheit. Vollständiger Medikationsplan Voraussetzung für Arzneimitteltherapiesicherheit Die tatsächliche Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit setzt einen vollständigen Medikationsplan zwingend voraus. Die Stammapotheke des Patienten ist oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen kompletten Überblick über alle haus- und fachärztlich verordneten Medikamente sowie die rezeptfreie Selbstmedikation des Patienten hat. Auch auf Seiten der Ärzte ist es für den Patienten wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der seine komplette Medikation kennt und der ihn beraten kann. Im Rahmen von ARMIN stellt die AOK PLUS zudem die Verordnungen der letzten sechs Monate bereit, sodass hier auf eine zusätzliche Möglichkeit zur Komplettierung der Medikationsdaten zurückgegriffen werden kann. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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