5 Jahre Forschungsarbeit über den Ursprung guter Ideen. Steven Johnson bringts in RSAnimates mal wieder elegant zu Papier:
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Studie: Jeder dritte Bundesbürger leidet an Nahrungsmittelunverträglichkeiten
30 Prozent der Deutschen reagieren auf bestimmte Lebensmittel. Nach dem Verzehr treten bei ihnen beispielsweise Hautreaktionen, Atemnot, Schnupfen, Bauchschmerzen, Durchfall oder Übelkeit auf. Viele Beschwerden mögen vergleichsweise harmlos wirken, doch Allergiker können sogar lebensbedrohliche Reaktionen entwickeln – 45 Prozent der Betroffenen fühlen sich beim Einkaufen, Kochen oder im Restaurant eingeschränkt. Rund sechs von zehn klagen zudem über Probleme bei der Suche nach kompetenter Unterstützung und bemängeln ein Fehlen an spezialisierten Ärzten. Dies ergibt eine bevölkerungsrepräsentative Studie der Schwenninger Krankenkasse unter 1.000 Bundesbürgern. Nach eigenen Angaben leiden junge Menschen zwischen 18 und 34 Jahren besonders an Lebensmittelunverträglichkeiten. In dieser Altersgruppe reagieren 38 Prozent auf bestimmte Nahrungsmittel, bei den über 55-Jährigen liegt dieser Wert mit 23 Prozent deutlich niedriger. „Die Suche nach der Ursache ist für viele Betroffene schwierig. Der Weg zur Diagnose gleicht häufig einer jahrelangen Odyssee“, sagt Dr. Tanja Katrin Hantke, Expertin für Lebensmittelunverträglichkeiten bei der Schwenninger Krankenkasse. „Besonders im Internet gibt es eine Vielzahl von Informationen, Tests und Diät-Tipps. Oft verbergen sich dahinter aber wenig seriöse Anbieter. Insbesondere mit fragwürdigen Tests und Nahrungsergänzungsmitteln verdienen Unternehmen viel Geld, ohne dass den Betroffenen geholfen wird“, kritisiert die Ärztin. Unverzichtbar ist bei Lebensmittelunverträglichkeiten eine Untersuchung durch Ärzte, die sich auf Allergologie spezialisiert haben. Dabei gilt es herauszufinden, ob sich hinter der Unverträglichkeit eine echte Allergie oder eine Intoleranz verbirgt. Am Anfang steht eine systematische Befragung durch den Arzt (Anamnese), anschließend folgen meist Hauttests beziehungsweise Blutuntersuchungen. Außerdem kann das Problem mit einer Such- oder Auslassdiät aufgespürt werden. Ist der Auslöser eingegrenzt, wird ein sogenannter Provokationstest empfohlen, bei dem das verdächtige Nahrungsmittel unter ärztlicher Aufsicht vom Patienten verzehrt und die Reaktion hierauf festgehalten wird. „Erst dieses teilweise sehr aufwändige Verfahren ermöglicht eine fachgerechte Diagnose. Sie ist für die Patienten wichtig und nicht mit Kosten verbunden, sondern eine hundertprozentige Kassenleistung“, sagt Dr. Tanja Hantke. Steht der Grund für die Unverträglichkeit fest, können die Betroffenen gezielt auf bestimmte Lebensmittel verzichten. Jedoch ist nach Überzeugung der Befragten noch immer nicht eindeutig zu erkennen, welche Bestandteile in Lebensmitteln enthalten sind. 71 Prozent wünschen sich eine noch detailliertere Kennzeichnung, um Menschen mit Unverträglichkeiten besser zu unterstützen. Die Ergebnisse der Studie „Lebensmittelunverträglichkeiten“ finden Sie unter www.die-schwenninger.de/studie Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse
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Kinder zeigen ihre Kochkünste – Kochwettbewerb der AOK Baden-Württemberg für Kinder und Jugendliche auf der Slow Food Messe 2017
Bei der Slow Food Messe vom 20. bis 23. April 2017 in Stuttgart stellen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren ihre Kochkünste unter Beweis. An allen vier Messetagen zeigen die Teilnehmer des AOK-Kochwettbewerbs, dass sie auf gesunde Lebensmittel und regionale Zutaten setzen und Spaß am Kochen haben. Die AOK Baden-Württemberg richtet den Wettbewerb zum 11. Mal in Kooperation mit Slow Food Deutschland e. V. aus. Darüber hinaus veranstaltet die größte Südwestkasse zwei Kochshows. Beim Kochwettbewerb zwischen dem 20. und 23. April 2017 treten jeweils zwei Dreier-Teams gleichzeitig an und bereiten in 45 Minuten (plus Vorbereitungszeit) ein Gericht zu. Eine Jury aus Vertretern der Meistervereinigung Gastronom Baden-Württemberg e. V., AOK-Ernährungsfachkräften, Slow Food Deutschland e. V. und EDEKA Südwest bewertet anschließend die Speisen und vergibt Bronze-, Silber- oder Gold-Medaillen und weitere Preise. Zudem wird die Teilnahme mit einer Urkunde belohnt. Der Fokus der jungen Teilnehmer liegt bei ihren Rezepten auf gesunden Lebensmitteln und regionalen Produkten, die zur Jahreszeit passen. „Mit unserem Kochwettbewerb vermitteln wir Freude und Genuss an gesundem Essen. Die ideale Verbindung von Kochpraxis und „Selbst-Zubereiten“ der Speisen führt die Kinder und Jugendlichen an eine gesunde und nachhaltige Ernährung und an einen gesunden Lebensstil heran“, sagt Jutta Ommer-Hohl, Leiterin des Fachbereichs Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der AOK Baden-Württemberg. Bewerben können sich Dreier-Teams in den Altersgruppen 10 bis 12 Jahre, 13 bis 15 Jahre und 16 bis 18 Jahre bis zum 24. Februar 2017. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen gibt es unter aok-bw.de/kochwettbewerb oder können per E-Mail unter AOK-Kochwettbewerb@bw.aok.de angefordert werden. Neben dem Wettbewerb für Kinder und Jugendliche ist die AOK mit zwei Kochshows und dem AOK-Frauenlauf auf der Slow Food Messe präsent. Zur „Nacht der Sinne“ am Eröffnungsabend bereitet der Profi-Koch Jochen Burger gemeinsam mit der AOK-Ernährungsfachkraft Bettina Dürr gesunde leichte Nachspeisen zu. Und am 22. April geht es bei der Kochshow vor dem AOK-Frauenlauf um das Thema Superfoods für Sportler. Für den zum vierten Mal stattfindenden Frauenlauf kann man sich unter aok-bw.de/frauenlauf anmelden. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Prüfpflichten von Medizinprodukten: Ein Urteil mit Signalwirkung
In der Auseinandersetzung um fehlerhafte Brustimplantate der französischen Herstellerfirma PIP hat der Europäische Gerichtshof am 16. Februar 2017 im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Benannte Stellen wie der TÜV nach derzeitigem Recht nicht generell verpflichtet sind, Medizinprodukte selbst zu prüfen oder unangekündigte Besichtigungen bei den Herstellern durchzuführen. Kontroll- und Überwachungspflichten bestehen für diese Prüfstellen jedoch bei Hinweisen darauf, dass ein Medizinprodukt möglicherweise die Anforderungen, die zur Ausstellung und Aufrechterhaltung der Konformitätsbescheinigung (CE-Kennzeichnung) berechtigen, nicht erfüllt. Die Tätigkeit der Prüfstellen dient insbesondere dem Schutz und der Sicherheit der Empfänger von Medizinprodukten. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, sieht in diesem Urteil gute Ansätze für einen besseren Patientenschutz in Deutschland: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Urteil mit Signalwirkung. Die Richter haben klargestellt, dass die Prüfstellen grundsätzlich bei schuldhaften Pflichtverletzungen für Schäden nach nationalem Recht haften können. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Das Urteil zeigt auch, dass die geplante EU-Medizinprodukteverordnung bald verabschiedet werden sollte. Einige der Neuregelungen sind für die Verbesserung des Patientenschutzes sehr sinnvoll, wie zum Beispiel, dass unangekündigte Besichtigungen beim Hersteller verpflichtend sind. Allerdings muss Deutschland darüber hinaus zur Stärkung der Patientenrechte weitere Schritte folgen lassen wie die Einführung einer Pflichtversicherung für Hersteller von Hochrisiko-Medizinprodukten, damit Patienten im Schadensfall finanziell abgesichert sind.“ Die Verabschiedung der EU-Medizinprodukteverordnung verzögert sich weiter. Die Bestätigungen durch den Rat der EU und das EU-Parlament sollen noch im ersten Halbjahr 2017 erfolgen. Nach Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt sind die Regelungen direkt anzuwenden, ohne dass es einer Umsetzung in das nationale Recht bedarf. Für Medizinprodukte gilt jedoch eine Übergangsfrist von drei Jahren, für In-vitro-Diagnostika eine Frist von fünf Jahren. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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