Berufsunfähigkeitsversicherung und abstrakte Verweisung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine bis zum Bezug der Altersrente befristete Rentenzahlung, wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird. Im Gegensatz zur auch durch die gesetzliche Rentenversicherung versicherten Arbeitsunfähigkeit bezieht sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen konkret ausgeübten Beruf.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wurde aber in der Vergangenheit fast immer die abstrakte Verweisung vereinbart. Diese besagt, dass der Versicherer den Kunden bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit auf einen ähnlichen Beruf verweisen kann und nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn die Ausübung der verwiesenen Tätigkeit möglich ist. Der Begriff der Ähnlichkeit wird bei dieser Vertragsgestaltung sehr weit ausgelegt, so dass ein berufsunfähiger Arzt sogar auf eine beratende Tätigkeit in einem medizinischen Call Center verwiesen werden kann.

Heute bieten fast alle Versicherungsgesellschaften für die Berufsunfähigkeitsversicherung einen Vertrag mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung an. Dieser Verzicht bedeutet, dass die vereinbarte Rentenzahlung fällig wird, wenn der Versicherungsnehmer konkret den versicherten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Für den Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist in der Versicherungsprämie ein geringfügiger Zuschlag eingerechnet; dieser wird durch die wesentlich verbesserte Position des Versicherten im Krankheits- oder Verletzungsfall aber mehr als ausgeglichen.

Bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich ist neben der Prämienhöhe der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ein wichtiges Kriterium für die konkrete Entscheidung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Ein weiteres wichtiges Kriterium besteht darin, unter welcher Grundvoraussetzung der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Gesellschaft nur leisten muss, wenn der Versicherungsnehmer während der seiner Erkrankung oder Verletzung folgenden drei Jahre seinen Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben kann. Entgegen dieser gesetzlichen Mindestanforderung sehen viele heute angebotene Verträge vor, dass eine Leistungspflicht bereits eintritt, wenn der Versicherungsnehmer nach ärztlicher Prognose für mindestens sechs Monate berufsunfähig bleibt. Diese Vereinbarung ist natürlich wesentlich günstiger für den Versicherten und rechtfertigt einen Zuschlag bei der Versicherungsprämie.

Zusätzlich ist bei einem Vergleich der Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen, dass einzelne Gesellschaften sehr unterschiedliche Prämienzuschläge bei bestehenden Vorerkrankungen erheben. Ein Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich kann immer nur einen ersten Anhaltspunkt geben, vor der endgültigen Entscheidung empfiehlt sich das Einholen konkreter Angebote bei den am besten abgeschnitten habenden Gesellschaften.

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