(HAMBURG) Für alle Interessierten an dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die Studentische Fachtagung „Zeit der Veränderung – ich studiere Pflege“ vom 12.-14. November 2010 an der HAW in Hamburg. Studierenden pflegebezogener Studiengänge wird hier der Austausch mit anderen Studierenden und Fachexperten aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern ermöglicht. Im Rahmen dieser Fachtagung findet auch eine Posterpräsentation statt. Den Teilnehmenden wird auf diese Weise die Chance zur Publikation gegeben. Bis zum 1. November 2010 sind Interessierte aufgerufen, Abstracts zu einem eigens gewählten Thema einzureichen. Die besten Poster werden am letzten Veranstaltungstag mit freundlicher Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) prämiert. Alle notwendigen Informationen können dem „Call for Abstracts“ und den Teilnahmebedingungen entnommen werden. Weitere Informationen zur Fachtagung finden sich unter www.zeit-der-veraenderung.de.
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Techniker Krankenkasse und KV Schleswig-Holstein schaffen Wirtschaftlichkeitsprüfung für Generika ab
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein (KVSH) heben die Wirtschaftlichkeitsprüfung für rabattierte Generika auf. Ärzte können ab sofort einem entsprechenden Vertrag beitreten. Mit dem Beitritt erhalten sie zugleich die Möglichkeit, über die indikationsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln informiert und beraten zu werden. „Wir haben verstanden, dass es Ärzten aufgrund der verschiedenen Generika-Rabattverträge oft schwerfällt, das wirtschaftlichste Arzneimittel zu verordnen. Aus diesem Grund sehen wir Verordnungen von Generika grundsätzlich als wirtschaftlich an“, so Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. „Um gleichzeitig eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung unserer Versicherten mit Originalarzneimitteln zu erreichen, möchten wir zudem mit den Ärzten dazu in den individuellen Dialog treten.“ Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH ergänzt: „Der Vertrag ist aus unserer Sicht ein gutes Instrument, Regressängste abzubauen und die niedergelassenen Ärzte im sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit innovativen Arzneimittel zu begleiten. Zudem unterstützt der Vertrag die Effizienzziele der KVSH.“ Das Angebot der individuellen Beratung durch die TK kann den Ärzten dabei helfen, Arzneimittel sicher zu verordnen und dabei die Nutzenbewertung mit einfließen zu lassen. Innovative Arzneimittel finden dadurch einen schnellen und effektiven Weg zu den Patienten, die tatsächlich von ihnen profitieren können. „Unser Ziel ist es, den Grundsatz ‚Beratung vor Regress‘ zu stärken und Bürokratie abzubauen“, so Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel bei der TK. Die TK greift bei der Beratung auf eine umfassende Erfahrung in der Bewertung von neuen und innovativen Arzneimitteln zurück. Teilnehmende Ärzte erhalten zusätzlich zu dem jährlich erscheinenden Innovationsreport quartalsweise auch den TK-Arzneimittelreport über ihre Verordnungsweise (TK-AMR) und die mehrfach im Jahr erscheinenden Nutzenbewertungsnews (AMNOG-News). Bei Anhaltspunkten für eine unzweckmäßige oder unwirtschaftliche Verordnungsweise des Vertragsarztes, insbesondere vor dem Hintergrund des patientenrelevanten Zusatznutzens, kann die TK eine zusätzliche individuelle Beratung anbieten. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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eGK: Vorabidentifizierung für den elektronischen Heilberufsausweis in Sachsen für Ärzte
Ab sofort ist eine Vorabidentifizierung für den elektronischen Heilberufsausweis in Sachsen möglich. Der Gesetzgeber hat mit dem eHealth-Gesetz zur Einführung der medizinischen Telematikinfrastruktur Fakten geschaffen. Der elektronische Arztbrief, der elektronische Entlassbrief, der Notfalldatensatz und weitere Anwendungen werden kommen. Gleichzeitig ist deren Einführung an klare Terminvorgaben geknüpft. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird jeder Arzt deshalb einen elektronischen Heilberufsausweis für qualifizierte elektronische Signaturen, für die Authentifikation in der Telematikinfrastruktur und für Verschlüsselungsprozesse benötigen. Der Antragsprozess für einen solchen Arztausweis ist zwingend mit einer persönlichen Identifizierung verbunden! Die Sächsische Landesärztekammer bietet den sächsischen Ärzten deshalb ab sofort eine Vorabidentifizierung in Dresden, Bautzen, Leipzig und Chemnitz an. Danach kann der Antragsprozess weiter Online bequem von zu Hause aus erfolgen. Die klassischen Arztausweise als Sichtausweis im Scheckkartenformat behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit und werden unverändert auf Antrag kostenfrei ausgegeben. Der Informationsflyer der Sächsischen Landesärztekammer finden Sie hier… Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer
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Neuer Heilmittelbereich „Ernährungstherapie“ eingeführt
Zum Beginn des nächsten Jahres wird die Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert: Neben Podologie, Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gehört dann auch die Ernährungstherapie für Patienten mit Mukoviszidose oder einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung dazu. Den entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinsame Bundesausschuss Mitte März dieses Jahres gefasst. Mit den Rahmenempfehlungen für dieses neue Heilmittel haben der GKV-Spitzenverband, der BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater – QUETHEB e. V., der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband (VDD) e. V. und der Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e. V. die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Ernährungstherapie pünktlich ab 1. Januar 2018 verordnet und erbracht werden kann. Mehr Versorgungsmöglichkeiten für Betroffene Für Patienten, die an Mukoviszidose leiden, ist die Ernährungstherapie ein wesentlicher Teil der Behandlung, um vor allem Mangel- oder Unterernährung zu vermeiden. Denn die Erkrankung beeinträchtigt nicht nur die Atem-, sondern auch die Verdauungsfunktionen des Körpers bei gleichzeitig erhöhtem Energiebedarf. Bei Menschen mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen sind diätetische Maßnahmen alternativlos, um den Stoffwechseldefekt zu umgehen, die Anhäufung von toxischen Stoffwechselzwischenprodukten zu vermeiden und so zu einer altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklung beizutragen. Aktuell werden die geschätzt ca. 23.000 Betroffenen üblicherweise in wenigen spezialisierten Zentren mit Ernährungstherapie versorgt. Für die Patienten bedeutet das in der Regel lange Anfahrtswege. Der Gemeinsame Bundesausschuss will das mit seinem Beschluss, Ernährungstherapie als verordnungsfähiges Heilmittel zu etablieren, ändern und das Versorgungsangebot verbreitern. Ernährungstherapie verschreiben können vorwiegend Ärzte, die auf die jeweilige Erkrankung spezialisiert sind. In Ausnahmefällen können aber auch nicht spezialisierte Haus- oder Fachärzte eine Verordnung ausstellen. Voraussetzungen für die neue Leistung geschaffen Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Leistungen die Ernährungstherapie stattfinden soll, hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Berufsverbänden VDOE, QUETHEB, VDD und VFED festgelegt. Auf dieser Grundlage verhandeln die Krankenkassen derzeit mit den Verbänden die Einzelheiten der Versorgung, insbesondere die Vergütung der Leistungen. Die Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung einer ernährungstherapeutischen Heilmittelpraxis sowie die erforderliche fachliche Qualifikation der neuen Heilmittelerbringer hat der GKV-Spitzenverband in eigenständigen Zulassungsempfehlungen erstmals definiert. Rahmenempfehlungen und Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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