(NORDWEST) Den früheren Fußballtrainer Helmut Schön, die Hollywood-Legende Rita Hayworth oder den amerikanischen Schauspieler Charles Bronson einte zu Lebzeiten das gleiche Schicksal: sie alle litten unter Alzheimer-Demenz. Am heutigen Welt-Alzheimertag wird nicht nur der Situation prominenter Alzheimer-Erkrankter gedacht, sondern gerade auch derer, die sonst nicht im Lichte der Öffentlichkeit stehen. Mit einer Reihe von Aktionen rückt die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft deren Leben und Krankheit in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. (Zi)
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Studien zum Forschungsstand zu Kaiserschnitten veröffentlicht – BM Gröhe: Kaiserschnitte nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind
Das Bundesministerium für Gesundheit hat vier Studien zur Auswertung des aktuellen Forschungsstandes zu Kaiserschnitten gefördert, die heute veröffentlicht werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ein Kaiserschnitt ist ein operativer Eingriff, der sowohl für die Mutter als auch für das Kind gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. Deshalb sollten Kaiserschnitte nur dann vorgenommen werden, wenn sie medizinisch auch wirklich notwendig sind. Wichtig ist jetzt, dass die zuständigen Fachgesellschaften eine hochwertige Leitlinie erarbeiten, damit künftig Entscheidungen für oder gegen einen Kaiserschnitt auf einer noch besseren wissenschaftlichen Grundlage erfolgen können. Die jetzt vorliegenden Studien sind ein wichtiger Beitrag für die Erarbeitung dieser Leitlinie und die Übernahme weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Geburtshilfe. Im Zentrum muss immer der Schutz von Mutter und Kind stehen.“ Die vier Forschungsprojekte mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 150.000 Euro haben sich mit wichtigen Versorgungsfragen befasst: Beratung der Schwangeren, Zeitpunkt des geplanten Kaiserschnitts, Maßnahmen zur Begegnung von Gefahren beim Kaiserschnitt und Zustand der Frau nach Kaiserschnitt. Die Ergebnisse der heute veröffentlichten Studien fließen in eine interdisziplinäre S3-Leitlinie „Kaiserschnitte“ ein, die derzeit von den zuständigen Fachgesellschaften erarbeitet wird und eine wissenschaftlich begründete Entscheidungshilfe für Ärzte darstellt. Die Arbeit der ebenfalls geförderten Koordinierungsstelle „Kaiserschnittforschung“ an der Universität Frankfurt wird noch bis März 2017 fortgesetzt, um die Leitlinienentwicklung weiterhin zu unterstützen. Die Studien und weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Kaiserschnitt-Studien Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Verband der Ersatzkassen e. V. und IGES Institut stellen Gutachten zur Umsetzung des Innovationfonds vor
300 Millionen Euro jährlich sollen die Krankenkassen von 2016 bis 2019 an Versichertengeldern für einen neuen Innovationsfonds bereitstellen, mit dem neue medizinische Projekte, wie Telefon-Coaching für chronisch Kranke, Ideen zur Arzneimitteltherapiesicherheit oder Telemedizin und die Versorgungsforschung gefördert werden sollen. Ein Innovationsausschuss, angesiedelt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), soll die Gelder verteilen. „Damit dieses Geld optimal eingesetzt wird, brauchen wir geeignete Förderkriterien und Transparenz im Verfahren“, forderte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf einer Pressekonferenz in Berlin, wo ein Gutachten des IGES Instituts Berlin zu den „Rahmenbedingungen des Innovationsfonds“ im Auftrag des vdek vorgestellt wurde. „Qualität und Nutzen müssen das oberste Ziel sein. Ein Projekt muss daran gemessen werden, ob es das Potenzial hat, die Abläufe in der Patientenversorgung zu verbessern. Ich denke da konkret an Behandlungspfade für Patienten oder eine teamorientierte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufe im Gesundheitswesen.“ Bei der zu erwartenden Fülle von Anträgen müsse der Innovationsausschuss auch den Mut haben, Anträgen bei minderer Qualität eine Absage zu erteilen. Dr. Karsten Neumann, Geschäftsführer des IGES Instituts, unterstrich, der Fonds müsse Projektvielfalt ermöglichen: „Innovationen entstehen durch Freiraum für Kreativität. Es wäre kontraproduktiv, Projekte auszuschließen, weil sie nicht in ein verordnetes Themenspektrum passen.“ Neumann warnte zugleich vor einer Förderung nach dem Gießkannenprinzip; die finanziellen Mittel müssten effektiv und effizient eingesetzt werden. Neumann: „Gute Projekte brauchen Zeit – und Laufzeiten von unter einem Jahr sind für wirklich gute Projekte nicht realistisch. Eine Übertragbarkeit der Mittel in Folgejahre ist daher zwingend erforderlich.“ Elsner wies abschließend auf die hohe Verantwortung der Beteiligten hin und forderte eine aussagekräftige Evaluation der Förderprojekte und zwar von Beginn an – schließlich handelt es sich um Beitragsgelder der Versicherten. Einrichtung eines Innovationsfonds (§ 92a und § 92b SGB V neu) Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dieser soll ab dem Jahr 2016 innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen fördern und die Versorgungsforschung stärken. Für die Förderung stehen im Innovationsfonds in den vier Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten werden zur Hälfte direkt von den Krankenkassen getragen, die andere Hälfte wird durch Zuweisungen direkt aus dem Gesundheitsfonds finanziert. Die Förderung entfällt zu 25 Prozent auf die Versorgungsforschung und zu 75 Prozent auf neue Versorgungsformen. Die Entscheidungen über Förderanträge und förderwürdige Projekte werden von einem Innovationsausschuss getroffen, der bis zum 1. Januar 2016 am G-BA eingerichtet werden soll. Die Kriterien für eine Förderwürdigkeit werden ebenfalls im GKV-VSG geregelt. Grundsätzlich werden Projekte gefördert, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden (§ 92a Abs. 1 SGB V neu). Voraussetzung ist außerdem eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Projekte. Pressemitteilung des vdek
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Sieben von zehn pflegenden Angehörigen sind urlaubsreif – Pflegeversicherung bietet Auszeit
Wer einen Angehörigen pflegt, ist häufig rund um die Uhr im Einsatz. Urlaub machen und einfach mal abschalten, das erlauben sich die Wenigsten. Dabei ist gerade für pflegende Angehörige eine Auszeit besonders wichtig. Die Kosten für eine gute Vertretung in dieser Zeit übernehmen die Kassen. Und: Seit Jahresbeginn kann sich jeder Hilfebedürftige die Leistungen seiner Pflegeversicherung noch flexibler zusammenstellen. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen (65 Prozent) sind laut TK-Pflegestudie jeden Tag im Einsatz. Sechs von zehn Befragten (62 Prozent) geben an, dass die Pflege sie viel von ihrer eigenen Kraft kostet. Kein Wunder, dass sieben von zehn (69 Prozent) das Gefühl haben, sie sollten mal wieder ausspannen. Und das ist möglich: Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder entfernte Verwandte können pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen im gewohnten Umfeld vertreten. Für diese Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) zahlt die Pflegeversicherung dann bis zu 1.612 Euro – und zwar unabhängig von der Pflegestufe. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim zu nutzen. Auch dann zahlt die TK-Pflegeversicherung unabhängig von der Pflegestufe bis zu 1.612 Euro – für bis zu acht Wochen pro Jahr. Seit dem 1. Januar lassen sich diese beiden Budgets nun auch flexibel kombinieren. Das heißt, bis zu 100 Prozent des Anspruches auf Ersatzpflege kann für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersherum können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags als Ersatzpflege verwendet werden. „Davon profitieren vor allem diejenigen, die ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher nie nutzen konnten, weil ein Betreuungsplatz in einer geeigneten Einrichtung in der Nähe fehlt“, erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. „Zudem organisieren viele pflegende Angehörige die Betreuung in den eigenen vier Wänden, gerade weil ihr Angehöriger in der gewohnten Umgebung bleiben möchte. Insbesondere bei einer Demenzerkrankung, können sich ein Ortswechsel und ein anderer Tagesablauf ungünstig auswirken.“ Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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