So ausführlich, wie im Praxisreport Vol. I und Praxisreport Vol.II bin ich heute nicht. Musste dieser Tage einfach zuviel Schreiben. Die Woche über hab ich dokumentiert, wieviel Zeit ich mit administrativen Vorgängen verbringen muss: dem Kranken- Verunsicherungswesen sei Dank sage und schreibe 60% ! Für Tätigkeiten, die nichts einbringen. Da kommt Freude auf. Aber es […]
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Endlich gute Pflege erkennen – Neues Konzept für den Pflege-TÜV
Die Pflegenoten sind gescheitert. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat mich gebeten, ein aussagekräftigeres System für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten. Nach vielen Gesprächen mit Expertinnen und Experten schlage ich eine Neukonzeption des “Pflege-TÜV” in zwei Schritten vor: Schritt: Abschaffung der Pflegenoten Die Pflegenoten werden durch eine gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2016 ausgesetzt, da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichen. Gleichzeitig wird als Übergangslösung gesetzlich geregelt, dass Kassen und Pflegeeinrichtungen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in der bisherigen Form weiterhin veröffentlichen. Die Gesamt- und Bereichsnoten auf der ersten Seite der Veröffentlichung werden jedoch entfernt, da sie mit einer bundesweiten Durchschnittsnote von 1,3 keine Aussagekraft haben. Stattdessen soll eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichtes der Medizinischen Dienste veröffentlicht werden. Der GKV-Spitzenverband erhält den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2015 einheitliche Vorgaben für die Prüfzusammenfassung zu erlassen, sodass ein Vergleich der Einrichtungen durch die Verbraucher ermöglicht wird. Zusätzlich werde ich einen Leitfaden für Verbraucher herausgeben, die eine geeignete Pflegeeinrichtung suchen. Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, in die Einrichtungen hinein zu gehen und die richtigen Fragen zu stellen. Schritt: Neukonzeption des Pflege-TÜV und der Entscheidungsstrukturen Die Bürgerinnen und Bürger brauchen messbare Kriterien, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können. Diese Kriterien müssen eine fundierte wissenschaftliche Grundlage haben und dürfen nicht interessengeleitet sein. Bislang war dies nicht möglich, weil die entsprechenden Strukturen im Pflegebereich fehlten. Zum 1. Januar 2016 wollen wir deshalb einen Pflegequalitätsausschuss errichten, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und als Richtlinie beschließt. In diesem Ausschuss müssen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Partizipation und Transparenz. Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverband der Medizinischen Dienste sind ständige, beratende Mitglieder des Ausschusses. Damit der Pflegequalitätsausschuss bei den bisher häufig vorkommenden Pattsituationen eine zügige Entscheidung ohne langwierige Schiedsstellenverfahren und ohne mehr Bürokratie treffen kann, wird er durch einen unparteiischen Vorsitzenden mit ausschlaggebender Stimme geleitet. Der Pflegequalitätsausschuss erhält eine gesetzliche Frist bis 31. Dezember 2017, um die Richtlinie für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu erlassen.Kommt die Entscheidungsfindung über Richtlinien im Ausschuss nicht fristgerecht voran, soll das Bundesministerium für Gesundheit im Wege der Ersatzvornahme eigene Richtlinien erlassen. Der Pflegequalitätsausschuss wird bei seiner Arbeit durch ein neu zu gründendes Pflegequalitätsinstitut mit unabhängigen Wissenschaftlern unterstützt. Im Pflegequalitätsinstitut soll wissenschaftliche Expertise zu sämtlichen Pflegequalitätsfragen gesammelt und verstetigt werden. Das Institut muss schlank sein und aus bereits vorhandenen Mitteln finanziert werden. Neben dem Pflege-TÜV kann der Pflegequalitätsausschuss weitere Aufgaben zur Qualitätssicherung der Pflege übernehmen, um die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltung weiter zu straffen und die Qualität der Pflege einheitlich zu verbessern, beispielsweise zu Fragen der Qualität, zu Qualitätsprüfungsrichtlinien und zur Abstimmung zwischen Medizinischen Diensten und Heimaufsichten. Dadurch können vorhandene Ressourcen aller Beteiligten genutzt werden, um ein effizientes und endlich entscheidungsfähiges Gremium zu schaffen. Der Ausschuss sammelt die Expertise aller Akteure der Selbstverwaltung sowie der Wissenschaft, ohne dass Einzelverbände wie bislang ein praktisches Vetorecht erhalten und Entscheidungen wegen Individualinteressen blockieren können. Um nicht weitere Kosten zu generieren, bin ich bereit den Pflegequalitätsausschuss beim Arbeitsstab des Pflegebevollmächtigten anzusiedeln. Mein Vorschlag bringt mehr Transparenz für Verbraucher, nutzt bestehende Strukturen und steigert kontinuierlich die Qualität der Pflege in Deutschland. Vor allem aber wird die Pflege mit dem Pflegequalitätsausschuss als zentralem Entscheidungsgremium und mit dem wissenschaftlichen Qualitätsinstitut endlich angemessen aufgewertet, was den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen sowie den Pflegekräften zugute kommt. Die gesetzliche Regelung soll in das Pflegestärkungsgesetz II aufgenommen werden, um den vorgestellten Zeitplan zu ermöglichen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2015 liegt wie der heutige Sonderbeitrag stabil bei 0,9 Prozent
Dass gesetzlich Versicherte sich auch im nächsten Jahr auf Beitragsstabilität verlassen können, darauf deutet der heute im Bundesanzeiger veröffentlichte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2015 hin. Aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 11 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanz-Reserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent, der damit genauso hoch ist, wie der schon heute von allen Krankenkassen-Mitgliedern bezahlte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2015 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und ob die Krankenkasse vorhandene Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzt. Rund 20 Krankenkassen haben bereits öffentlich angekündigt, ihren Zusatzbeitragssatz unter 0,9 Prozent absenken und damit mehrere Millionen Mitglieder im Vergleich zu heute entlasten zu wollen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen beginnen. Die Krankenkassen tun gut daran, ihre hohen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten zu nutzen – für attraktive Beiträge und gute Leistungen. Mit der GKV-Finanzreform ermöglichen wir den Krankenkassen mehr Wettbewerb um gute Angebote und eine hochwertige Versorgung. Gleichzeitig steigern wir die Transparenz für die Versicherten: Erhebt eine Krankenkasse ab Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, der über den durchschnittlichen 0,9 Prozent liegt, muss die Kasse auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Das steigert die Vergleichbarkeit der Krankenkassen und nutzt den Versicherten.” Der nunmehr festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kalkuliert. Für das Jahr 2015 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 198,3 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 209,5 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen in Höhe von derzeit gut 16 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung. Durch das GKV-FQWG wird mit Wirkung zum 1. Januar 2015 ein neues System kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeiträge geschaffen. Anstelle des Sonderbeitragsanteils in Höhe von 0,9 Prozent, den heute alle Krankenkassenmitglieder bezahlen, können die Krankenkassen künftig einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze. Er trägt zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei. Nach dem GKV-FQWG sind die Krankenkassen im Falle der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags verpflichtet, ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen sowie auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Zusatzbeitragssätzen aller Krankenkassen. Krankenkassen, deren kassenindividueller Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz übersteigt, müssen dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Weitere Informationen zu den Ergebnissen des Schätzerkreises und zum GKV-FQWG sind unter www.bundesversicherungsamt.de bzw.www.bundesgesundheitsministerium.de abrufbar. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums
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Patientenkommunikation – Ausschreibung für den Lohfert-Preis 2017
Die Lohfert Stiftung lobt den Lohfert-Preis 2017 aus. Das Thema: „Patientenkommunikation – Systeme zur Reduzierung vermeidbarer (Fehl-)Behandlungen“. Die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Cornelia Prüfer-Storcks, hat erneut die Schirmherrschaft für den mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis übernommen. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2017. Der Lohfert-Preis prämiert im Jahr 2017 bereits zum fünften Mal praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den stationären Patienten im Krankenhaus, seine Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt rücken. Gesucht werden Konzepte und Projekte, die bereits in der Medizin implementiert sind. Sie sollen durch verbesserte Prozesse einen belegbaren positiven Nutzen für Patienten und Mitarbeiter im Krankenhaus leisten und nachweisen. Kommunikation ist zentrale Aufgabe der Patientenversorgung Kommunikation in der stationären Krankenversorgung stellt eine der zentralen Aufgaben einer patientenorientierten Versorgung dar und ist ein elementarer Bestandteil für die Patientensicherheit. Daher stellt der Lohfert-Preis 2017 Konzepte in den Fokus, die sich genau dieser Herausforderung gestellt haben und nachweisen können, dass sie einen positiven Nutzen durch eine verbesserte Kommunikationskompetenz für den Patienten erreichen. Bewerben können sich Teilnehmer der stationären Krankenversorgung Bewerben können sich alle Teilnehmer in der stationären Krankenversorgung im deutschsprachigen Raum sowie Management- und Beratungsgesellschaften, Krankenkassen oder sonstige Experten. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache verfasst und eingereicht werden. Eine hochrangig besetzte Jury mit namhaften Akteuren aus dem Gesundheitswesen entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2017. Informationen und Bewerbungsunterlagen finden sich auf www.lohfert-stiftung.de. Die Lohfert Stiftung verleiht den Lohfert-Preis am 20. September 2017 im Rahmen des 13. Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg Bewerbungen können über das Portal der Lohfert-Stiftung eingereicht werden (Link…) Eine Information der LOHFERT STIFTUNG, Hamburg
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