Es wird wieder scharf gegen die Kostenerstattung geschossen:
Oops. Vertraut Firefox etwa der Verbraucherzentrale nicht mehr?
Neuer Versuch beim Ärzteblatt (geht doch!): “Verbraucherschützer haben vor Nachteilen und Mehrkosten für Patienten durch die geplante Ausweitung von Vorkasse-Tarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung gewarnt.”
Schon wieder Vorkasse…
Mit einem drastischen Beispiel projizieren die Verbände ihre Urängste auf ihre Kunden:
Eine 68-jährige Frau geht mit Sehstörungen zum Augenarzt. Dort wird ein Glaukom (Grüner Star) diagnostiziert. Da sie sich für Kostenerstattung entschieden hat, erhält sie eine Honorarrechnung. Diese beträgt 409 Euro, denn der Arzt hat nach GOÄ (2,3-fachem Satz) abgerechnet. Ihre Krankenkasse übernimmt davon 72 Euro, so dass sie für den Differenzbetrag von 337 Euro selbst aufkommen muss.
Wie läuft das eigentlich heute?
Eine Frau geht mit Schlafstörungen zum Psychiater. Dort wird eine generalisierte Angststörung diagnostiziert. Da sie im Sachleistungssystem gefangen ist, erhält sie keine Honorarrechnung. Der Psychiater geht in Vorleistung und untersucht und behandelt sie 20 Minuten lang nach EBM, im Wert von 48,03 Euro. Er darf der Kassenärztlichen Vereinigung aber nur 32,90 Euro in Rechnung stellen, weil der Orientierungspunktwert 2009 auf den Wert gesenkt wurde, den die kranken Kassen zu zahlen bereit waren. Fallls der Psychiater sein Regelleistungsvolumen im laufenden Quartal noch nicht erreicht hat, bekommt er diese 32,90 Euro dann tatsächlich (abzüglich Verwaltungspauschale, Notdienstumlage, etc.). Hat er es hingegen erreicht (nach etwa 6 Wochen im Quartal), bekommt er noch Einsfuffzig. Der Arzt muss also in jedem Fall für 15,13 Euro selbst aufkommen, im schlimmsten Fall macht er die Behandlung fast komplett ehrenamtlich. Ob Sie einmal im Quartal in die Praxis kommen, oder 15 Mal, ist dabei völlig unerheblich (ab dem dritten Kontakt gibt’s prinzipiell kein Geld mehr). Im Durchschnitt jedenfalls.
Und wie hätte das Ganze nach GOÄ (2,3facher Satz) ausgesehen? Die psychiatrische Untersuchung (801) und die 20-minutige Beratung (806) schlagen mit je 33,52 Euro zu Buche. Macht also 67,04 Euro. Und wenn Sie dann noch neun Mal im Quartal in die Praxis kommen, dann erreichen Sie die 400-Euro-Marke. Ihre Kasse will Ihnen aber nur 32,90 Euro erstatten. Abzüglich Verwaltungsgebühr.
Finden Sie das fair von Ihrer Kasse?