So ausführlich, wie im Praxisreport Vol. I und Praxisreport Vol.II bin ich heute nicht. Musste dieser Tage einfach zuviel Schreiben. Die Woche über hab ich dokumentiert, wieviel Zeit ich mit administrativen Vorgängen verbringen muss: dem Kranken- Verunsicherungswesen sei Dank sage und schreibe 60% ! Für Tätigkeiten, die nichts einbringen. Da kommt Freude auf. Aber es […]
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131 Millionen Euro fließen über Hygieneprogramm zusätzlich von Krankenkassen an Kliniken
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal bisher mit insgesamt 131 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hygienesonderprogramm. Insgesamt werden die Krankenkassen ein Fördervolumen von über 460 Millionen Euro bis zum Ende des Programms zur Verfügung stellen. Mit diesem Geld, so die Idee des Gesetzgebers, sollen Krankenhäuser qualifiziertes Hygienepersonal einstellen, aber auch die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten in diesem Bereich sowie externe Beratungen bezahlen. Anspruch auf Fördergelder aus dem Sonderprogramm haben nur jene Krankenhäuser, die die verbindlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bisher noch nicht erfüllen. Das sind derzeit etwa zwei Drittel aller Kliniken in Deutschland. „Die Gelder aus dem Sonderprogramm Hygiene sind als zeitlich begrenzte, zusätzliche Hilfe der Beitragszahler für die Krankenhäuser zu sehen. Keinesfalls werden damit die Krankenhäuser aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung entlassen, selbst für umfassende Hygiene zu sorgen und damit die Patienten vor Krankheitserregern zu schützen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Förderung im Detail Von den rund 2.000 Krankenhäusern in Deutschland sind 1.555 anspruchsberechtigt. Bisher haben 1.218 von ihnen Fördergelder bei den Krankenkassen abgerufen. Rund 86,8 Millionen Euro haben die Kliniken für die Einstellung neuer Hygienekräfte, für die interne Besetzung und für die Aufstockung von Teilzeitstellen erhalten. Damit entfallen etwa zwei Drittel der bisherigen Geldbeträge auf Vereinbarungen zur Beschäftigung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten. In die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte und Ärzte sind rund 23,6 Millionen Euro geflossen. Weitere rund 8,9 Millionen Euro haben die Kliniken für die Beratung durch externe Krankenhaushygieniker verwendet. Beträge in Höhe von etwa zwölf Millionen Euro können bisher noch keiner konkreten Maßnahme zugeordnet werden. Ob die Fördergelder tatsächlich richtig verwendet und z. B. neue Hygienepersonalstellen entstanden sind, kann erst nachträglich durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung der Kliniken festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig belegt werden. Für den aktuellen Bericht sind Daten aus den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2013 und 2014 ausgewertet worden. In jedem der drei Förderbereiche haben die Krankenhäuser bisher etwa ein Drittel der vereinbarten Geldbeträge sachgerecht eingesetzt. Außerdem haben die Krankenhäuser etwa ein Drittel der vereinbarten Stellen auch nachweislich mit Hygienefachpersonal besetzt. Bestätigungen für die restlichen Geldmittel stehen noch aus. Hintergrund Das Hygieneprogramm soll die Beschäftigung von qualifiziertem Hygienefachpersonal fördern. Grundlegend ist hierbei das Infektionsschutzgesetz, in dem Regelungen zur Sicherung der Hygienequalität in den Einrichtungen des Gesundheitswesens festgehalten sind. So muss ein Krankenhaus sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um das Auftreten und die Weiterverbreitung nosokomialer Infektionen und resistenter Krankheitserreger zu vermeiden. Eine Mindestausstattung mit Hygienefachpersonal ist zu gewährleisten. Verbindlich für die Krankenhäuser sind dabei die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu den personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Abgebrochene Zahnfragmente unbedingt aufbewahren
Ein chinesisches Sprichwort lautet: „Hast du dir einen Zahn ausgebrochen, schlucke ihn hinunter.“ Doch leider ist dieser Ratschlag aus Fernost nicht unbedingt empfehlenswert. Zahnärzte raten nämlich vielmehr, mit den abgebrochenen Zahnfragmenten in jedem Fall schnellstmöglich einen Zahnarzt auszusuchen, da in der Mehrzahl der Fälle der Zahn gerettet und einem eventuellen Schaden vorgebeugt werden kann.
Laut Dietmar […]
Martin Litsch: Selbstverwaltung stärken statt überregulieren
Anders als der Name es vermuten lässt, würde das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) in der derzeitigen Ausgestaltung massiv in die Rechte der GKV-Spitzenorganisationen eingreifen. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes stellt in Frage, wie angemessen dieser Eingriff ist: „Auslöser für dieses Gesetz sind die Vorgänge in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deshalb sollte das Gesetz mit all seinen neuen Eingriffsbefugnissen auch nur für die KBV gelten. Die nun geplante Ausweitung auf die Selbstverwaltung der Kassen ist ein Paradebeispiel für Überregulierung. Sie führt zu spezialgesetzlichen Regelungen für fünf Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens und bedeutet gleichzeitig eine Ungleichbehandlung im Bereich der Selbstverwaltung mit ehrenamtlichen Mandatsträgern, denn andere Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Die Regelungen, die spezifisch auf die KBV ausgerichtet sind, auch auf den GKV-Spitzenverband zu übertragen, ignoriert zudem die grundlegenden Unterschiede beider Organe. Der GKV-Spitzenverband beruht bereits auf einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide Seiten regeln damit Belange, die sie sowohl als Betroffene als auch als Beitragszahler angehen. Bei der KBV handelt es sich dagegen um eine rein berufsständische Vertretung.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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