Das Volk gegen die Arroganz der Macht – so eine treffliche Überschrift in der Zeit. Der Widerstand gegen Stuttgart 21 wächst. Siehe die Kampagnen von Campact, “Kein Stuttgart 21” bei Facebook, die Mahnwachen überall in Deutschland u..v.a.m. . Die sogenannten Volksvertreter bekleckern sich gern und immer wieder mit zweifelhaftem Ruhm. Ob nun Brokenhagen, AKW Laufzeitverlängerung […]
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Von der Entwicklung des Bologna-Prozesses sind auch nun die Zahnmediziner betroffen. Bei der Kultusministerkonferenz ist sich die Bundeszahnärztekammer sicher, dass die Approbationsordnung für Zahnärzte nach 50 Jahren dringend einer Reform bedarf, um sich dem stetigen Wandel sowohl in der Gesundheitsvorsorge als auch in der Zahnmedizin anzupassen […]
Sanofi trennt sich von CEO Christopher A. Viehbacher
In seiner Sitzung am Mittwoch, 29.10., um 8:00 Uhr hat sich der Verwaltungsrat einstimmig dafür entschieden, Christopher A. Viehbacher von seinen Pflichten als Chief Executive Officer von Sanofi zu entbinden. Daraufhin ist Christopher A. Viehbacher als Verwaltungsratsmitglied von Sanofi zurückgetreten. Der Verwaltungsrat dankt Christopher A. Viehbacher für seine Arbeit in den vergangenen sechs Jahren, die in einer schwierigen und wichtigen Übergangsphase eine wichtige Stütze für das Unternehmen war. In Zukunft muss das Unternehmen seine Entwicklung unter einem Management vorantreiben, das die einzelnen Teams aufeinander abstimmt, auf Talente setzt und in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat die Pläne des Unternehmens umsetzt. Der Verwaltungsrat bestätigt, an der Strategie festhalten und die internationale Expansion des Unternehmens auf Basis von Forschung und Innovation sowie seinen Wachstumsplattformen weiter vorantreiben zu wollen. Während die Entscheidung über die Ernennung eines neuen Chief Executive Officers noch aussteht, hat der Verwaltungsrat Serge Weinberg gebeten, ab sofort übergangsweise sowohl als Verwaltungsratsvorsitzender als auch als Chief Executive Officer zu agieren. Sobald ein neuer Chief Executive Officer ernannt wird, werden die Posten des Verwaltungsratsvorsitzenden und des Chief Executive Officers wie bisher auch wieder getrennt. Pressemitteilung-Aventis Deutschland GmbH
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Geburtshilfe braucht effektive Sicherstellungszuschläge
„Der Internationale Hebammentag rückt wieder einmal das gesamte Bild der Geburtshilfe in Deutschland in den Mittelpunkt der Diskussion. Dabei wird deutlich, dass die Arbeit der Hebammen, sowohl der freiberuflichen als auch der in den Kliniken angestellten, von immenser Bedeutung ist. Gleichzeitig nimmt aber der Personalbestand ab und Entbindungsabteilungen schließen. Es muss dringend gegengesteuert werden, wenn wir die wohnortnahe Geburtshilfe dauerhaft sicherstellen wollen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen hat sich seit 2006 von 880 auf 690 reduziert. Trotz dieser deutlichen Abnahmen, haben wir heute noch weiter viele Abteilungen, die aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet sind. Dies ist besonders in der Fläche für viele Frauen problematisch, aber auch in Ballungsgebieten, da die Geburtenzahl wieder deutlich zunimmt. „Ein wesentlicher Grund ist die Kalkulationsmethodik der Fallpauschalen. Kostendeckungen können nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben. Dies liegt daran, dass die Fallpauschalen Durchschnittspreise sind. Der Schnittpunkt für die Kostendeckung liegt etwa bei 500 Geburten. Kleine Geburtsabteilungen machen automatisch Verluste, was dann häufig zu Schließungen führt. Die Politik hat zur Vermeidung solche Negativeffekte Sicherstellungszuschläge ins Gesetz geschrieben“, sagte Baum. Die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im April festgelegten Bedingungen zur Geltendmachung des Sicherstellungszuschlags bei Geburten sind derart restriktiv, dass deutschlandweit voraussichtlich nur sehr wenige Kliniken mit den Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag erreichen können. Hintergrund dafür ist die als wenig verantwortungsvoll zu bezeichnende Strategie der Krankenkassen zur Zentralisierung der Krankenhausversorgung in Deutschland. So wurde z.B. festgelegt, dass nur Krankenhäuser in einem Unterbesiedlungsgebiet mit maximal 20 Frauen im gebärfähigen Alter pro km² den Sicherstellungszuschlag beantragen können. Dieses Maß führt dazu, dass der Sicherstellungzuschlag für Geburten in nur ganz wenigen Regionen von Relevanz sein kann. Belegabteilungen werden gänzlich ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass nur Krankenhäuser in den Genuss von Sicherstellungszuschlägen kommen können, die insgesamt ein Minus aufweisen. Mit einer Vielzahl weiterer Kriterien wird das Instrument des Sicherstellungszuschlages an die Wand gefahren. „Die DKG appelliert an den Gesetzgeber, für die Sicherstellung der Geburtsabteilungen eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle Geburtsabteilungen, die aufgrund der systematischen Unterfinanzierung über das Fallpauschalensystem in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen das Recht haben, einen Zuschlag mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Hier kann und muss die Politik jetzt ein Zeichen setzen“, so Baum. Ein weiteres Hemmnis für die Leistungsmöglichkeiten der Hebammen ist die von den Krankenkassen durchgesetzte Begrenzung auf maximal 2 Betreuungsfälle pro Tag. Dies führt zu einer der Praxis nicht gerecht werdende Verknappung der Geburtshilfe. „Hier findet überzogene Qualitätssicherung zu Lasten der Versorgung statt“, erklärte Georg Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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