Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Herr Maiermüllerschmidt möchte sich ein neues Auto kaufen. Also geht er zum Händler seines Vertrauens, das ist der mit dem dreizackigen Stern an seinem Laden.
Ich hätte gerne ein Auto, sagt Herr Maiermüllerschmidt. Gerne, sagt der Händler und zeigt ihm verschiedene Modelle, die alle einen dreizackigen Stern am Kühler haben.
Habense auch andere? fragt Herr Maiermüllerschmidt.
‘Türlich, sagt der Händler und zeigt ihm ein paar olle Ladenhüter draußen auf dem Hof.
Herr Maiermüllerschmidt kauft einen Wagen mit Stern und der Händler kriegt von der Firma mit dem Stern eine saftige Provision.
Bestechung! heißt es am nächsten Tag in der Zeitung mit den vier großen Buchstaben, und im Fernsehen sieht man, wie der Händler von Polizeibeamten in Handschellen abgeführt wird.
Äh… nicht?
OK also dann:
Herr Maiermüllerschmidt hat Rückenschmerzen und will Pillen. Also geht er zum Doktor seines Vertrauens, der verschreibt ihm Pillen von der Firma mit… Okay, sagen wir von Miraculopharm.
Der Herr Doktor kriegt von Miraculopharm eine saftige Provision.
Und am nächsten Morgen steht in der Zeitung… siehe oben.
Gibt’s nicht? Gibts doch!.
Erstmalig wurde jetzt zwei Ärzte verurteilt: Ein Jahr Knast und zwanzigtausend Ocken Geldstrafe.
Beamte dürfen sich nicht bestechen lassen. In der freien Wirtschaft aber, da darf man Provisionen annehmen. Ist vielleicht… sagen wir mal: nicht gerade die feine englische Art, aber fast überall Gang und Gäbe. Und niedergelassene Ärzte sind doch schließlich freie Unternehmer oder etwa nicht?
Gelten für die Gesundheitswirtschaft etwa andere Regeln? Oder wollen wir doch die böse, böse Staatsmedizin?
Wegen Bestechlichkeit verurteilt werden können nämlich nur Beamte oder andere Staatsdiener.