(NORDWEST) Den früheren Fußballtrainer Helmut Schön, die Hollywood-Legende Rita Hayworth oder den amerikanischen Schauspieler Charles Bronson einte zu Lebzeiten das gleiche Schicksal: sie alle litten unter Alzheimer-Demenz. Am heutigen Welt-Alzheimertag wird nicht nur der Situation prominenter Alzheimer-Erkrankter gedacht, sondern gerade auch derer, die sonst nicht im Lichte der Öffentlichkeit stehen. Mit einer Reihe von Aktionen rückt die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft deren Leben und Krankheit in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. (Zi)
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Isabell Hallertz ist neue Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege
Der Arbeitgeberverbandes Pflege (AGVP) in Berlin hat eine neue Geschäftsführerin: Isabell Halletz. Die 31jährige diplomiert Betriebswirtin ist ab 1. April 2016 neue Geschäftsführerin und tritt damit die Nachfolge des Juristen Dr. Florian Bauckhage-Hoffer an, der im vergangenen Jahr seinen Posten geräumt hatte. Die Potsdamerin arbeitete nach dem Studium als Leitende Referentin beim Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg sowie für die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation Brandenburg. Dabei gehörten Verhandlungen mit Kassen und Politik zu ihrem Geschäft. Zuletzt arbeitete sie für die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ). Schwerpunkte waren hier die Zusammenarbeit mit der Politik, der Gesundheitswirtschaft und die Koordination der Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern und Organisationen – national und international. „Wir freuen uns, dass wir als Arbeitgeberverband Pflege mit Frau Halletz als neue Geschäftsführerin, der ansonsten stark männerdominierten Verbandslandschaft ein weibliches Gesicht hinzufügen können.“ erklärte Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege. „Ihre fachliche Expertise und ihre vielfältigen Verbindungen in der Pflegewirtschaft und in der Politik sind für unseren Verband ein Gewinn. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.“ so Greiner weiter. Frau Halletz kommentiert ihre neue Aufgabe mit den Worten: ,,Ich freue mich, als Geschäftsführerin meine Erfahrungen in der strategischen Verbandsarbeit für die weitere gute Entwicklung des Arbeitgeberverbandes Pflege und des Pflegemarktes in Deutschland einbringen zu können. Altenpflege ist das große Thema der nächsten Jahre.“
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Angebot: Tagung „solutions.hamburg“
Angebot: Tagung „solutions.hamburg“ Liebe Teilnehmer des 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES, vom 7. bis 9. September dieses Jahres findet auf Kampnagel in Hamburg wieder das Treffen der Digitalisierungsexperten „solutions.hamburg“ statt. Fachleute aus verschiedenen Bereichen stellen ihr Wissen und Know-how zur Verfügung. Schwerpunkt ist dabei … Weiterlesen →
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Kooperationen in der ASV werden durch Bürokratie verhindert
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Aufruf zu mehr Kooperationen von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzten in der onkologischen Versorgung. Er könne aber nur Früchte tragen, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufhöre, die Hürden für das gesetzliche Kooperationsmodell der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) ständig höher zu schrauben. „Wenn sich niedergelassene Onkologen und onkologische Krankenhausambulanzen zusammenschließen wollen, müssen sie inzwischen Antragsordner mit bis zu 3.000 Seiten bei den Zulassungsgremien einreichen. Verantwortlich für diesen bürokratischen Super-Gau sind letztlich der GKV-Spitzenverband und die KBV. Sie praktizieren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und in den Entscheidungsgremien (Bewertungsausschuss) mit ihrer strukturellen Mehrheit eine ASV-Verhinderungspolitik. Die jüngsten Beschlüsse im G-BA vom Dezember letzten Jahres machen dies mehr als deutlich. Jetzt von einer Bevorzugung der Kliniken zu sprechen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie“, sagte DKG-Hautgeschäftsführer Georg Baum. Seit Jahren und Jahrzehnten in der Onkologie erfahrenen Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern würden geradezu absurde Nachweise über deren Leistungserbringung abverlangt. Alle sechs Monate werden Patienten gezwungen, sich eine erneute Verordnung für die Fortsetzung einer onkologischen Behandlung beim Haus oder im niedergelassenen Facharzt zu beschaffen. Nach altem Recht gab es über 700 Zulassungen für onkologische Erkrankungen zur Behandlung in Krankenhäusern. Nach neuem Recht werden nur noch wenige Kooperationsmodelle wegen der hohen bürokratischen Hürden übrig bleiben. „Die nach neuem Recht vorgesehenen Verpflichtungen zur Kooperationen mit niedergelassenen Onkologen hat dazu geführt, dass die ASV jetzt durch Bürokratie überreglementiert worden ist, so dass neue Zulassungen kaum noch zu Stande kommen. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen. Dem Prinzip „wer kann, der darf“ muss zum Durchbruch verholfen werden. Die ASV wurde geschaffen, um schwerkranken Patienten den Zugang zu Behandlungskompetenzen der Krankenhäuser zu ermöglichen. Es geht um die Patienten und nicht um Fragen von Wettbewerb und Mittelstand. Wenn die KBV diese Diskussion führt, dann muss sie diskutieren, ob die Durchführung onkologischer Behandlungen durch nicht darauf spezialisierte niedergelassene Ärzte aufrechterhalten werden kann“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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